Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?

Fragenbuch

 Aktualisiert  Mai 2022  Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert.

Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?”

Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung. Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet:

§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein. Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden. Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung. Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind?

So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out). Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde. Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g. Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B. im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag. Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird.[1]

Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:

§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.[2]

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro)[3] könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

Beispiele

Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen). In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.

1. Variante:
Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt. Aufgrund des First-in-first-Out-Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.

2. Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13).

Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Hierzu findet sich eine Darstellung in dem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 16).  

Fußnoten:
Zuletzt wurde der Artikel zum Mai 2022 aufgrund der neuesten gesetzlichen Anpassungen aktualisiert, die seit Dezember 2021 gelten. Die Erstveröffentlichung erfolgte 2015; er wird seither aktualisiert und erweitert.
[1] Wird in diesem Beispielsfall vom Juni etwas in den Juli übernommen, ist dieser Übernahmebetrag neu, Juli ist also wiederum der erste Folgemonat. [ZURÜCK]
[2] das Prinzip wurde mit der Neufassung des P-Konto-Schutzes 2021 ins Gesetz aufgenommen, wurde aber schon vorher angewandt, vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. “Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)” [ZURÜCK]
[3] Angaben entsprechen den Freibeträgen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels. [ZURÜCK]
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314 Comments

  1. Hallo mein Mann hat im okt 17 2000€ und paar zerquetschke bekommen…sonst bekommt er immer um die 1700 €. Er hat ein P-konto…nun sind noch 250€ auf seinem Konto. Meine Frage ist kann er am 1.Nov diesen Betrag von 250 € abholen….oder sind die pfändbar?


    ANTWORT: Ja, das wird im Folgemonat ausgezahlt, aber die 250 Euro werden auf den Freibetrag des Monats November angerechnet. Wenn das EInkommen also gleich hoch ist, dann wird im Folgemonat wieder derselbe Betrag einbehalten. Lesen Sie bitte auch hier:

    https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#16

  2. Hallo ich habe im Oktober mein Freibetrag verbraucht für Oktober (1139 Euro)hab aber im Oktober schon Lohn bekommen für November habe ein Tag gewartet weil ich gehofft habe das es nach ein Tag frei geschaltet ist konnte aber ledeglich nur 115 Euro abheben ab wann kann ich über den Rest verfügen von mein 1139 Euro steht mir es über Haupt noch zu im November Hilfe Miete geht auch am 1.11 ab Strom etc.


    ANTWORT: Im laufenden Monat können Sie über Eingänge nur in Höhe des Freibetrags verfügen. Alle Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, werden als Einkommen des nächsten Monats behandelt. D. h., dass das jetzt einbehaltene GeldAnfang nächsten Monats von der Bank freigestellt werden muss. Meist geschieht das allerdings nicht genau am 1., sondern kann ein paar Tage dauern.

  3. Hallo, Folgende Frage wenn man ein P-Konto hat und über den Pfändungsfreibetrag liegt da eine pfändung vorliegt kann man dann im nächsten Monat über das Geld verfügen worüber man nicht verfügungen konnte im vorherigen monat hatte ? Also beispielsweise: 1300 euro netto ist der verdienst. Nach neuen pfändungsfreischutz 2017 hat man irgendwas um die 1120 euro zur Verfügung die restlichen 180 euro bleiben auf den konto stehen. So nun kommt der nächste Monat und man hat einen erneuten Freibetrag da ja ein neuer Monat angefangen hat. Kann man dann über die 180 euro verfügen ? Danke im voraus.


    ANTWORT: Ja, es ist ziemlich genau so, wie Sie hier schreiben. Das wird im Folgemonat ausgezahlt. Sie müssen halt nur sehen, dass die 180 Euro dann wie Einkommen des nachfolgenden Monats behandelt werden, d.h. sie werden mit den im Folgemonat tatsächlich eingehenden Einkommen zusammengerechnet. Entsteht dadurch wieder ein “Überbetrag”, geht es im darauf folgenden Monat genauso weiter. Lesen bitte gern auch hier:

    https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#13

  4. Hallo, ich habe ein P-Konto, keine Pfändung. Ich bekomme immer zum Ende des Monats mein Gehalt über knapp 1300€,Ende November wird mit dem Gehalt auch Weihnachtsgeld mit überwiesen, da ich ja nur monatlich über den Freibetrag über 1133 Euro verfügen kann, nun meine Frage, was passiert mit dem über dem verfügbaren Geld? Vielen Dank und viele Grüße


    ANTWORT: Sind Sie sicher, dass das Konto nicht mit einer Pfändung belegt ist? Denn wenn wirklich keine Pfändung auf dem Konto ist, hat die Bank keine Berechtigung, irgendwelche Gelder einzubehalten. Sollte die Bank das tatsächlich trotzdem tun, dann müssen Sie gegen die Bank vorgehen. Sollte aber doch eine Pfändung bestehen, können Sie (um den korrekten unpfändbaren Einkommensbetrag gemäß § 850 ff. ZPO) zu erhalten, einen Antrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO stellen. Lesen Sie doch hierzu bitte unsere Artikelreihe, zumindest den 2. Teil:

    https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/%c2%a7-850k-zpo-antrag-selbst-gestellt-teil-2/

  5. Hallo , ich bekomme sehr wahrscheinlich ende Oktober ( 31.10) Rückwirgend ARG1 ausgezahlt ( insgesamt ca 1900€)und dann am 30.11. wieder für Nov ca 680€ Wie verhält es sich auf dem P konto? Für Oktober ist sonst nichts eingegangen. Wird das Überschüssige ins November fließen oder ist das Geld Futsch? 1900-1133=767, 767 + 680 = 1447

    ANTWORT:
    Ihre Rechnung ist korrekt. Vom Eingangsmonat aus gesehen wären für Oktober die übersteigenden Beträge in Höhe von 767 € im November auszuzahlen, und mit dem Eingang im November entsteht wiederum ein übersteigender Betrag in Höhe von ca. 314 €. Der wird aber nicht anders behandelt als die 767 € des Vormonats, d. h., die 314 € werden als Einkommen des Dezember behandelt. Spätestens dann müsste die Sache bereinigt sein, wenn der originäre Eingang im Dezember wiederum nur 680 € beträgt, weil Sie mit der Summe von ca. 994 Euro unter dem einfachen monatlichen Freibetrag liegen.

