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Die aktuelle Pfändungstabelle 2011 (Geltung ab 01.07.11)

Ab 1. Juli gelten höhere Pfändungsfreibeträge - Neue Pfändungstabelle nun verfügbar

Nachträglicher Hinweis: Die Pfändungstabelle wurde späterhin mehrfach geändert. Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier:

  21.05.2011/ Artikel überholt    Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben. Wie bereits erwartet, erhöht sich der Grundpfändungsfreibetrag (“Sockelbetrag”) um 40 Euro. Die neue Tabelle und Downloadlinks für die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt sowie zu einer Excel-Datei mit der neuen Pfändungstabelle sowie Beispiele und weitere Hinweise finden Sie ab jetzt auf unserer Pfändungsseite.

Pfändungsfreigrenze

Was ist das? Anlässlich der Erhöhung 2011.

§ 850c ZPO

Pfändungsfreigrenzen: Was ist das?

 Dezember 2010  Ein Gläubiger, der über einen Titel verfügt (oft in Form eines Vollstreckungsbescheids, aber auch Urteile oder rechtskräftige Bescheide von Behörden), kann grundsätzlich das Vermögen bzw. das Einkommen des Schuldners pfänden. Mit welchen Methoden er dies tut, ist letztlich eine Frage der Taktik (insb. Kontopfändung und/ oder Lohnpfändung). Da Schuldner oft kein nennenswertes Vermögen besitzen, versuchen Gläubiger in aller Regel, dessen Einkünfte zu pfänden. Hier bestehen zum Schutz des Schuldners allerdings sog. Pfändungsfreigrenzen. Überschreitet der Schuldner mit seinem monatlichen Einkommen die für ihn geltende Grenze nicht, kann er die Inanspruchnahme seines Einkommens vollständig verhindern. Übersteigt er sie, regelt die Tabelle, in welcher Höhe dieses Einkommen vor Pfändungsmaßnahmen (genauer gesagt: vor einer Überweisung an den Gläubiger) geschützt werden kann. Dieser Schutz gilt auch in einer Insolvenz.

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