[August 2013] Personen, für die die Insolvenz eröffnet wird, erhalten aktuell ominöse Kostenaufforderung eines nicht existenten „Zentralen Registergerichts“ mit vorgeblichen Sitz in Kassel. Darin wird die angeschriebene Person aufgefordert, „Kosten in Höhe von 79,00 EUR“ zu zahlen, anderenfalls wird damit gedroht, dass die Restschuldbefreiung nicht erteilt bzw. die „Privatinsolvenz nicht eingeleitet“ wird.
Das Kassenzeichen ist bei diesen fingierten Schreiben immer das selbe. Das Schreiben, das einer unserer Mandanten in der vergangenen Woche erhielt (siehe 2. Bild ganz unten) weist dasselbe Zeichen auf, wie jenes Schreiben, das in der Betrugswarnung des Amtsgerichts Kassel veröffentlicht wurde („Kassenzeichen: 1183728382736493“). Nur die persönlichen Daten des Adressaten sind angepasst. Die angegebene Telefonnummer existiert (natürlich) nicht, an der angegebenen Adresse des „Registergerichts“ (Frankfurter Straße 89 in Kassel) befindet sich auch kein Gericht.