  6. Guten Tag, Hab eine Frage! Habe auf mein P-Konto 3500€ überweisen bekommen und Die Bank (Commerzbank) hat nur 1133€ drauf gelassen und der Rest war umgewandelt auf Pfändung-Schutz!Den vollen Betrag von 1130€habe ich auch direkt abgehoben,das Konto ist jetzt + 2€ .Die Frage ist, bekomme ich jetzt am 1 des Monats wieder von diesen umgewandelten Betrag was zur Verfügung?


    ANTWORT: Ja, der Betrag, mit dem Sie im Eingangsmonat Ihren Freibetrag übersteigen, wird als Einkommen des Folgemonats behandelt. Zu diesem Zweck wird dieser Betrag (maximal in Höhe des Freibetrags natürlich) zum Anfang des Folgemonats ausgezahlt. Die Erfahrung zeigt aber, dass in diesem Falle die Auszahlung nicht immer gleich am Monatsersten erfolgt; viele Banken erklären hierzu, dass die Freigabe nicht automatisch möglich ist und deshalb ein paar Tage in Anspruch nimmt. Lesen Sie gerne auch hier:

    https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#16

  7. Hallo, ich habe ein P-Konto bei der Commerzbank. Was passiert eigentlich, wenn ich in diesem Monat 2 x Gehalt überwiesen bekomme,für August und September. Mit der Septemberzahlung (Lohn f.August) ist seitens des Arbeitgebers etwas schief gelaufen, jedenfalls wurde es nicht gut geschrieben. Somit gab es jetzt auch im Oktober keine Einbuchung des unpfändbaren Anteils. Die Bank sagte mir jetzt, dass wenn jetzt 2 Löhne reinkommen, BEIDE gesperrt werden. Somit hätte ich den restlichen Monat kein Geld und Miete und Strom wurden auch nicht abgebucht. Wird seitens der Bank hier richtig verfahren?


    ANTWORT: Die Bank zahlt Ihnen im Eingangsmonat Oktober (maximal) so viel aus, wie auf Ihrem Konto freigestellt ist. Das ist entweder der statische Freibetrag auf dem P-Konto oder ein durch Beschluss des Gerichts ersetzter Betrag. D. h., wenn Sie diesen Monat rückwirkend Einkommen erhalten und durch die Zahlungen Ihr Freibetrag überschritten wird, erhalten Sie nur den Teil der Eingänge, der durch den Freibetrag geschützt ist. Sie müssten, um auf den Gesamtbetrag zugreifen zu können, einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Erst aufgrund eines solchen Antrages wird geprüft, welcher Teil des Einkommens tatsächlich pfändbar ist (gem. § 850c ZPO). Für nachträglich gezahltes Einkommen gilt, dass die Pfändbarkeit für den Monat bestimmt wird, für den es gezahlt wird. Das bedeutet, dass man bei Nachzahlungen über mehrere Monate gleichwohl keine pfändbaren Beträge haben muss, da die Pfändbarkeit so berechnet wird, als wäre das Einkommen im betreffenden Monat gezahlt worden. Aber, wie gesagt, das macht nicht die Bank von sich aus. Warum die Bank alle Eingänge sperren will, kann ich momentan nicht nachvollziehen. Wenn es natürlich so ist, dass diese beiden Nachzahlungen neben die reguläre Zahlung im Oktober tritt und die Zahlung von Oktober bereits den Freibetrag vollständig ausfüllt, dann wäre die Aussage richtig. Es ist also zu überlegen, hier gegebenenfalls einen Freistellungsantrag zu stellen.

  8. Hallo ..Habe das Problem das ich jeden Monat immer was in den nächsten Monaten von meinem Einkommen mitnehmen muss …da ich über der Freigrenze bin…das Heisst auf meinem p-Konto stehen immer so 180-200 Euro am Anfang nächsten Monats….da ich zur Zeit Krankengeld bekomme und das nicht immer gleich ist ..standen Anfang Okt17 186,30 die ich zum ersten zu Verfügung hatte…hab dann 349 ,- von der Krankenkasse und 232,- von der Rentenversicherung bekommen….das macht eine Summe von ca 768 EU… für den Monat Oktober..nun hab ich meine Miete bezahlt und es stehen noch 188 + auf dem Konto und es wurde mir gesperrt…liegt keine Pfändung vor…darf die Bank das…Habe ja meine Freigrenze nicht erreicht mit meinem Einkommen…


    ANTWORT: Wenn keine Pfändung auf dem Konto ist, dann darf die Bank kein Geld zurückbehalten. Der Umstand, dass Sie Ihr Konto mit dem P-Konto-Schutz führen, ändert daran nichts.

  9. Hallo ich bekomme immer zum 28 des Monats meinen Lohn und überschreiten nun monatlich den Freibetrag mit knapp 400€ , diese kann ich ab dem 1 des folgenden Monats verfügen.Nun kommt ja wieder Ende des Monats der Lohn und somit schiebe ich von Monat zu Monat mehr Geld in den neuen wie läuft dieses weiter. Letzten Monat habe ich 600€ in den Oktober mitgenommen und ende Oktober kommt der Lohn somit nehme ich fast 1000€ mit in den November rechne ich das richtig?

