Ab 1. Juli 2024 sind die Pfändungsfreigrenzen wieder gestiegen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 160 v. 16.05.2024, BGBl. I Nr. 165a v. 24.05.2024 [Korrektur]) veröffentlicht. Die Werte gelten bis zum 30.06.2025.
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