Fidorbank kündigt P-Konten

Wenn die Bank Kunden im Regen stehen lässt

 September 2019   Über die zum Teil bedenkliche Praxis einzelner Banken im Zusammenhang mit P-Konten haben wir schon mehrfach berichtet. Erinnert sei hierbei an die kundenunfreundliche Praxis der Dresdner Volksbank, die sich reihenweise von Kunden mit P-Konten getrennt hatte („Schalterhygiene“).

Im Rahmen unserer Artikelreihe zum P-Konto, insbesondere mit unserem Hauptartikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis erhalten wir stets erneut Berichte, aus denen sich ergibt, dass Banken ohne einen nachvollziehbaren Grund Kündigungen aussprechen oder einfach die gesetzlichen Vorgaben nicht hinreichend berücksichtigen.

Die Fidorbank war lange Zeit dafür bekannt, Konten auch in schwierigen Situationen einzuräumen. Dies machte es gerade Personen, die über kein Konto verfügten, möglich, dort ihre Eingänge zu verwalten. Neuerdings erhalten wir aber verstärkt Mitteilungen, die deutlich machen, dass die Fidorbank ihre Praxis radikal ins Gegenteil verkehrt hat. Inzwischen werden offensichtlich P-Konten ohne weiteres gekündigt, es genügt auch schon die Mitteilung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines Kunden.

Hier ein Beispiel einer Kündigung, die ein Mandant einige Tage nach der Insolvenzeröffnung erhielt:

Sehr geehrter Herr […],

am heutigen Tage wurde uns bekannt, dass über Ihr Vermögen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir müssen aus diesem Grunde die Geschäftsbeziehung beenden.

Hiermit kündigen wir Ihnen die Geschäftsverbindung ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum […] 2019.

Bitte interpretieren Sie diese geschäftspolitische Entscheidung unseres Vorstands nicht als Zeichen mangelnder Wertschätzung, sondern als Ausfluss einer notwendigen wirtschaftlichen Erwägung.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem für Sie tätigen Insolvenzverwalter ins Einvernehmen, wie der Umzug Ihres Kontos erledigt werden kann. In Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter sehen wir der Mitteilung entgegen, auf welches Konto das Abschlussguthaben überwiesen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen ab dem Kündigungstermin das Konto nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Fidor Bank

Um es ganz klar zu sagen: Diese Mitteilung ist eine Ungeheuerlichkeit. Selbstverständlich ist die Eröffnung der Insolvenz, die auf das Konto lediglich wie eine Pfändung wirkt, kein nachvollziehbarer Grund für eine Kündigung des Kontos. Der Zweck des P-Kontos ist es gerade, die Auszahlungen im Falle einer Pfändung oder einer Insolvenzeröffnung so zu regeln, dass für die Bank und den Kunden das Verfahren relativ einfach gehandhabt werden kann. Die Schutzmöglichkeiten des P-Kontos sind gesetzlich geregelt und verpflichten die Banken zur Ausführung. Die von der Bank hier vorgespielte Notwendigkeit einer Kündigung („Wir müssen aus diesem Grunde die Geschäftsbeziehung beenden…“) existiert nicht nur nicht, die Bank  verstößt mit dieser Praxis auch gegen die Selbstverpflichtung, die Kündigungen ohne hinreichenden Grund ausschließen soll. Eine andere Erklärung gibt es nicht: Die Fidorbank will sich von unprofitablen Kunden trennen und die Ausführung der gesetzlichen Vorgaben gerne anderen Banken, also ihrer Konkurrenz überlassen. Das ist hier gemeint, wenn von „geschäftspolitischer Entscheidung unseres Vorstands“ die Rede ist.

Welche Möglichkeit haben Betroffene?

Seit 2016 gibt es die Möglichkeit eines Basiskontos. Mit Kündigung der Bank kann sofort bei derselben Bank ein Basiskonto beantragt werden (das die Bank einrichten muss). Die Vorgehensweise haben wir in unserem Artikel Basiskonto: Wie man ein Basiskonto bekommt und wie es funktioniert genauer beschrieben. Empfehlenswert ist es, dieses Basiskonto bei der selben Bank einzurichten, die zuvor gekündigt hat. Zum einen erspart man sich dann die Umstellung auf eine andere Bank, zum anderen erfährt die kündigende Bank damit sehr eindringlich, wie unsinnig die Kündigung des Kontos war. Der Unterschied zum „normalen“ P-Konto besteht nämlich allein darin, dass das Basiskonto von der Bank nicht mehr gekündigt werden kann.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, bei der Ombudsstelle der Bank eine Beschwerde einzulegen. Eine solche Beschwerde ist bei einer Kündigung ohne hinreichenden Grund möglich, da diese der Selbstverpflichtung der Banken aus den neunziger Jahren widerspricht. Man muss allerdings dazu wissen, dass diese Selbstverpflichtung noch nie das Papier wert war, auf dem sie gedruckt wurde. Banken halten sich daran nicht oder nur soweit sie es selbst wollen; die Ombudsmann-Sprüche der Banken sind völlig unverbindlich. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass viele Banken diese Beschlüsse einfach nicht beachten. Ein Rechtsmittel dagegen gibt es nicht, hinzu kommt, dass die Arbeitsweise der Ombudsstelle häufig unnachvollziehbar ist und die Qualität der Stellen zum Teil äußerst schlecht (ein Beweis dafür, dass die „Selbstregulierung“ des Marktes nicht immer funktioniert). Deshalb ist der Weg über eine Beschwerde bei den Ombudsstellen nicht zu empfehlen.

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31 Comments

  1. Ich habe ein P-Konto bei Fidor ( vorläufiges Zahlungsverbot )
    Heute habe ich von der Fidor Bank folgende Nachricht bekommen.
    Wir sind auf Grund einer eingegangenen Zwangsvollstreckungsmaßnahme gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Giro- und Anlagekonten bis zur Höhe der oben aufgeführten Forderung zu sperren.