    ANTWORT:
    Ja, das ist richtig. Das geht so lange, bis der hinübergeschobene Betrag den P-Konto-Freibetrag übersteigt, denn diese übersteigenden Beträge sind dann ohne weiteres abführbar. Eine Lohnpfändung liegt bei Ihnen offensichtlich noch nicht vor, aber denken Sie daran, einen Antrag auf Gewährung des vollen unpfändbaren Betrages (§ 850c ZPO) auf dem Konto zu stellen, falls Sie das noch nicht getan haben sollten.

  10. Hallo, ich habe ein P Konto. Ich habe 3 Pfändungen auf dem Konto in einer Gesamthöhe von 2200 Euro. Ich habe 2 Kinder im Alter von 17 und 18 Jahren. Das Jobcenter hat mir für meine Tochter ein ganzes Jahr Kindergeld angerechnet was aber nicht korrekt war, da ich kein Kindergeld erhalten habe. Somit hat das Jobcenter diesen Monat eine Rückzahlung erstattet die aber meinen Freibetrag übersteigen. Ein Nachweis vom Jobcenter per Fax an die Pfändungsstelle wird nicht anerkannt. Ist das richtig? Desweiteren ist heute am 29.09.17 wieder Geld vom Jobcenter eingegangen, mir wurde gesagt das ich erst am 01.10.17 wieder Zugriff auf das Konto habe,kann das Geld dann gepfändet werden? Meine Frage ist auch wenn ich das Geld am 01.10. 17 hole und ich am 31.10.17 wieder Geld vom Jobcenter bekomme, wird das Geld dann eventuell gepfändet?


    ANTWORT: Hier stößt wieder die Frage, was pfändbar ist, auf die spezielle Handhabung bei P-Konten. Die Zahlungen selbst sind ganz gewiss unpfändbar, aber die Bank geht schematisch nur nach dem pauschalen P-Konto-Freibetrag vor. Sie müssten einen Antrag stellen, um diese Gelder freizubekommen. Im anderen Fall wird der Teil, der im Eingangsmonat den Freibetrag überschritt, als Einkommen des Folgemonats behandelt, dann aber auf wieder mit den Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet. Manchmal erledigt sich das Problem in der Weise in ein, zwei Monaten von selbst.

  11. Hi, so sieht es aus: am 08.09. eine Pfaendung ueber 107 Euro. Neuer Kontostand 13,26 Euro. Hartz 4, monatlicher Eingang am Ende d. Monats etwa 409Euro, selten einmal + ca.100 Euro, beispielsweise fuer ein verkauftes Handy. Am Monatsende manchmal nicht alles verbraucht. Einmalig etwas mehr gespart (fuer vernuenftige Schuhe), Monatsanfangssaldo September etwa 529 Euro. Bank behauptet ich sollte das Konto immer komplett leeren. Ist die Pfaendung legitim ? Freundliche Gruesse


    ANTWORT: Sofern Sie mit den monatlichen Eingängen den Freibetrag Ihres P-Kontos im Eingangsmonat nicht übersteigen, können Sie Beträge aus den Vormonat unbeschadet in den nachfolgenden Monat übernehmen. Das einzige, auf das Sie dann immer aufpassen müssen ist, dass Sie im Nachfolgemonat wenigstens so viel von Ihrem Guthaben ausgeben, wie Sie vom Vormonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies beachten, kann von diesen hinübergenommenen Geldern nie etwas im 3. Monat landen (wo es sonst voll pfändbar wäre). Die Aussage der Bank ist folglich falsch. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass Ihre Bank diese Übernahmebeträge fehlerhaft behandeln könnte. Mit der Legitimität einer Pfändung hat das indes nichts zu tun. Eine Pfändung ist immer möglich, unabhängig davon, ob auf dem Konto pfändbare Beträge entstehen oder nicht.

  12. Hallo, bisher habe ich am Monatsende immer mein Konto fast leer gemacht, bis auf wenige Euro. Im Januar, Juni und Juli diesen Jahres jedoch waren die Kontoführungsgebühren höher als der Geldbetrag, welchen ich stehen lies. So kam es in den oben genannten Monaten jeweils zu einem Minus von 2,11 – ca. 7 €, welches im jeweiligen Folgemonat nach 24 Stunden bis 5 Tagen wieder ausgeglichen war. Das heißt, die Bank hat immer die Kontoentgelte zeitnah erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass das P-Konto jedoch im Guthaben zu führen sei, wurde nun das Konto gekündigt seitens der Bank. Muss ich das akzeptieren? War das ein Fehler meinerseits, welchen ich hätte vermeiden sollen /können?


    ANTWORT: Ja, das hat leider auch gar nichts mit dem Thema dieses Artikels hier zu tun. Ich möchte Ihnen trotzdem kurz antworten. Die Bank kann jederzeit ein Konto kündigen. Die AGB sind nach wie vor so gehalten, dass die Bank hierfür keinen speziellen Grund benötigt. Das ist allein bei Sparkassen etwas anders. Gekündigt wird auch nicht das P-Konto, sondern das Girokonto, denn das P-Konto ist kein eigenständiges Konto sondern lediglich eine Schutzfunktion des bereits bestehenden Girokontos. Die Kündigung wegen wiederholter Rückstände bei der Zahlung von Kontoführungsgebühren ist nicht ganz untypisch. Möglicherweise hat Ihre Bank (womöglich eine Volksbank) auch nur auf eine gute Gelegenheit gewartet, Ihnen den Vertrag zu kündigen. Sie können aber gerne bei jeder Bank Ihrer Wahl ein Basiskonto eröffnen, d. h. die Suche nach einem neuen Konto ist inzwischen keine Glückssache mehr.

