Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?

Fragenbuch

 Aktualisiert  Mai 2022  Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert.

Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?”

Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung. Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet:

§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein. Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden. Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung. Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind?

So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out). Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde. Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g. Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B. im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag. Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird.[1]

Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:

§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.[2]

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro)[3] könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

Beispiele

Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen). In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.

1. Variante:
Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt. Aufgrund des First-in-first-Out-Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.

2. Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13).

Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Hierzu findet sich eine Darstellung in dem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 16).  

Fußnoten:
Zuletzt wurde der Artikel zum Mai 2022 aufgrund der neuesten gesetzlichen Anpassungen aktualisiert, die seit Dezember 2021 gelten. Die Erstveröffentlichung erfolgte 2015; er wird seither aktualisiert und erweitert.
[1] Wird in diesem Beispielsfall vom Juni etwas in den Juli übernommen, ist dieser Übernahmebetrag neu, Juli ist also wiederum der erste Folgemonat. [ZURÜCK]
[2] das Prinzip wurde mit der Neufassung des P-Konto-Schutzes 2021 ins Gesetz aufgenommen, wurde aber schon vorher angewandt, vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. “Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)” [ZURÜCK]
[3] Angaben entsprechen den Freibeträgen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels. [ZURÜCK]
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314 Comments

  1. Pingback: Was Bedeutet Ab Monatswechsel Pfändbar Sparkasse? - 2023, Şekerler, kekler ve tatlılar

  2. Ich möchte die Kommentarfunktion dieses Artikels hier gern schließen. Der Grund ist, dass die Anfragen zum Artikel fast ausschließlich nicht das Thema des Artikels betreffen. Hier geht es um Übernahmebeträge. Da die meisten Fragen Moratoriumsbeträge betreffen, möchte ich auf unseren Artikel zum P-Konto und die diesbezüglichen Ausführungen dort hinweisen, wo gern auch weitergehende Fragen gestellt werden können: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis

  3. Guten Tag

    Ich habe ein P Konto bei der Postbank. Heute ist der letzte Tag des Monats und ich komm nicht an mein Geld. Überweisung hat funktioniert aber Geld abheben ging nicht mit dem Vermerk, Konto weißt nicht genug Deckung auf. Es ist aber Geld auf dem Konto. Was kann ich machen . lg

    ANTWORT: das lässt sich leider so pauschal nicht beantworten, man muss ja wissen, warum ein Zugriff auf das Guthaben nicht möglich ist. Eine der Möglichkeiten ist, dass irgend eine Schutzmöglichkeit noch nicht genutzt worden ist (man kann den Schutzbetrag durch Bescheinigung erhöhen, falls es Unterhaltspflichten gibt, Anträge stellen, wenn unpfändbares Einkommen den Freibetrag übersteigt usw.), vielleicht liegt das Problem auch darin, dass im Monat ein höherer Eingang erfolgte, als das Konto schützt, dann kann die Bank natürlich nicht mehr auszahlen. Wie gesagt, um einen Rat geben zu können, was man in dieser Situation machen kann, müsste mehr bekannt sein. Das hat mit dem Artikel hier leider überhaupt nichts zu tun, weshalb ich auch Sie bitten würde, zunächst unseren Artikel über das P-Konto zu lesen und zu schauen, ob Sie dort eine Antwort auf Ihre Frage finden können.

  4. Hallo. ich habe eine p konto.in oktober ich ware in meine lätzte firma,wo kommt die monateloan immer 15 tage später, beispiel für oktober,kommt am 15 November.kann ich das 1340 eu abholen in oktober? und in meine momental firma das loan für November kommt am 29.november. wann ist verfügbar das November loan für mich?ab 1 dezember? danke

    ANTWORT: Bei Ihrer Frage geht es nicht (jedenfalls soweit ich das sehen kann) um Übernahmebeträge. Nur um solche Beträge geht es im obigen Artikel. Bei Ihnen handelt es sich offensichtlich um Moratoriumsbeträge. Schauen Sie dazu doch bitte einmal hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (insb. unter 16.). Sollten dann noch Fragen offfen sein, können Sie sie gern dort stellen.