    Bitte beachten Sie bei der Nutzung Ihres verfügbaren Betrages aber folgendes:
    Ob eingehende Geldbeträge Ihnen oder einem Ihrer Gläubiger zustehen, prüfen wir einmal täglich, weshalb wir Ihnen untertägig eingehende Geldbeträge auch nicht sofort zur Verfügung stellen können. Die Berechnung des verfügbaren Betrags erfolgt im Rahmen einer täglichen automatisierten Prüfung.

    So kann ein Geldeingang vom Vortag erst am nächstfolgenden Bankarbeitstag bei der Berechnung berücksichtigt werden. In die Berechnung einbezogen werden auch eventuelle Freibeträge, Guthaben, ein fälliger Sollsaldo Ihres Girokontos, eventuelle zwischenzeitlich erfolgte MasterCard-Verfügungen sowie Forderungsbeträge aus anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Umstand bei der Ausführung von Daueraufträgen und der Abbuchung von Lastschriften Auswirkungen haben kann. Haben Sie deshalb bitte bis zur Erledigung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme besonderes Augenmerk auf Ihre Ein- und Ausgänge und berücksichtigen Sie die Zeitspanne der notwendigen maschinellen Prüfung bei Ihren Zahlungszielen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Fidor Bank AG
    Dieses Schreiben wurde automatisiert erstellt und wird ohne Unterschrift versendet.

    obwohl noch Guthaben drauf war habe ich keinerlei Verfügung , auch der Freibetrag ist nicht ausgereizt… Ist so etwas zulässig ?Das ist mir auch schon mitten im Monat passiert. Oder über das Wochenende. was soll ich tun ?


    ANTWORT: zumindest hat Ihnen die Fidorbank (noch) nicht gekündigt, denn hier schreibt die Bank ja lediglich, wie sie aufgrund der Pfändung vorgehen wird. Diese Darstellung ist rechtlich nicht zu beanstanden, denn das ist die normale Vorgehensweise im Falle einer Pfändung. Ob die Bank derzeit Guthaben berechtigt zurückhält oder nicht, das ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen hierfür jeweils gegeben sind. Das kann ich natürlich nicht wissen, da ich dazu den Sachverhalt genauer kennen müsste. Allerdings ist das auch nicht Thema dieses Artikels. Ich empfehle hierzu unseren aktuellen Artikel zum P-Konto, wo genau dargestellt ist, welche Schutzmöglichkeiten es gibt und wann Banken Gelder zurückhalten müssen bzw. können. Falls Sie dann noch Fragen haben, sollten Sie diese unter diesem Artikel stellen: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis

  2. Hallo, danke für den Artikel!! Folgende Frage: Mein Konto wurde von Seiten fidor zum 29.02.20 gekündigt. Da es natürlich auch ein P-Konto ist und der Eingang der Leistungen zum Monatsende erfolgt, steht mir der komplette Betrag der Leistungen erst immer am Ersten des neuen Monats zur Verfügung. Welche Wege muss ich nun beim Amtsgericht gehen? Vielen Dank für eine Antwort!


    ANTWORT: Die Kündigungswirkung tritt ja aber nicht sofort ein, sondern mit einer Frist. Es wäre also sinnvoll, die Zahlungsumstellung in dieser Frist zu realisieren. Gelingt das nicht, müssten Sie einen Freigabeantrag stellen, am besten bereits, bevor die Kündigung greift. Die Frage ist aber, ob das ein Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO ist. Ich würde sagen nein, weil der Schutz für ein (dann nicht mehr existierendes) P-Konto beantragt würde. Aber das ist nur die Frage, nach welcher Norm der Antrag gestellt wird. Wenn § 850k Abs. 4 ZPO nicht geht, muss es über allgemeine Schutzregeln gemacht werden.

  3. auch ich habe das Problem wie alle hier….
    aber welche Bank gibt noch ein P Konto ??


    ANTWORT: Das Zauberwort heißt Basiskonto. Sobald eine Kündigung da ist, können Sie jede Bank (auch die, die Ihnen gekündigt hat) zwingen, Ihnen ein Basiskonto zu eröffnen. Das können Sie gleich mit dem P-Kontoschutz beantragen. Ich weiß, dass einige hier von Schwierigkeiten berichten, dass die Banken den Antrag nicht bearbeiten usw. Aber es gibt wirklich eine sehr einfache Beschwerdemöglichkeit bei der Bankenaufsicht (BaFin) dafür. Zu diesem Thema empfehle ich unseren speziellen Artikel: Wie man ein Basiskonto bekommt und wie es funktioniert.

  4. Auch mir hat O2 Banking (Fidor) mein P Konto grundlos gekündigt. Auf meine Anfrage, ein Basiskonto einzurichten,wurde nicht geantwortet. Ich hatte über ein Jahr lang seit der Einrichtung Ende 2018 keinerlei Probleme. Erst mit den IT Problemen der Bank Ende letzten Jahres fing der Wahnsinn an. 2 Monate konnte ich mein Konto gar nicht nutzen. Dann wurden Gelder festgehalten, die weit unter dem monatlichen Schutzbetrag lagen. Ich habe mich bei BAFIN beschwert, und muss wohl jetzt die Konsequenzen tragen. Ein absoluter Witz,dass so etwas heutzutage in D möglich ist. Wann klopft der Gesetzgeber solchen Scharlatanen endlich auf die Finger?


    ANTWORT: Die Sache mit dem Basis-Konto funktioniert am besten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Bank aufgefordert und die nötigen Unterlagen eingereicht haben. Die Regeln sind sehr klar; wenn das also feststeht, sieht es für die Bank nicht gut aus und die Beschwerde verläuft auch ziemlich problemlos. Ich weiß ja nun nicht, was bei Ihrer Beschwerde herausgekommen ist. – Was meinen Sie denn mit Konsequenzen, die Sie jetzt tragen müssen? Der Gesetzgeber ist leider keine Hoffnung. Ohne das Europarecht hätten wir bis heute in Deutschland keinen Anspruch auf ein Konto. Der Gesetzgeber hat jahrzehntelang die Selbstverpflichtung der Banken als hinreichend angesehen, obwohl das nie funktionierte. Und wir reden nicht über die Ära Kohl, das wurde auch unter SPD-Schröder nicht besser. Es gibt keine/ kaum eine Lobby dafür, das muss man leider sagen. Die Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände haben in der Regel keine Ahnung, um die Faust auf den Tisch zu hauen und alle anderen haben nicht die Möglichkeit, Druck auszuüben.

