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Dresdner Volksbank Raiffeisenbank kündigt offenbar großflächig Konten von P-Konto-Nutzern

 [22. März 2013] Wir haben in der letzten Woche von mehreren Betroffenen erfahren, dass die Dresdner VR-Bank Kunden ohne Grund kündigt. In allen uns bislang bekannten Fällen handelt es sich dabei um Konten, die als P-Konto geführt werden. Da der weise Gesetzgeber es für sinnvoll erachtet hat, einen Anspruch auf ein Konto nicht gesetzlich zu normieren, sondern die Lösung derartiger Problemfälle den Banken selbst zu überlassen (“freiwillige Selbstverpflichtung”), besteht seit Jahren ein Vakuum, das nur durch “höfliche Anfragen” bei der jeweils zuständigen Ombudsstelle der Bank (ohne Rechtsanspruch) gefüllt werden kann.

Wir bieten allen Betroffenen an, sich an uns zu wenden, damit wir sie bei ihrer Beschwerde unterstützen können.

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Viele Kunden, die ihr Recht wahrgenommen hatten, ihr Konto als sog. Pfändungsschutzkonto (“P-Konto”) zu führen, erhielten Kündigungsschreiben von der Bank. Die Bank beruft sich auf ihr unbeschränktes Kündigungsrecht (Nr. 19 AGB) – und widerspricht damit ihrer eigenen Selbstverpflichtung.

Ergänzung 08.08.14: Wir hatten hier eines der identisch an eine Vielzahl von betroffenen Kunden abgesandten Schreiben veröffentlicht. Da die Bank darin eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sieht, haben wir dieses hier gelöscht.

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