  5. Guten Morgen Ich habe da eine Frage und zwar habe ich diesen Monat meinen Job verloren und habe nur noch einen Teil meines Lohns bekommen war aber unter den 1.340 Euro Freibetrag kann aber nur die neuen 800 Euro abheben was kann ich tun um an die restlichen knapp 400 Euro zu kommen 😕 Bitte um dringende Hilfe

    ANTWORT: Ich kann leider dazu überhaupt nichts sagen, da ich nicht weiß, weshalb Sie im laufenden Monat nicht auf Ihren vollen Freibetrag zugreifen können. Dafür kann es nun die verschiedensten Gründe geben, aber wenn man nicht weiß, auf welcher Grundlage dieser Einbehalt konkret beruht, kann man auch schwer sagen, was man dagegen unternehmen kann. Ich möchte Sie gerne auf einen Artikel zum P-Konto verweisen, der eine Reihe von Problemen anspricht, vielleicht können Sie dort Ihr Problem etwas genauer lokalisieren. Sollten dann noch Fragen sein, können Sie sie gern dort stellen: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis.

  6. Hallo. Ich habe eine Frage. Ich habe heute mein Gehalt überwiesen bekommen und habe ein P Konto mit einer Pfändung. Auf meinem Konto habe ich 2.600 Euro (nach Gehaltseingang). Jetzt wollte ich eine Überweisung vornehmen aber dies ist nicht möglich. Warum? Der Freibetrag ist doch da und gewährleistet. Habe jetzt Angst dass meine Miete zum 01.11.2022 nicht eingezogen wird.

    ANTWORT: Es ist leider so, dass ich nicht recht wissen kann, wo das Problem liegt, es gibt nicht nur einen Grund, warum der Zugriff auf das Geld nicht möglich sein könnte. Bitte lesen Sie einmal unseren Artikel zum P-Konto, dort sind die meisten Fragen beantwortet: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis. Wenn Sie dort noch Fragen haben, stellen Sie diese bitte dort. Zum Problem dieses Artikels hier scheint es eher nicht zu passen.

  7. Ich habe folgende Frage: Wenn ich im laufenden Monat einmalig über meinem Freibetrag von 1340€ bin (Pkonto, Pfändung, ALG2) und am 31.10 mein ALG2 gebucht wird, wird das dann gepfändet und ist weg? Da ALG ja immer im voraus überwiesen wird für den Folgemonat bin ich mir da unsicher, ob das unpfändbar ist oder nicht.

    ANTWORT: Ich möchte Sie bitten, mal bei unserem Artikel über das P-Konto nachzulesen, dort wird diese Situation unter dem Begriff Moratoriumsbetrag näher beschrieben. Wenn Sie dann noch Fragen haben, bitte ich Sie, dort noch mal nachzufragen. Den nämlichen Artikel finden Sie hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis, dort bitte insbesondere unter Punkt 16, denn Ihr Problem scheint ja darin zu liegen, dass der Freibetrag innerhalb eines Monats überschritten wurde.

  8. Moin. Ich habe ein P-Konto. Auf diesem P-Konto sind keine offenen Pfändungen mehr. Ich bekomme 1600 Gehalt, im November nochmal eine Sonderzahlung von 1000Euro vom Arbeitgeber. Wenn keine offene Pfändung mehr auf einem P-Konto ist, kann ich dann über das gesamte Geld verfügen oder auch nur über den Freibetrag? Liebe Grüße


    ANTWORT: Nur bestehende Pfändungen lösen die Beschränkungen auf einem Konto aus. Man kann ein P-Konto auch ohne Pfändung führen, das ist kein Problem, aber die Beschränkungen des Kontos (und die Wirkung des P-Kontos) treten erst ein, wenn eine aktiven Pfändung des Kontos besteht. Solange also keine Pfändung auf Ihrem Konto eingeht, stehen Ihnen alle Eingänge ungeschmälert zu.

