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Wann liegt Überschuldung vor?

Um es vorweg zu nehmen: Die rechtlichen Regelungen, die eine Entschuldung befördern oder erst ermöglichen, sind vielfältig. Nachfolgend geht es nicht darum, eine abschließende Darstellung dieser umfangreichen und durchaus komplizierten Rechtsmaterie zu geben, die nicht allein das Insolvenzrecht, sondern auch Teile des Verwaltungs-, Schuld- und Strafrechts und vieler anderer Rechtsbereiche umfasst. Ziel ist vielmehr, einen Einblick in die wichtigsten Fragen bei Entschuldungsverfahren zu geben.

1.  Schritt: Die Einsicht, dass der Tisch wächst

…wenn der Tisch “wächst”

Die erste Frage, die sich bei finanziellen Problemen stellt, lautet: Ist die betroffene Person verschuldet oder liegt bereits eine Überschuldung vor? Von der sachgemäßen Beantwortung dieser Frage hängt einiges ab, denn erst daraus ergibt sich die richtige Strategie für eine Entschuldung.

Verschuldung bedeutet zunächst einmal nur, dass die betreffende Person Schulden hat. Nun gut, die meisten Menschen haben Schulden: Die Abzahlung eines Autos, die Rückzahlung von Ausbildungsbeihilfen, die Inanspruchnahme einer Kreditkarte – das alles sind völlig normale Vorgänge in unserer Wirtschaftsordnung. Solange es möglich ist, die Schulden aus eigener Kraft und in einem angemessenen Zeitraum selbst zu regulieren, ist eine Verschuldung auch kaum ein Problem. Wenn dies allerdings nicht mehr gelingt, weil das Einkommen – z.B. durch Arbeitslosigkeit – langfristig sinkt, die Übersicht über die Verbindlichkeiten verloren ging oder die Gläubiger für regelmäßige Besuche des Gerichtsvollziehers sorgen – dann ist (spätestens) der Zeitpunkt erreicht, wo sich der Betroffene die Frage stellen muss, ob er nicht bereits überschuldet ist.

Überschuldung ist folglich die Zuspitzung der Verschuldung hin zu einem Punkt, an dem es nicht mehr gelingt, alle Verbindlichkeiten planmäßig abzubauen. Viele überschuldete Menschen erkennen viel zu spät, dass dies bei ihnen der Fall ist, nachdem sie über Jahre hinweg unter Einsatz eines großen Teils ihres Einkommens versucht haben, ihre Gläubiger zu befriedigen. Kosten und Zinsen sorgen schnell für einen enormen Anstieg der Gesamtschuld. Kein Wunder, wenn “unterm Strich” trotz jahrelanger “Abzahlerei” die Schulden nicht oder nur unwesentlich gesunken sind. Der Grund dafür, dass es bei einer Überschuldung so nicht funktionieren kann, ist stets derselbe: Die Tischdecke reicht nicht mehr für den ganzen Tisch, weil der Tisch immer weiter gewachsen ist. Schuldner, die das nicht erkennen, schieben die Tischdecke hin und her, mal zu dem einen Gläubiger, mal zu dem anderen (natürlich immer zu dem, der am lautesten “schreit”) und werfen auf diese Weise sehr viel Geld “aus dem Fenster”, ohne ihre Situation zu verbessern. Oft genug geht es jahrelang so, bis der Tisch so groß geworden ist, dass alles “Schieben” nichts mehr nützt.

Die Einsicht gewinnen zu müssen, überschuldet zu sein, ist ganz gewiss nicht angenehm. Aber: Es ist der unvermeidbare erste Schritt.

2. Schritt: Wenn der Kreislauf zur Spirale wird

Spirale nach unten

Wer Schulden hat und Briefe vom Inkassobüro bekommt, nimmt die dort ausgesprochenen Drohungen natürlich ernst. Kontopfändung, Mahnbescheid, Gericht – wer will das schon? Natürlich dient das Ganze dazu, Ihre Zahlungswilligkeit zu verstärken. Viele Schuldner lassen sich auf Abzahlungsvereinbarungen ein, die Ihnen die Gläubigervertreter anbieten. Aber wie schon gesagt: Wenn jemand überschuldet ist, ist das der falsche Weg:

  • 1. Fall: Hat der Schuldner bei verschiedenen Gläubigern insgesamt 20.000 Euro Schulden und kann er insgesamt nur 50 Euro monatlich zur Abzahlung anbieten, dann steigen schon in einem Jahr seine Schulden auf 20.396 Euro (und dies auch nur, wenn man Kosten und Zinsen mit einem niedrigen Gesamtvolumen von 5% der Forderungssumme ansetzt). Er würde also – trotz der Abzahlungen – Monat für Monat seine Schulden vermehren.

Bei diesem Beispiel ist sehr leicht zu verstehen, das es nicht funktionieren kann. In der Praxis funktioniert es natürlich auch aus anderen Gründen oft nicht. Die meisten Gläubiger(vertreter) bestimmen nämlich für derartige Abzahlungen eine Mindesthöhe für die monatlichen Raten.

  • 2. Fall: Hat der Schuldner drei Gläubiger und jeder will monatlich eine Rate von mindestens 50 Euro, müssten 150 Euro auf den Tisch. Monat für Monat. Selbst wenn diese Gläubiger auf alle Kosten und Zinsen verzichten würden, müsste der Schuldner bei 20.000 Euro Gesamtschulden immerhin noch über 11 Jahre zahlen. Die lange Zeitdauer erhöht die Gefahr, dass es irgendwann nicht mehr klappt, weil zwischenzeitig das Einkommen sinkt oder weitere Gläubiger auf den Schuldner zutreten. Machen die Gläubiger dann ihre aktualisierte Forderungsaufstellung bekannt, kommt es regelmäßig zum “bösen Erwachen”.

Wenn der Schuldner bei einer Überschuldung so tut, als wären er „nur“ verschuldet, wird er nicht nur auf unabsehbar lange Zeit weiter überschuldet bleiben, er wird seine Schuldensituation vielmehr noch weiter verschlimmern. So wird beinahe gesetzmäßig aus dem Schulden-Kreislauf die Spirale nach unten, die nicht mehr nur die finanziellen Ressourcen minimiert, sondern oft  auch die Gesundheit beeinträchtigt. Überschuldete Menschen, die das Falsche tun, verlieren beinahe zwangsläufig sehr viel Geld, Zeit und Zukunft.

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