  5. Hallo, nachdem die Dkb ihre Kündigung des bestehenden P-Kontos nicht zurück genommen hat habe ich versucht, bei der Sparkasse ein Girokonto im Guthaben zu eröffnen. Leider wurde ich dort mit der Erklärung abgewimmelt, das ich ja ein aktuelles Giro Zahlkonto hätte und ich das ja nutzen könnte. Die Dkb sei verpflichtet mir ein Basiskonto einzurichten. Blah Blah Blah. Fakt ist, die wollten mich da genauso wenig wie die Dkb. Obwohl meine Insolvenzverwalter in eine Unbedenklichkeit Bescheinigung ausgestellt hat und ich über alle Geld frei verfügen darf,desweiteren die Bank auch keine Überprüfung oder Sorgepflicht über das Konto ausüben muss. Trotzdem Kündigung nach wie vor. Angemerkt sei Es auch, dass die Dkb mit dem Kündigungsschreiben auch ein Formular mitgeschickthat mit dem man selbst vorzeitig Kündigen kann. Das macht in sofern SINN, da die negative Schufa ja andere Banken abschrecken. Nach langem Hin und her habe ich nun selbst zum 17.02.20 gekündigt. FOLGE:Der Internet Zugang und mein Tan2go sind gesperrt und deaktiviert. Ich komme also nicht eher an mein Konto oder an mein Geld. WAS MACHEN??? ICH BRAUCH DAS GELD ZUM LEBEN!!!


    ANTWORT: in solchen Fällen hilft das Basiskonto. Ich weiß, dass einige hier schon davon berichtet haben, dass sich die Banken hiergegen sträuben. Aber man kann in diesem Falle die Bank dazu zwingen (man muss im Prinzip nur eine Beschwerde auf der Seite von der Bafin ausfüllen, insb. braucht man nicht erst klagen). Wenn Sie die Sparkasse auffordern, Ihnen ein Basiskonto einzuräumen, muss die Sparkasse dies tun. Denn die Voraussetzungen erfüllen Sie schon zu dem Zeitpunkt, in dem das Konto gekündigt ist. Das ist ausdrücklich für das Basiskonto als ausreichend vorgesehen worden. Bitte lesen Sie doch unseren Artikel zum Basiskonto einmal durch, dort steht, worauf Sie achten sollten. Die Banken sind zum Beispiel verpflichtet, Ihren Antrag auf Einrichtung des Basiskontos zu quittieren. Wenn der Ablauf nicht so läuft, wie es dort dargestellt ist, können Sie sich jedes Mal auf der Seite der Bafin beschweren. Und Sie können mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass es dann ohne weiteres laufen wird. Das ist der Unterschied zu der Zeit vor Bestehen des Basiskontos, als man vom hochherrschaftlichen Gutdünken der Banken abhängig war und deren völlig unsinnigen (da völlig unwirksamen) Selbstverpflichtung. Nur müssen Sie eben die Möglichkeit der Beschwerde auch nutzen. Den Artikel zum Basiskonto finden Sie hier: Basiskonto: Wie man ein Basiskonto bekommt und wie es funktioniert

  6. Die Fidor kündigt aber nicht nur Kunden mit P-Konten. Ich selbst hatte ein Privat und Geschäftskonto bei denen und einen hohen Verdienst. Ich habe eher den Verdacht, die kündigen Kunden, die irgendwie aus denen ihrer Sicht Ärger und Arbeit machen. Ich hatte (und auch andere Kunden) im April 2019 in der Fidor Community ein IT Problem beschrieben, welches bei mir etliche ungerechtfertigte Lastschriftrückgaben verursachten (diese stehen übrigens nicht auf den Kontoauszügen, Probleme waren ähnlich wie die jetzigen welche Kunden berichten) welche zur automatisierten sofortigen Dispo- und dann fristgerechten Privat-Kontokündigung führten. Daraufhin wurde ich als Lügner und Zerstörer der Bank beschimpft und sogar von der Moderatorin angezeigt (angebliche Verleumdung sowie Nachstellung – wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt). Natürlich wurden meine Beiträge zensiert und ich wurde vom Kundendienst ausgeschlossen (Twitter, Facebook, Community). Desweiteren hat die Bank ungerechtfertigt ein Inkasso eingeschaltet (ich bestreite die Forderung wegen der inkorrekten Kontoauszüge und weil Fidor Schadensersatz verweigert). Dann wurde mein Geschäftskonto gekündigt, nachdem man mir die Moderatorin das angedroht hatte (ich sei nicht mehr lange Kunde). Ich habe seit April 2019 nur Ärger mit denen, obwohl ich nun kein Kunde mehr bei denen bin.