  13. Hallo,

    ich weiß nicht genau wie ich mein Problem schildern soll aber ich versuche es einfach mal.

    Ich bin Leiharbeiter und werde nach geleisteten Stunden bezahlt. Derzeit verdiene ich immer so um die 1.200 €. Mal ist es mehr und mal weniger aber liegt nie unter dem Freibetrag.

    Demnächst werde ich mein Stundenkonto voll haben und bekomme alle geleisteten Stunden voll ausgezahlt was meinen Lohn erheblich steigern wird. Das können dann auch mal bis zu 1.400 € werden.

    Ich weiß, alles was über dem Freibetrag ist wird gesperrt. Soweit so gut.

    Noch zur Info, ich bekomme immer am 15. meinen Lohn.

    Nun ist es bei mir aber so das trotzdem nie etwas an den Gläubiger gegangen ist und ich dadurch immer im neuen Monat über den Restbetrag der im Vormonat gesperrt war wieder komplett Verfügen konnte. Allerdings wird dieser Betrag ja wieder in den Verfügungsrahmen des neuen Monats eingerechnet.
    Wenn also im Folgemonat am 15. der neue Lohn eingeht dann wird der Betrag der über dem Freibetrag ist gesperrt plus dem Betrag der noch vom Vormonat stammt. Über diesen Betrag kann ich dann aber wieder in dem darauf folgenden Monat wieder verfügen. Dann beginnt das gleiche Spiel wieder am 15.

    Ich habe das nun einige Monate beobachtet und seit 07/17 auch angefangen zu Protokollieren damit ich einen überblick habe und musste erschreckend feststellen das der Betrag, über welchen ich erst im Folgemonat verfügen kann, immer größer wird.
    mein Geldmonat verläuft sozusagen anders als der normale Monat. Also mein Monat geht immer vom 15.-15. und nicht vom 01.-30./31.

    Das bedeutet das irgendwann Geld von meinem Monatslohn aufheben muss für die Miete meiner Wohnung des nächsten Monats und gleichzeitig aber auch die des laufenden Monats zahlen muss. Ich müsste also immer zwei Mieten von einem Lohn zahlen.

    Ich bin der Meinung das da irgendwas nicht richtig läuft und dass das nicht der Sinn eines P-Kontos sein kann. Hätten die Beträge die über dem Freibetrag liegen nicht abgegeben werden müssen an den pfändenden Gläubiger? Denn nur so kann so etwas auch nicht passieren oder sehe ich das falsch?

    Desweiteren habe ich nun eine Einigung mit dem Gläubiger gefunden und zahle an diesen nun selbständig jeden Monat 100 €. Die erste Rate ist bereits überwiesen und die Pfändung sollte nach Eingang der Zahlung sofort aufgehoben bzw. ruhend gestellt werden. Eine weitere Pfändung ist mir nicht bekannt. Auf meinem Konto sollte also inzwischen keine Pfändung mehr sein.

    Mir stellt sich nun die Frage wie sich das auf mein P-Konto auswirkt. Gilt auch dann der Freibetrag für mich oder kann ich wieder normal über mein Geld verfügen und das auch sofort nach Geldeingang oder wird das dann auch immer erst 24 Stunden später freigegeben?

    Mit freundlichem Gruß

    Rene


    ANTWORT: Ich muss zunächst einmal sagen, dass es schwierig ist, so lange Fragen hier beantworten zu können. Ich kann ohnehin keine Einzelfallprüfung durchführen, sondern nur bestimmte kurze Antworten geben. Ich versuche es gleichwohl. Zunächst mal zu Ihrer Einigung. Wenn eine Einigung vorhanden ist, ist der Gläubiger auch verpflichtet, die Pfändungswirkung zu beseitigen. Häufig wird dazu die Bank angewiesen, die Pfändungen ruhend zu stellen, was diese regelmäßig nicht akzeptiert. In diesem Falle sollten Sie den Gläubiger dazu bringen, die Pfändung aufzuheben. Ich schreibe das nur deshalb, weil es offensichtlich ist, dass bei Wegfall dieser Pfändung auch das Problem, das Sie zuvor schildern, wegfällt. Denn das P-Konto allein löst ja nicht diese Folgen aus, sondern allein die bestehende und wirksame Pfändung. Bitte lesen Sie doch gern auch dazu folgenden Artikel: BGH: Gläubiger können Ruhendstellung einer Kontopfändung nicht erzwingen. Das Ende einer Ausrede.

    Was Ihre Frage mit den Übertragsbeträgen betrifft (das sind jene, die im Vormonat den Freibetrag auf dem P-Konto überschritten haben), kann ich nicht sehen, wie Sie durch diese Handhabung benachteiligt sein sollen. Dieses Hinüberschieben in den nächsten Monat soll ermöglichen, den vollen Freibetrag im Folgemonat ausnutzen zu können und hierfür eben noch Beträge nutzen zu können, die im Vormonat eigentlich nicht geschützt waren. Das führt in den Fällen, in denen jeden Monat die Freigrenze durch das reguläre Einkommen erreicht wird dazu, dass sich der hinüberzuschiebende Betrag lediglich immer weiter erhöht. Das geht dann so lange, bis der in den Folgemonat geschobene Betrag den Freibetrag des Folgemonats übersteigt. Denn diese Beträge sind dann nicht mehr geschützt. Durch dieses Instrument ist letztendlich einzig und allein der Schuldner geschützt, während der Gläubiger erst sehr spät Geld aus einer Pfändung erhält.