  9. Hallo,

    Ich habe ein P Konto. Da ich aber letzten Monat über den Freibetrag von 1340€ lag, wurde der Restbetrag was über 1340€ war von meiner Bank zurück gehalten. Nun wurde mir im aktuellen Monat das zurück gehaltene Guthaben wieder gutgeschrieben. Da ich aber im aktuellen Monat mein Lohn von meinem Arbeitgeber erhalten habe, wurde mir erneut diese Freibetragsgrenze zur Verfügung gestellt was bei 1340€ liegt. Das heisst wieder zurück gebuchte Betrag wurde dabei auch als aktuelles Guthaben bewertet so dass mit dem aktuellen Lohn ich wieder über diesen Freibetrag von 1340€ bin und alles was wiederum über 1340€ lag erneut von meiner Bank zurück gehalten wird!!! Wie soll oder muss ich vorgehen wenn ich über dieses Guthaben verfügen will!? Lieben Gruss


    ANTWORT: Das Problem liegt darin, dass man Übernahmebeträge von Moratoriumsbeträgen unterscheiden muss. Der Ablauf, den Sie beschreiben, zeigt exakt, wie Moratoriumsbeträge behandelt werden. Moratoriumsbeträge sind die Beträge, die im Eingangsmonat den Freibetrag überstiegen haben. Diese Beträge behält die Bank im Eingangsmonat ein und behandelt sie als Einkommen des nächsten Monats, wodurch sie wiederum mit den Einkommen des Folgemonats zusammengerechnet werden. Auf diese Weise bekommen Sie also auch im Folgemonat unterm Strich und in der Summe nur Ihren Freibetrag ausgezahlt (auch wenn Sie Anfang des Folgemonats zunächst über diesen Moratoriumsbetrag verfügen können). Wenn Sie in den Folgemonaten allerdings Ihren Freibetrag mit den Eingängen nicht mehr erreichen, können Sie die Lücke zwischen dem Freibetrag und dem niedrigeren Eingang mit diesem Moratorium auffüllen. Das ist im Übrigen der Sinn der schwierigen Prozedur, dass die Beträge, die einmal zu viel gezahlt wurden, mit den geringeren Eingängen der Folgemonate ausgeglichen werden können. Vielleicht noch ein Hinweis: hier im Artikel geht es nicht um Moratoriumsbeträge, sondern um Übernahmebeträge. Deshalb ist – auf Ihren Fall gesehen – der Artikel nicht sehr hilfreich. Übernahmebeträge sind die Beträge, die im Eingangsmonat den Freibetrag nicht überschritten haben, allerdings noch auf dem Konto verblieben sind. Das ist eine völlig andere Situation. Wenn Sie zum Moratoriumsbeträge noch etwas nachlesen möchten, empfehle ich unseren speziellen Artikel zu P-Konten (P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis – dort unter Punkt 16).

  10. Hallo habe ein P Konto. Meine Frage ist was passiert wenn kurz vor Ende des Monats der aktuelle Lohn für den folge Monat kommt. Kann ich den schon abheben?


    ANTWORT: Grundsätzlich ja, weil idR für die Bank der Eingangsmonat entscheidend ist. Damit handelt es sich technisch gesehen um einen Übernahmebetrag, der ohne Unterbrechung über die Monatsgrenze hinaus zur Verfügung steht (natürlich nur bis zur Höhe des mtl. Freibetrags).

  11. Ich habe dieses Monat zuviel Geld bekommen erst 1000 Sozialhilfe und jetzt bekommt mein Mann noch 1000 bin seiner Arbeit unser freibetrag ist 2800 den wir schon überzogen haben. Auf dem Konto ist noch 800 eiro drauf die wir nicht abholen können jetzt kommt noch Unterhalt.wir hatten letzten monat das auch und könnten unser geld am 1 abholen.können wir das nächstenmpnat auch wieder holen oder nicht weil das jetzt schon das zweiten mal ist.