  7. zuallererst möchte ich mich dafür bedanken, daß Sie hier völlig unentgeltlich dieses grandiose und informative Forum für uns bereitstellen zu diesem Thema und darüber hinaus auch noch Fragen beantworten! Vielen Dank! Am 01.02. habe ich hier bereits meine persönlichen unterirdischen Erfahrungen mit Fidor beschrieben. Nach nunmehr 20 (!!!) Tagen bequemte sich Fidor mir eine e-mail Antwort bzgl. meiner Frage nach Eröffnung eines Basiskontos bzw. Umwandlung meines dort bestehenden Kontos (jetzt nicht mehr, gekündigt wurde bankseitig zum 31.01.20) zu geben (soweit zu „muß innerhalb von 10 Tagen gewährt werden). Selbstverständlich haben wir alle Zahlungsverpflichtungen, mir war schon bei Antragstellung klar, daß ich bis zum 31.01.20 ÜBERHAUPT KEINE Antwort von Fidor erhalten werde. So war es dann ja auch.Panisch auf der Suche nach einer neuen und fairen Bank (das dauert auch, mit mal eben „schnell im Internet checken“ war es da nicht getan) habe ich dann auch eine gefunden, aber auch das ganze Kontoeröffnungsprozedere dauert halt. Somit fliegen mir jetzt die üblichen Abbuchungen um die Ohren, gefolgt von Rücklastschriftgebühren.Immer ein „Highlight“ für die einkommensschwächsten. Bzgl. des Kommentars von Werner hier am 04.02., kann ich nur bestätigen,auch ich habe zuerst versucht mein Fidor-Konto zu „retten“ und mich mit dem O2/Fidor-Konto Telefon-„Support“ rumgeärgert, ja, da wird einem klipp und klar gesagt „Also Basiskonto? Das gibts bei uns nicht!“ Auch zum Kommentar von „BB“ hier vom 03.02.20 kann ich etwas sagen, bzgl. „Hotline wimmelt einen immer ab, da Basiskonten keinen Telefon Support haben.“ Mein erster Anruf nach der Kündigung Ende November 2019 beim Fidor-„Support“…ohne Worte. Der hörbar gequälte Mitarbeiter sagte mir auf meine intensiven Nachfragen mehrmals, daß er KEINERLEI Infos bzgl. Basiskonto geben DÜRFE! Bzgl. des Kommentars v. „Hildegard F“, v. 04.02.20 und Ihrer Antwort darauf, „Ein Basiskonto ist die Möglichkeit, die Bank zu zwingen, ein Konto zu führen. Warum sollten Sie das nicht nutzen?“ Ja, war auch meine erste Eingebung, nur, wie ich in meinem Kommentar hier v. 01.02.20 schon sagte, alles hat Grenzen, nur aus Bequemlichkeit oder um Fidor zu „ärgern“…..no way, der Vertrauensbruch ist SO groß, daß ich selbst meine überschaubaren monatlichen Eingänge dieser Bank nicht mehr anvertrauen kann, nach reiflicher Überlegung.


    ANTWORT: Ja, ich verstehe, dass Sie das so sehen. Mit dem Basiskonto muss man allerdings sagen, gibt es eine doch sehr leichte Möglichkeit, Druck auszuüben, eben über das Beschwerdeformular der Bafin, das ist nicht sehr kompliziert. Deshalb ist das Basiskonto etwas Neues, weil man sich nicht mehr mit der Bank damit rumärgern muss. Dass Sie aber aus grundsätzlichen Überlegungen ohnehin nicht bei der Bank bleiben wollen verstehe ich sehr gut.

  8. Bei der Dkb ist das auch nichts anderes als bei der Fidorbank. P-Konto gekündigt zum 30.03.2020. Begründung Allgemeine Geschäftsbedingungen Paragraf 26 Absatz 1. Ist schön lachhaft, das sind nur 7 Nummern mehr als bei der Fidor die Nr. 19. Lool. Ob ich dort ein Basiskonto eröffnen soll??? Glaube nicht, das das Sinnvoll ist. Werde aber bei der Bundesfinanzdienststelle hier in Frankfurt Beschwerde einlegen. Lg


    ANTWORT: Diese Feststellung muss ich leider bestätigen, auch die DKB hat in der jüngeren Vergangenheit auffällig gekündigt. Allerdings offenbar nicht ganz so umfänglich, wie das wohl jetzt bei der Fidor-Bank geschieht, die sich entschlossen zu haben scheint, alle P-Kontler loswerden zu wollen. Zudem ist die Fidor-Bank in der Vergangenheit ganz anders aufgetreten. Was das Basiskonto betrifft: Ein Basiskonto ist die Möglichkeit, die Bank zu zwingen, ein Konto zu führen. Warum sollten Sie das nicht nutzen?

  9. Gutent tag auch bei mir wurde das konto gekündigt allerdings nicht von fidor bank sonder 02 banking,deshalb habe ich gleich ein antrag auf ein basiskonto bei 02banking gestellt,diese teilten mir doch mit das Bei O2-Banking selbst kein Basiskonto eröffnet werden kann , da O2-Banking ein Service der Fidor Bank ist. ps:ist dies den richtig kan mann bei 02banking kein basiskonto eröffnen,bitte um rückantwort!! mfg:werner


    ANTWORT: In der Selbstdarstellung von „O2 Banking“ heisst es: „Dein [Pfff] O2 Banking Konto ist ein vollwertiges Girokonto.“ Ich habe mal ein Bildschirmfoto gemacht:
    O2-Banking

    Das ist zumindest missverständlich (wäre was für die Verbraucherschutzverbände) – Jetzt muss man also herausbekommen, wer dieses Konto wirklich führt. Das ist nicht schwer: Nehmen Sie bitte Ihre IBAN und gehen Sie zum Beispiel auf diese Seite hier: https://www.iban-rechner.de/ – Dort geben Sie bitte Ihre IBAN ein und schauen dann, welche Bank tatsächlich Ihr Konto führt (es ist wohl die Fidor-Bank).

  10. Moin,

    ich frage mich ob mein Geld definitiv verloren ist. Mein P-Konto mit tatsächlich bestehender Pfändung wurde zum 31.01.2020 gekündigt. Am 31.01.2020 fand eine ALG2 Gutschrift statt und ich konnte am Morgen noch eine Überweisung tätigen und wollte das restliche Guthaben kurz danach am Automaten abheben. Wider erwarten funktionierte dies nicht.

    Der Support begründete das Fehlschlagen der Abhebung wie folgt:

    „Leider kam es zu einer Verzögerung bei der Synchronisierung Ihres Kontoguthabens mit Ihrem Kartenguthaben, weshalb die versuchte Transaktion fehlschlug. Der Fehler wurde behoben [..]“

    Erst am Nachmittag des 31.01.2020 erhielt ich eine Mail bezüglich der Deaktivierung meiner SmartCard. Besteht vor dem Hintergrund, dass ich nur durch dieses technische Problem nicht mehr rechtzeitig über mein geschütztes Guthaben verfügen konnte, eine Möglichkeit die Abführung an den pfändenden Gläubiger zu verhindern?