    In der Summe haben Sie aber jeden Monat denselben Freibetrag, unabhängig davon, zu welchen Anteilen der sich aus Beträgen des Vormonats und aus dem aktuellen Lohn zusammensetzt. Wenn so viel übertragen wird in den nächsten Monat, wie im nächsten Monat freigestellt werden kann, ist natürlich bereits mit den übertragenen Beträgen der Freibetrag des Folgemonats ausgeschöpft. Dann bedeutet das aber doch nur, dass der Anteil der aktuellen monatlichen Freigabe zu 100 % aus übertragenen Geldern besteht. Die “100 %” aber, d. h. der freizugebenden Betrag, ändert sich hingegen der Höhe nach nicht.

  14. Ich bekomme 440euro rente habe ein p konto bei der sparkasse,gestern wurden mir 109 euro gepfändet,von meinen konto.ist das rechtens?

    ANTWORT:
    Wenn Sie durch die monatlichen Eingänge den Freibetrag auf dem P-Konto nicht überschritten haben, kann die Bank hiervon nichts einbehalten. Wenn es also ist, dass im Eingangsmonat 440 € von der Rente auf Ihr Konto gegangen sind, dann ist es rechtlich fast ausgeschlossen, dass hiervon 109 € zurückbehalten werden. Gepfändet werden kann Ihr Konto zwar, aber es dürfte wie gesagt nicht zu Einbehalten Ihres Einkommens führen.

  15. Hallo, ich habe auch ein P Konto, habe am 31.7 alg2 für August bekommen,welches auch immer erst am 1.des monats verfügbar ist, davon habe ich für eine hohe Rechnung 160€ auf mein konto belassen, die Rechnung wurde nun erst am 7.9 abgebucht, habe am 31.8 mein alg für September bekommen, nun hat die Sparkasse mir 160€ gesperrt da sie meine leistungen für august mit in denn Juli eingerechnet hat. Und sagt das das geld nicht zwei mal übertragen werden darf. Was kann ich nun machen. Also steh ich nun schlechter da weil das Amt eher überweist obwohl die gezahlte Leistung für denn folgemonat ist.


    ANTWORT: Viele Banken behandeln Beträge, die am Ende des Monats eingehen rechtlich als Eingänge des Eingangsmonats. Also wenn Ende Juli ein Eingang feststellbar ist, wird das durch die Bank auch so behandelt, als wenn er im Juli eingegangen ist. Technisch gesehen ist das nachvollziehbar, allerdings haben Sie dann tatsächlich einen großen Nachteil, weil der sich daran unmittelbar anschließende neue Monat sozusagen schon der Übernahmemonat ist. D. h., Sie müssten dann tatsächlich im Folgemonat mindestens so viel ausgeben wie am Ende des Vormonats eingegangen ist, weil sonst bereits im darauf folgenden Monat alles Nichtverbrauchte voll pfändbar ist. Der 3. Monat beginnt in diesen Fällen also technisch gesehen schon einen Monat später. Es ist schon höchstrichterlich entschieden worden, dass eine solchen Konstellation, bei der Einkommen für den Folgemonat am Ende des Vormonats eingeht, behandelt werden soll, als wäre es erst am nächsten Monatsanfang eingegangen. Das ist zwar ein logischer Bruch zu den gesetzlichen Regeln, andererseits die einzige mögliche Lösung für diese Fälle. Aus Ihrem Bericht habe ich zunächst entnommen, dass die Bank so auch vorgeht, denn anders ist nicht erklärlich, warum man Ihnen das am Ende des Monats eingehende Einkommen erst am Anfang des nächsten Monats auszahlt. Aber wenn es denn doch so ist, wie Sie schreiben, werden Sie wohl einen Antrag auf Freigabe bei Gericht stellen müssen, um diese Beträge alsbald zu erhalten. Ich muss allerdings dazu sagen, dass die benannte Rechtsprechung auch nicht ganz unstrittig ist.

  16. Hallo Liebes Schuldnerhilfe-direkt,

    habe am 6. März 2017 mit Ihnen Kontakt aufgenommen und mit Ihren Tipps sodann gegen die Comdirect Bank geklagt und heute gewonnen. Vielen Dank für Ihr Engagement.


    ANTWORT: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, das ist wirklich sehr schön, dass Sie dann auch den Weg gegangen sind und sich gewehrt haben. Die von Ihnen mitgesandten Fotolinks kann ich leider aus rechtlichen Gründen hier nicht im Rahmen der Kommentare veröffentlichen, ich habe mir allerdings die Sachen angesehen. Vielleicht könnten Sie mir mal den Beschluss des Gerichts übersenden, aus dem man die Entscheidungsgründe des Gerichts erkennen kann?

  17. hallo ich habe eine frage

    ich bekam zum 1.9 148 euro sozailhilfe (leistung 09.17)
    zum 3.9 106 euro rückzahlung stromkostenabrechnung
    zum 30.9 erwarte ich 484 euro rente für 09.17
    zum 30.9 erwarte ich 646 euro harz4+miete für 10.17!!

    das sind ja gesammt 1384 euro in einen monat therotetisch als eingang, wird mir das was über der grenze vom P.konto liegt; bzw das dann im folgemonat zur verwendung freigegeben oder wird das an die gläubiger ausgekehrt?


    ANTWORT: Das ist auch der praktische Eingang. Also wird die Bank, wenn Sie nur einen Freibetrag von 1133 € haben, alles darüber Hinausgehende im September einbehalten. Der Rest wird behandelt wie Einkommen des nachfolgenden Monats. D. h., dieser Teil wird Ihnen dann im Oktober ausgezahlt und mit den sonstigen Eingängen des Oktobers zusammengerechnet. Sollten Sie im Oktober nicht mehr über die Freigrenze kommen, wäre die Sache ja spätestens dann erledigt.