    ANTWORT: Wenn Sie mehr erhalten, als das Konto schützt, handelt es sich um Moratoriumsbeträge (um die es in diesem Artikel nicht geht, bitte lesen Sie dazu: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis, dort unter Ziff. 16). Falls die Darlegung dort Ihre Frage noch nicht beantwortet, fragen Sie dort gern noch einmal konkreter nach.

  12. Franziska Klammroth

    Hallo habe eine Frage habe ein p konto und worde umgebucht auf ein unterkonto die Gutschrift erfolgt ja immer am 1. des nächsten Monats nun zu meiner Frage wird es auch gutgeschrieben wenn der 1. einen Samstag ist oder erst am Montag den 3. Danke für eure Hilfe


    ANTWORT: In diesem Artikel geht es um Übernahmebeträge. Solche Beträge werden im Folgemonat nicht neu freigeben; sie stehen ohne Unterbrechung weiter zur Verfügung. Sie meinen wohl Moratorien (also die Beträge, die im Vormonat den Freibetrag überschritten haben). Diesbezüglich lässt sich die Frage “pfändungsrechtlich” allerdings nicht beantworten, denn es hängt allein von der betreffenden Bank ab, wann die Freistellung erfolgt. Moratoriumsbeträge werden oft erst einige Tage nach Beginn des nächsten Monats freigestellt. Allerdings dürfte es die Regel sein, dass die Freistellung nur an einem Bankarbeitstag erfolgt. Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass dies am Wochenende geschieht.

  13. P-Konto .Habe Pfändung laufen ! Meine Rente beträgt 968,25 €. Sollte jetzt ein ENERGIE-ZUSCHUSS kommen! Wird er mir abgezogen?mfg


    ANTWORT: Beim P-Konto muss die Bank grundsätzlich nur den Freibetrag als solches beachten. Wenn der Freibetrag überschritten wird (wenn Sie also mit Zuschuss über die Grenze von 1340 € kommen), wird die Bank den darüber hinausgehenden Betrag mit hoher Wahrscheinlichkeit einbehalten. Die Bank könnte zwar von sich aus prüfen, ob die Unpfändbarkeit einer Zahlung vorliegt, darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Das geschieht nur in Ausnahmefällen einmal, da die Bank nicht der Lage ist, hinreichend genau festzustellen, welche Eingänge unpfändbar sind und welche nicht. Bei der Gewährung des Grundfreibetrags kommt es auf diese Unterscheidung nicht an, da diese Grundfreibeträge der Höhe nach festgelegt sind. Wenn Sie insgesamt mit der Zahlung nicht Ihren Grundfreibetrag übersteigen, ist es ohnehin kein Problem, ansonsten würden Sie allerdings aufgrund des geringen monatlichen Renteneingangs wahrscheinlich die Beträge auch im Laufe der Folgemonate im Rahmen der Verrechnung von Moratoriumsbeträgen bekommen (wie oben dargestellt).

  14. Hallo.. ich habe ein p Konto.. habe drei Kinder wo das Kindergeld schon mit drin ist. Nun habe ich vom Jobcenter Erstausstattung bekommen einmal in Höhe von 1100€ und nochmal 530€. Das war Mitte Juli. Alles konnte ich nicht abholen da es natürlich über meinen Freibetrag war. Nun habe ich Anfang diesen Monats den Antrag abgegeben was mir das Jobcenter ausgefüllt hat. Nun seh ich aber in meinem online Banking das ich von meinem minus 607€ nur noch in minus 455€ gehen kann. Wo ist denn das restliche Geld abgeblieben?


    ANTWORT: Das kann ich Ihnen nicht beantworten, denn richtig ist, dass diese Beträge freigegeben werden müssen, wenn Sie die Bescheinigung mit der Freigabe vorgelegt haben. Sie müssten also bei ihrer Bank nachfragen, wann Sie auf dieses Geld zugreifen können bzw. was nach Ansicht der Bank der Auszahlung entgegensteht. Nur dann kann man hierzu etwas sagen.

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