    ANTWORT: Ja, sicher. Aber ohne Antragstellung ist das nicht realistisch durchsetzbar, wobei die Antragstellung ein Problem ist, wenn Sie – was bei bestehendem P-Konto gar kein Problem wäre (ALG-2-Zahlungen sind unpfändbar) – nach § 850k Abs. 4 ZPO die Freistellung feststellen lassen wollen (ein solcher Antrag setzt das Bestehen des P-Kontos voraus). Pfändungsrechtlich geht es nur durch allgemeine Anträge (zB. § 765a ZPO), sofern man nicht der Ansicht ist, § 850k Abs. 4 ZPO könne hier analog angewendet werden. In jedem Fall ist die Antragstellung deutlich komplizierter, nicht zuletzt deshalb, weil Sie von der Qualifikation des Rechtspflegers beim Vollstreckungsgericht abhängig sind (nichts für ungut, aber darauf verlasse ich mich nicht sehr gern; das ist eine reine Erfahrungsfrage). Aber: Wenn Sie einen Antrag stellen, können Sie sogleich auch beantragen, die Vollstreckung bis zur Entscheidung des Gerichts einzustellen, so dass die Abführung gestoppt werden kann. Die andere Möglichkeit wäre (ebenfalls zzgl. Antrag auf vorläufige Einstellung), dass Sie gegen die Bank vorgehen (z.B. per einstweilige Verfügung). Wenn die Bank fehlerhaft die Freigabe zu einem Zeitpunkt, als der P-Konto-Schutz noch bestand, verweigert hat, dann wäre das ein Grund. Auch hier wird es kaum schnell gehen, aber durch die vorläufige Einstellung wäre zumindest eine Chance da, später noch an das Geld zu kommen.

  11. Hallo,

    auch mir wurde zum 31.01.20 durch die Fidor Bank das bisherige P-Konto gekündigt. Ich habe daraufhin bei gleicher Bank Mitte Januar ein Basiskonto eröffnet und dieses auch per Postident legitimiert. Seitdem erhalte ich keine Antwort auf meine schriftlichen Nachfragen und die Hotline wimmelt einen immer ab, da Basiskonten keinen Telefon Support haben.

    Wie kann ich mich hier verhalten?


    ANTWORT: Sie sollten eine Beschwerde bei der Bafin einreichen, das geht recht leicht auf deren Webseite: https://www.bafin.buergerservice-bund.de/Formular/BasisKonto
    Offenbar machen das noch zu wenige Betroffene. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen: Basiskonto: Wie man ein Basiskonto bekommt und wie es funktioniert

  12. Hallo liebes Team,

    mir geht es ähnlich wie den Vorrednern, Kündigung des P-Kontos aus „geschäftspolitischen Gründen“ zum 31.3.2020.
    Mich interessiert, welche Rechtswirksamkeit so ein „Wurstblatt“, hinterlegt in der Nachrichtenbox, überhaupt entfalten kann.
    „Mit freundlichen Grüßen
    Der Vorstand
    (ohne Namen)
    Fidor Bank AG
    Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig.“

    Ohne Unterschrift geht im normalen Leben gar nix…


    ANTWORT: Ich befürchte, das wird nicht helfen. Eine Kündigung kann auch ohne Einhaltung einer bestimmten Form ausgesprochen werden. Das Hauptproblem bleibt, dass der Kunde keine Handhabe hat, gegen soetwas effektiv vorzugehen. Die AGB der Banken (idR Ziff. 19) erlauben nach wie vor eine Kündigung ohne Grund. Das könnte man nur gesetzgeberisch ändern, aber wenn es darum geht, sieht es mau aus (wenn nicht gerade eine EU-Richtlinie dazu zwingt), denn wir glauben immer noch daran, dass der Markt das selber heilt. Gegen jede Erfahrung, seit 30 Jahren… Ich denke, dass dort das Problem liegt. Offenbar fürchtet die Bank den Ärger der Betroffenen nicht, so dass der wirtschaftliche Vorteil als leicht erreichbar erscheint. Meine Hoffnung ist, dass sich das für die Bank am Ende nicht auszahlt und wenn auch nur deshalb, weil die Betroffenen es nicht vergessen werden.

  13. Liebes Team, auch mein Konto wurde zum 31.03.2020 gekündigt! Es war vorher ein Basiskonto, dass ich in ein P-Konto umwandeln lies. Da es ja so ist das man nur ein P-Konto haben kann, ist meine Frage: kann ich bereits jetzt ein neues Konto bei der (in meinem Beispiel die Norisbank) eröffnen oder nicht? Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir helfen könnten.


    ANTWORT: Es war ein Basiskonto??? Sie meinen so ein Basiskonto -> Basiskonto: Wie man ein Basiskonto bekommt und wie es funktioniert? – Also, wenn ja, dann würde ich ganz gern wissen, welche außergewöhnlichen Gründe vorgelegen haben, dass Ihnen die Bank das Konto überhaupt kündigen durfte. Das ist bei Basiskonten nur bei sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Aber zu Ihrer eigentlichen Frage: Sie können jederzeit ein neues Konto eröffnen, den P-Konto-Schutz können Sie aber erst aktivieren, wenn der P-Konto-Schutz nicht schon auf einem anderen Konto besteht. Sie müssten dann ggf. erst den P-Konto-Schutz des gekündigten Kontos beseitigen. Das muss die Bank bis spätestens Ende des Monats machen, in dem Sie das verlangen (siehe: hier). Das ist natürlich nur nötig, falls die Kündigungswirkung nicht bereits vorher eintritt. Die Bank kündigt ja nicht von heute auf morgen, sondern es gibt nach Kündigung noch eine Frist. Wenn die Zeit so weit fortgeschritten ist, dass die Kündigungswirkung im laufenden Monat eintritt, ist es also nicht nötig, den P-Konto-Schutz noch selbst zu beseitigen. Wenn der P-Konto-Schutz beseitigt ist (das wird in der SCHUFA angefragt), dann ist es möglich, das neue Konto mit dem Schutz zu versehen.