  18. Hallo, aktuelle Situation: Im August 2017 sowohl ALG 1 (da rückwirkend) in Höhe von 644 Euro erhalten, als auch ALG 2 (anteilig und eben vorausgezahlt) in Höhe von 369 Euro.Macht zusammen 1013 Euro. Soweit so gut. Jedoch kann ich davon ausgehen, dass Mitte des Monats nochmal rund 250 Euro Rest ALG 1 (September halb) und ende des Monats dann 650 Euro ALG 2 (Vorauszahlung Oktober) kommen wird. (Gesamt 900 Euro) Nun die Frage – Derzeit wurde das Geld ja sozusagen “übertragen” da ich nicht die Möglichkeit hatte am letzten August Tag 1000 Euro abzuheben. Werden die nachfolgenden Summen dann auf den Oktober übertragen? Oder habe ich sofern ich vor dem 14.9. soviel abheben kann, dass ich mit den 900 Euro Mitte und Ende September nicht erneut über 1070 Euro komme Glück gehabt? Kurz: Ende August empfangenes Geld 1013 Euro. Nur 100 Euro abheben können, dh 913 Euro gehen in September 2017. Erwartetes Geld den Monat September: 900 (Mitte September erwartete 250 Euro ALG 1, Ende September 650 Euro ALG 2.) Ab Ende Oktober zu erwarten jeden Monatsende 650 Euro ALG 2. Meine Vermutung: Auf die 1013 Euro kann ich aktuell “voll” zugreifen. Muss aber erwarten, was Ende des Monats noch da ist, wird gepfändet. Auf die 900 Euro ALG 1 und ALG 2 werde ich erst am 1. Oktober zugreifen können. Auf ALG 2 des Oktobers dann erst im November und erst dann sollte es wieder am Monatsende klappen ohne Probleme. Kommt das hin oder habe ich einen knick in der Optik?


    ANTWORT: Im Prinzip ist es doch ganz einfach, Sie rechnen alle in einem Kalendermonat eingehenden Eingänge zusammen und vergleichen diese mit Ihrem Freibetrag auf dem P-Konto. Ich gehe mal davon aus, dass der Freibetrag selber bei Ihnen nicht das Problem ist, dass Sie ihn also nicht noch erhöhen lassen könnten (durch Bescheinigung oder Anträge). Dann gilt, dass alles, was an Eingängen über diesem Freibetrag liegt, von der Bank einbehalten und automatisch so behandelt wird, als wären es Eingänge des nachfolgenden Monats. Zu diesem Zweck werden Sie natürlich dann auch im nachfolgenden Monat (maximal in der Höhe des Freibetrags des nachfolgenden Monats) ausgezahlt. Dies geschieht in der Regel nicht gleich am 1. des Folgemonats, da Banken häufig etwas Zeit brauchen, das auszurechnen. Aber das ist jedenfalls die rechtliche Situation. Das bedeutet, wenn Sie (angenommen) am Ende des Monats 900 € erhalten, mit denen Sie auch über dem Freibetrag des Monats liegen, in dem dieses Geld eingeht, werden diese 900 € so behandelt, als wären sie im nachfolgenden Monat eingegangen. Es macht also dann auch gar keinen Unterschied, ob sie tatsächlich erst am 1. des nachfolgenden Monats eingegangen sind oder nicht. Sie müssen hier nur eines beachten: es wird mit allen Konsequenzen als Einkommen des nachfolgenden Monats behandelt. D. h., es wird natürlich dann wiederum zusammengerechnet mit den regulären Einkünften des Folgemonats. Sobald man den Freibetrags damit überschreitet, wird dieser überschreitende Betrag wiederum als Einkommen des darauf folgenden Monats behandelt. Oft löst sich – gerade bei einmaligen Zahlungen – das Problem auf diese Weise auch schon im Folgemonat. Ehe hierbei die Pfändungsabführung einsetzt, vergeht jedenfalls sehr viel Zeit, da jedes Mal erneut der übersteigende Betrag immer wieder als Eingang des Folgemonats behandelt wird. Das wird erst dann beendet, wenn der auf diese Weise in den nächsten Monat verschobene Betrag selbst oberhalb des Konto-Freibetrags liegt, da diese Beträge dann keinerlei Schutz mehr genießen. Ich weiß, so oft ich das hier auch erklärt habe, es ist nach wie vor kompliziert. Ich hoffe gleichwohl, Ihnen etwas geholfen zu haben.

  19. Hallo,ich habe ein p-Konto bei der Sparkasse und hatte diesen Monat einen zahlungseingang von 1550 Euro.ich habe über meinen Pfändungsfreibetrag voll verfügt.ich dachte ich könnte ab morgen über den restlichen Betrag verfügen aber der Bankbeamte meinte daß das nicht ginge, das Geld sei gesperrt und zwar für immer.stimmt das so?


    ANTWORT: Das sind leider zu wenig Informationen, um eine korrekte Antwort geben zu können. Ich kann also nur vermuten, wo das Problem liegt. Die Bank zahlt Ihnen generell nur den Freibetrag aus, der für Sie im Rahmen des P-Konto Schutzes gewährt wird. Das sind ohne Unterhaltsverpflichtung 1133 €. Bestehen Unterhaltspflichten, können Sie diesen Freibetrag anheben lassen durch eine Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle. Auch eingehendes Kindergeld wird auf diese Weise zusätzlich freigegeben. Den Pfändungsfreibetrag gemäß § 850c ZPO gewährt das Konto in keinem Fall (bzw. nur dann, wenn es unter dem P-Konto-Schutzbetrag liegen sollte, was bei Ihnen aber offensichtlich nicht der Fall ist). Sollte nicht durch die Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle das eingehende Einkommen ausreichend geschützt sein, muss man einen Antrag stellen. Was Ihnen der Bankangestellte gesagt hat, ist aber in jedem Falle Unsinn. Natürlich ist es möglich, dass Sie an diese Gelder tatsächlich nicht mehr kommen. Im einfachsten Fall dann, wenn Sie keine Anträge stellen. Aber die Bank wird diese Beträge, die wegen Überschreiten des montalichen Freibetrages einbehalten werden, immer wieder als Einkommen des nächsten Monats behandeln. Es ist wirklich zu kompliziert, das hier noch mal darzustellen, da es darum ja im obigen Artikel schon geht. Der Aussage eines Bankangestellten am Schalter zu vertrauen, wenn es um diese Fragen geht, ist völlig unsinnig. Die Praxis zeigt, dass selbst dort, wo Banken zentrale Stellen mit diesen Aufgaben beschäftigen, häufig nur mangelnde Kenntnisse bezüglich dieser Fragen vorliegen. Das von einem Bankangestellten abzufordern, ist also völlig unsinnig.

  20. Moin ich habe zwei Unterhaltspflichtige Kinder kann man die Freigrenze vom p Konto erhöhen. Wenn ja wie


    ANTWORT: Gehört nicht ganz zum Thema dieses Artikels, ist aber leicht zu beantworten. Sie müssen Ihrer Bank eine Bescheinigung einer Schuldnerberatung vorlegen, mit der Ihnen aufgrund der bestehenden Unterhaltspflichten ein höherer Freibetrag bescheinigt wird.

  21. Hallo. Ich habe eine Frage, ich habe ein pkonto bei der targobank. Auf diesem ist eine pfändung. Diesen Monat zum 02.08 eine nachzahlung von der arge bekommen. Durch Ehemann und 2 Kinder habe ich schon einen sehe hohen Freibetrag. Nun ist es aber so das durch die Nachzahlung (Arge), Wohngeld und Kindergeld der freibetrag mit fast 300 Euro überstiegen ist. Die Bank sagt das Geld ist weg, (also für mich nicht mehr abzuheben, es würde gepfändet werden) nun lese ich aber häufig das der übertrag mit in den nächsten Monat gezählt wird. Stimmt das? Vielen Dank schon mal für eine Antwort ihrer Seits Mit freundlichen grüßen


    ANTWORT: Die Bank muss Ihnen den Teil, der im Eingangsmonat über dem Freibetrag gelegen hat, im nachfolgenden Monat auszahlen. Dort wird dieses Geld natürlich mit dem sonstigen Eingang des Nachfolgemonat zusammengerechnet. Sollten Sie dadurch aber (im Folgemonat) unterhalb Ihres Freibetrages bleiben, hätte sich das Problem schon gelöst. Natürlich könnten Sie auch einen Antrag auf Freigabe dieser Gelder stellen, denn sie dürften durchweg unpfändbar sein. Allerdings ist ein gerichtlicher Antrag sehr zeitaufwendig und nicht für jedermann leicht durchzuführen, sodass die automatische Lösung wohl die einfachste sein dürfte. Die Aussage Ihrer Bank ist in jedem Falle falsch. Sollte sie tatsächlich auf diese Weise vorgehen, würde sie gegen rechtliche Vorgaben verstoßen.

  22. Hallo. Ich habe ein P Konto und immer wenn mein Lohn kommt geht das was über die Pfändungsfreigrenze liegt auf das unterkonto und wird mir dann am 1 eines Monats wieder auf mein Konto gut geschrieben.( Lohn kommt meistens zum ende des Monats)Nun ist es ja so das wenn mir das aus dem Unterkonto wieder am 1 gut geschrieben wird ja als einkommen zählt und dieses dann mit darauf volgenden lohn am monatsende angerechnet wird. Also als beispiel lohnzahlung 1200 Euro minus mitlerweile aufgelaufende 190 euro macht dann 1000 euro die mir dann bleiben. da mein lohn immer etwas über der pfändungsgrenze liegt wird das was auf dem unterkonto landet ja von monat zu monat mehr.kann man das was auf dem unterkonto landet irgendwie auf null bringen,oder ist es sinnvoll zb 2 monate sein lohn auf ein anderes konto umzuleiten damit dann nichts mehr auf dem Unterkonto ist.Ist es nicht möglich das mann das geld also die unfändbaren 1133 Ruro auf dem konto bekommt und der übertrag gleich zur schuldentilgung verwendet. So das jeden monat die gleiche summe zum leben auf dem konto landet und sich nichts auf diesem unterkonto ansammelt. ein großes problem sehe ich auch darin was ist wenn meine firma meinen lohn erst am 1 eines monats(also nicht zum 30 eines monats)überweisen tut. dann würde ich das was auf dem unterkonto landet erst zb lohnzahlung zum 1.9 minus übertrag pfändungsfreigrenze zum 1.10 wieder gutgeschrieben bekommen. also fehlt mir ja dann das geld und ich bekomme irgendwann schwierigkeiten meine sachen zu bezahlen( Miete usw.) Ist es möglich auch als normaler Arbeitnehmer eine erhöhung der pfändungsfreigrenze zu bekommen? Und wenn ja wo bekomme ich diese her? Die schuldnerberatung wo ich war war leider nicht wirklich hilfreich….vielen dank für ihre Antwort