  14. Guten Tag,

    mein P-Konto wurde gekündigt und die Kündigung ist schon in Kraft getreten. Der Fidor bank habe ich auch meine neue Kontonummer per email geschickt damit das Guthaben überwiesen werden kann, allerdings habe ich nur eine Eingangsbestätigung bekommen. Wann die email bearbeitet wird, das wissen die Götter. Die Frage ist wie lange darf die Bank das Guthaben behalten und wie lange dürfen sie die email Bearbeitung in die Länge ziehen und das als Grund nehmen? Das steht gerade dermaßen im Weg weil die monatlichen Abgaben wie Mietzahlung etc. nicht laufen obwohl Geld da wäre. Danke im Voraus.


    ANTWORT: Die Kündigung (und damit die Kündigungswirkung) tritt ja nicht sofort ein. Wenn aber die „Zeit schon rum“ ist, also die Kündigung schon wirkt, dann kommt es darauf an, ob eine Pfändung auf dem Konto war und/ oder die Bank noch Ansprüche hat. Die Pfändung bleibt ja trotz Kündigung (erstmal) aktiv, denn es ist nicht das Konto, sondern es sind Ihre Ansprüche gegen die Bank gepfändet. Wenn das Konto nicht mehr existiert, dann existiert auch keinerlei P-Konto-Schutz mehr, das heißt, die Bank wird an den pfändenden Gläubiger abführen. Wenn aber keine Pfändung vorliegt, dann sollte die Bank allerdings unverzüglich das Geld an Sie herausgeben. Das ist aber eine Frage der bankeninternen Abwicklung, nicht des Pfändungsrechts.

  15. Unter aller Kanone, was Fidor da abreißt (nett formuliert).Auch ich bin P-Konto Kündigungsopfer dieser Bank.Wie vom Blitz getroffen erhielt auch ich diese menschenverachtende Kündigung Ende November 2019,o.A.v.Gründen, selbstverständlich.4 Jahre Kundin, wie wir alle inzwischen wissen (Handelsblatt) wird sich von uns sog.“unrentablen“Kunden getrennt.Großartige Gesetzteslücke,die so etwas zuläßt, natürlich auf dem Rücken der schwächsten.Mein RA schrieb Fidor vor WOCHEN an, mein bestehendes Konto in ein Basiskonto umzuwandeln, AW? Fehlanzeige.Meine 2 Anrufe beim „Support“, brauchen wir gar nicht drüber zu reden.Einziger Grund,warum ich überhaupt bei Fidor bleiben wollte war der Fakt, daß ich auch Verwandten die Fidor empfohlen hatte und man sich mit der grandiosen Funktion „Geld an Freunde senden“ in Echtzeit Geld überweisen konnte.Aber wie soll man dieser Bank ggüber noch das Vertrauen aussprechen, nicht mal für 1 €, unmöglich. Ebenso unglaublich ist, mit welcher Intensität sich Fidor bei den nicht abreißenden schlechten Bewertungen auf Trustpilot wehrt wie ein angeschossenes Tier.Da wird vor nichts zurückgeschreckt, Drohungen bzgl. Gerichtsverfahren gegen Bewerter werden offen ausgesprochen als auch „Wir wissen wer Du bist“-Drohungen, etc. sind dort zu lesen. Solch ein Verhalten ist bei den althergebrachten Banken wie DB oder Commerz etc. schlicht undenkbar und würde medienwirksame Aufschreie produzieren (nicht, daß ich ein Fan der genannten Banken bin, wirklich nicht). Die „innovative“ Online-Bank Fidor hingegen tobt sich im Netz gnadenlos aus, ohne daß die Öffentlichkeit davon Notiz nimmt. Sehr hip, cool und innovativ. So haben wir uns die schöne neue digitale Welt alle nicht vorgestellt, oder? Schockierend ist das, was erwartet uns noch in Zukunft? Ich habe doch nur 4 Jahre lang ein Konto auf Guthabenbasis geführt, existenziell ist das. Sorry, war zuviel verlangt, habe ich jetzt verstanden. Bye bye Fidor, danke für diese Lehrstunde.

  16. Zunächst vielen Dank für die Informationen, die sie bereitstellen. Auch mir wurde das Girokonto (P-Konto) von der Fidor Bank zum 31.01.2020 gekündigt. Nun habe ich dort ein Basiskonto beantragt, den Antrag samt den erforderlichen Unterlagen am 13.01.2020 an die Fidor Bank per Post geschickt und bislang keine Bestätigung des Antrags erhalten. Soweit ich weiß, sollte die Bank den Antrag auf ein Basiskonto zumindest bestätigen. Heute läuft die 10-Tagesfrist ab, wenn ich davon ausgehe, dass der Brief zwei Tage unterwegs war. Wenn keine Antwort von der Fidor Bank kommt, soll ich das dann direkt der BaFin melden? Vielen Dank


    ANTWORT: Sie können die Beschwerde an die Barfin direkt auf der im Artikel genannten Webseite machen. Das ist ein Webformular, Sie müssen also nicht extra ein Schreiben aufsetzen. Ich würde, wenn die Bank sich nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, in jedem Fall empfehlen, eine solche Beschwerde zu erheben. Denn desto öfter das geschieht, desto sicherer ist es, dass die Bank Ihre rechtliche Verpflichtung ernst nimmt. Schon die Nichtbestätigung des Eingangs Ihres Antrags verstößt gegen das geltende Recht (und ist, ganz davon abgesehen, eine Unverschämtheit). Da noch länger mit der Bank zu diskutieren, macht doch gar keinen Sinn.

  17. Moin

    Habe eben vom Desaster der Fidorbank gegenüber seiner Kunden gelesen und war angewidert. Meine Kündigung des P-Konto erfuhr ich auch erst sehr spät, nämlich zu Weihnachten. Unseriös und Unsensibel, fast schon ein Attentat, wie können solche Entscheidungsträger und Sachbearbeiter nur ruhig schlafen?? Was erzählen sie ihren Kindern am Frühstückstisch? Soeben auf ein Basiskonto einen Antrag gestellt, denn meine Frist läuft bis zum 31.01.20 ! Gruß Peter Bitte um Antwort!


    ANTWORT: naja, antworten kann ich darauf wenig, denn es empört mich genauso wie Sie. Aber ich weiß natürlich auch nicht, warum die Bank derartig nachteilig für ihre Kunden entschieden hat und ihre bisherige Strategie auch vollständig verändert. Man muss leider sagen, dass für alles, was der Gesetzgeber nicht ausdrücklich regelt immer wieder solche Situationen entstehen. Der Gesetzgeber hat (und das erst, weil er europarechtlich dazu verpflichtet war) 2016 einen Anspruch auf ein Konto in Form eines Basiskontos eingeführt. Vorher gab es keinerlei Schutz, und in den Bereichen, in denen heute immer noch kein Schutz besteht, macht der Gesetzgeber von sich überhaupt nichts (man schwört hier immer noch auf den selbstregulierenden Markt, auf Kundendruck usw., als wäre ein einzelner Kunde wirklich dazu in der Lage). Man darf sich also weiter ärgern, ändern lässt sich daran allerdings wenig.

  18. Hallo,
    mir wurde auch das Pkonto gekündigt. Hatte auch ein Pfändung wegen der GEZ, da ich keine GEZ Sender höre/sehe zahle ich auch nicht. Kann ich Anzeige wegen Verschwörung gegen mich stellen?


    ANTWORT: Naja, verschwören kann man sich zwar immer, aber so ganz alleine bzw. ohne Schwur? Scherz beiseite, natürlich hat die Frage, bei wem Sie Schulden haben, nichts mit der Kündigung der Fidorbank zu tun. Und selbst wenn Sie sich weigern, den Beitragsservice zu bezahlen, ist das kein Grund, Ihnen das Konto zu kündigen. Ihre Frage gehört nicht so ganz zum Thema des Artikels. Aber da das doch recht häufig in der Praxis eine Rolle spielt, möchte ich Ihnen dazu wenigstens eine kurze Antwort geben: Ihre Position war bis zur Änderung des Gesetzes auch meine Position. Nur war es nach dem alten Gesetz tatsächlich möglich, sich bei fehlender Inanspruchnahme von Rundfunkleistungen ganz legal entziehen zu können. Wenn Sie heute aufgrund der Haushaltsabgabe keinen Beitrag erbringen, haben Sie dieses Argument nicht mehr und verstoßen folglich gegen das Gesetz. Damit stellt sich die Frage, ob das sinnvoll ist oder gerecht nicht mehr, denn entscheidend für die Frage, was ich als einzelner zu tun habe ist die Wirksamkeit des Gesetzes. Allerdings ist die Furcht, dass die Nichtzahlung des Beitrags eine strafrechtliche Qualität hätte, ebenso weit verbreitet wie unsinnig. Auch der Beitragsservice kann seine Forderungen nur auf dem regulären Vollstreckungswege gegen den Schuldner (durch Kontopfändung, Lohnpfändung usw.) verfolgen. Wann immer man davon hört, dass Verweigerer des Beitragsservice im Gefängnis sitzen, geht es regelmäßig um die Nichtabgabe der Vermögensauskunft, die mit Haft verfolgt werden kann. Eine solche Haft kann jeder Gläubiger beantragen, wenn er seine Vermögensauskunft durchsetzen will.

  19. @ Brigit P.:

    Bei Ablehnung wegen „mangelnder Bönität“ immer gleich kontern mit „Basiskonto eröffnen“.
    Tipps für kostenfreie Basiskonten kann ich 2 (oder besser gesagt 3) liefern:
    – Consorsbank Nürnberg:
    absolut kostenlos, Lastschriftrückgabe ebenfalls, Girokarte und sogar Kreditkarte zum kostenfreien Geldabheben mit dabei.
    – Evangelische Bank Kassel:
    Kontoführung kostenlos, Abhebungen an allen Bankautomaten der Volks- und Raiffeisenbanken kostenfrei, einzige anfallende Kosten: Girokarte mit 6 € jährlich.
    – Sparda-Bank:
    Kostenlose Kontoführung bei Geldeingang (ohne Höhenfestlegung), Kartengebühr allerdings 12 € jährlich, Abhebungen kostenfrei bei allen Cashpool-Automaten.

  20. Ich habe dasselbe Problem wie mein Vorredner. Ich habe ebenfalls (noch) ein P-Konto bei der Fidor-Bank. Die Kündigung habe ich auch nur intern über die Kontonachrichten erhalten, nicht per Post, auch ein Grund fehlt, nur die obligatorischen „geschäftspolitischen Entscheidungen“ werden angegeben. Ich bin gerade mal ein Jahr bei dieser Bank. Ein Unding ist sowas, vor allem so kurz vor Weihnachten.

    „Sehr geehrte Frau XYZ,

    wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es uns auf Grund von geschäftspolitischen Entscheidungen nicht möglich ist, Ihr Konto in unserem Hause weiterzuführen. Hiermit kündigen wir deshalb Ihr Fidor Girokonto ordentlich unter der Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten, mit Wirkung zum…“

  21. Ich habe gestern auch eine E-Mail von der Fidor Bank erhalten das mein P-Konto zum 31.01.2020 gekündigt ist. Ist halt klar die Konto Eröffnungen sind bei der Fidor Bank gestiegen und jetzt werden Die fallen gelassen die keine Positive Schufa haben.