    ANTWORT:
    Ich bitte Sie, die Fragen unter den Artikeln doch etwas kürzer zu fassen, da ich hier ohnehin keine konkrete Fallprüfung vornehmen kann. Das Problem, das Sie ansprechen, besteht allein deshalb, weil man Kontoinhaber schützen will. Beträge, die den Freibetrag übersteigen, werden als Einkommen des nachfolgenden Monats behandelt, damit in den Folgemonaten entstehende Lücken zwischen dem P-Konto-Freibetrag und dem tatsächlichen Eingang ausgeglichen werden können. Damit sollten vor allem die Fälle gelöst werden, bei denen es letztlich dem Zufall unterfällt, ob die Einkommenszahlungen jeweils im betreffenden Monat erfolgen. Wenn der Arbeitgeber also zum Beispiel Anfang des Monats für den vergangenen Monat Einkommen überweist und am Ende desselben Monats für den laufenden Monat, wäre ohne diese Regelung im darauf folgenden Monat zunächst gar kein Einkommen da. Aufgrund dieser Regelung erledigt sich das Problem im Folgemonat allerdings von selbst. Dort, wo mit den Eingängen der Freibetrag stets erreicht (oder überschritten) wird, führt das zu einer Situation, bei der Einkünfte von Monat zu Monat lediglich weiter verschoben und vermehrt werden. Das geht dann so lange, bis der auf diese Weise hinüber geschobene Betrag den Freibetrag auf dem P-Konto übersteigt. Einen Einfluss hierauf haben Sie nicht, da Ihnen ja dieses Einkommen nicht zur Verfügung steht. Insoweit schützt die Bank Sie auch gegen Ihren Willen, da die Verfahrensweise gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Der “reguläre” Schutz sinkt dadurch allerdings nicht; ich wüsste nicht, wie das funktionieren sollte. Auch kann ich nicht sehen, dass es einen Unterschied macht, ob der übersteigende Betrag aufgrund dieser rechtlichen Regelung als Einkommen des nächsten Monats behandelt wird oder aufgrund der späteren Zahlung des Arbeitgebers tatsächlich Einkommen des nächsten Monats ist. Das macht rechtlich gesehen überhaupt keinen Unterschied.

  23. Hallo, mir wurde diesen Monat ein Betrag von 27€ abgezogen der aber nicht abgebucht werden sollte, bin aber schon über dem pfändungsfreibetrag hinaus. Wenn ich diesen jetzt zurück holen lasse, fällt er dann mit in denn pfändungsbetrag oder geht er dann wieder zurück zum pfändungsfreibetrag?


    ANTWORT: Die Bank rechnet im laufenden Monat stur alle Eingänge auf dem P-Konto zusammen und hört mit Auszahlungen auf, sobald man diesen Freibetrag erreicht hat. Wie diese Eingänge zustande kommen, ist dabei egal. Wenn die Zahlung also Ihre Bank verlassen hat und dann auf Ihr Konto zurückkommt, wird die Bank das als Eingang behandeln und einbehalten.

  24. Hey Danke für die schnelle Antwort. Momentan kommen keine weitere Eingänge auf dieses Konto. Verbessert das meine Ausgangslage ? Oder muss ich Warscheinlich damit rechnen das das Geld zurück gehalten wird.


    ANTWORT: Das ist für Sie eine sehr gute Situation, da Ihnen dann der gesamte Freibetrag auf dem P-Konto noch zur Verfügung steht. In diesem Fall erhalten Sie selbstverständlich im nächsten Monat den vollständigen Restbetrag. Beim P-Konto kommt es ohnehin nicht darauf an, von wem das Geld kommt, sondern es wird immer ein Schutz der Höhe nach gewährt. In den Fällen, in denen im Vormonat der Freibetrag überstiegen wird und dieser Betrag als Einkommen des nächsten Monats angesehen wird, kann es allerdings passieren, dass die Bank die Freigabe erst ein paar Tage später veranlasst. Das wird häufig damit begründet, dass die Bank diese Freigaben händisch (also nicht automatisch durch Software) veranlassen muss. Also nicht wundern, wenn Ihnen das Geld nicht gleich am 1. des nächsten Monats zur Verfügung stehen sollte.

  25. Hallo ich habe auch ein p-Konto. ich habe 2 Pfändungen Auf dem Konto einmal über 860 und eine über 480 Euro. Jetzt kam diesen Monat 2000 Euro von der Versicherung wegen einem Unfall auf dieses Konto .den Freibetrag konnte ich direkt abholen wie siehts mit dem Rest von zirka 900 Euro aus kann ich diesen nächsten Monat abholen oder wird der Betrag eingezogen ?


    ANTWORT: Das ist bei Vorliegen einer Pfändung natürlich problematisch. Unter gewissen Umständen könnte es möglich sein, dass man Zahlungen von Versicherungen durch entsprechende Anträge bei Gericht frei bekommt, das ist allerdings wirklich sehr kompliziert. Ansonsten gilt aber, dass Sie das Geld in den nachfolgenden Monaten wahrscheinlich zurückgehalten werden, da der Teil, mit dem Sie Ihren monatlichen Freibetrag übersteigen, als Einkommen des jeweils nachfolgenden Monats behandelt wird. Dabei wird es dann mit den regulären Eingängen des nachfolgenden Monats zwar zusammengerechnet, füllt dann aber jeweils die Differenz zwischen Ihrem P-Konto-Freibetrag und den tatsächlichen Eingängen aus. Wie lange es jetzt dauert, bis Sie da 2000 € (bzw. die restlichen 900 Euro) zurückerhalten, hängt also wesentlich davon ab, wie groß diese Differenz ist. Offenbar ist sie allerdings recht hoch, da Sie schon im Eingangsmonat ca. die Hälfte erhalten haben (also mit der Hälfte im geschützten Bereich Ihres P-Konto lagen). Es ist daher wahrscheinlich, dass Sie den gesamten Rest im nachfolgenden Monat erhalten. Ich sage “wahrscheinlich”, weil ich Ihre genauen Zahlen eben nicht kenne und diesbezüglich nur Vermutungen anstellen kann.

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