  22. Ich habe ebenfalls ein P-Konto bei der Fidor-Bank. Nun habe ich diese Nachricht in meinem Konto-Postfach gefunden. Offenbar hält man es nicht einmal für nötig eine schriftliche Kündigung per Post zu versenden.
    Es wird auch kein echter Grund für die Kündigung angegeben, sondern sich nur auf „geschäftspolitische Entscheidungen“ berufen.

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass es uns auf Grund von geschäftspolitischen Entscheidungen nicht möglich ist, Ihr Konto in unserem Hause weiterzuführen. Hiermit kündigen wir deshalb Ihr Fidor Girokonto ordentlich unter der Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten, mit Wirkung zum

    31.01.2020

    hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

    Die entsprechende vertraglich vereinbarte Regelung zur ordentlichen Kündigung der bestehenden Geschäftsbeziehung finden Sie in unseren aktuell gültigen AGB (Fassung vom 01.09.2019 und gültig seit 01.11.2019) unter § 19 lit. a). Hier finden Sie auch den Hinweis, dass eine Nennung von Gründen nicht erforderlich ist. […]

  23. Guten Abend,

    auch mir wurde das P-Konto mit Bezug auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Fidor Bank Zum 31.10.2019 gekündigt. Der Kündigung habe ich widersprochen, da ich erst am 2.9.2019 durch Aufruf der Mail vom 31.08.2019 erfahren habe. Seitens der Bank wurde dieser Widerspruch abgelehnt.

    Daraufhin wurde ein Antrag auf ein Basiskonto gestellt. Die Bearbeitung des Antrages verzögert sich allerdings aus nicht nachvollziehbaren Gründen. So wurde behauptet, ich hätte laut Schufa noch weitere Girokonten. Nach Vorlage der Unterlagen, aus denen eindeutig hervorgeht, dass dem nicht so ist und es sich um alte und längst gekündigte Kontoverbindungen handelt, forderte die Bank alte Kündigungsschreiben der Banken an. Inzwischen prüft man bereits seit mehreren Tagen meinen Postident. Telefonische Anfragen laufen ins Leere, Mails hierzu werden nicht beantwortet.

    Am 5.11.2019 hatte ich plötzlich Zugriff auf mein Konto/Karte und konnte Transaktionen per PIN und TAN durchführen können. Nach diesen Transaktionen wurde dann plötzlich mein Restguthaben auf ein internes Fidorkonto überwiesen, obwohl vereinbart wurde, dieses Guthaben auf ein Konto meines Freundes zu überweisen. Telefonisch wurde mir dies auch am 5.11.2019 bestätigt, die Überweisung sollte am 6.11.2019 erfolgen. Telefonische Aussage von heute, wird noch geklärt… Fachabteilung…. Gespräch wurde einfach beendet. Wie schon etliche Male zuvor. Mitschnitte existieren und liegen ja auch der Fidorbank zur Qualitätssicherung vor. Inzwischen habe ich auch festgestellt, dass die Zurückhaltung von meinem Restguthaben nicht rechtens ist, da die Fidor Bank Zahlungsein- und Ausgänge nicht monatlich abrechnet, sondern Monatsende bis Monatsende. Somit werden immer zwei Rentenzahlungen pro Monat als Eingang gerechnet.

    So langsam verzeifel ich. Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise auf Ihrer Homepage. Hätte ich die doch nur früher gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen


    ANTWORT: das ist alles andere als erfreulich. Man muss hier allerdings auch ganz klar sagen, dass die von Ihnen erlebten Nachteile und Belastungen allein dadurch ausgelöst werden, dass die Bank ohne nachvollziehbaren Grund einfach kündigt. Der eigentliche Skandal ist, dass ein derartiges Verhalten generell noch möglich ist. Der Gesetzgeber hält sich da gern zurück, denn zum einen hatte er noch nie ein besonderes Einfühlungsvermögen für den Schuldner und zum anderen ist der Eingriff in die sogenannte Privatautonomie (und der ist ja unvermeidbar, wenn man der Bank verbietet, willkürlich zu kündigen) sehr negativ konnotiert. Zu Unrecht, wie ich denke, denn das Verhältnis zwischen Bank und Kunden findet nicht auf derselben Ebene statt, der Bankkunde ist auf einen besonderen Schutz (gerade wegen der Wichtigkeit des Kontozugangs) angewiesen. Privatautonomie hingegen setzt eine Ebenbürtigkeit voraus. Einen derartigen Schutz kann man nur durch einen Eingriff in die Privatautonomie sicherstellen. Was ich damit sagen möchte ist, dass der eigentliche Schuldige weiterhin der Gesetzgeber ist. Man sieht daran auch, dass das Basiskonto nicht alle Probleme löst und Banken hier auch wieder nach Möglichkeiten suchen, es dem Bankkunden schwer und sich selbst besonders leicht zu machen. Bei der Einführung des P-Kontos hat es Jahre gedauert, bis die Sachen einigermaßen in der richtigen Spur waren, und dazu kam es auch nur, weil die Verbraucherschutzverbände Banken reihenweise und konsequent abgemahnt hatten. Ich kann jetzt nur hoffen, dass das beim Basiskonto auch so sein wird, insbesondere bei den Kosten ergibt sich zwischenzeitig, dass Banken (wie anfänglich bei den P-Konten auch) jedes Maß verlieren. Leider nützt Ihnen das momentan nicht sehr viel.

  24. Fidorbank hat p Konto gekündigt zum 31.10 ich habe jetzt leider erst ein neues Konto gefunden da mein letzter Lohn 15.10 ging nochmals auf das Fidor Konto. abheben und überweisen könnte ich allerdings erst ab 1.11 wieder. also immer ab ersten des Monats. Gekündigt wurde das Konto fristgerecht. Nach wohl § 19 der Bank was immer das heißt. frage ist das ganze restguthaben nun weg oder was passiert damit. danke im vorab


    ANTWORT: Die Banken bedienen sich oft einer einheitlichen AGB, und dort ist es regelmäßig die Ziffer 19, die die Kündigungsmöglichkeit von Konten geregelt. Diese ist mit Ausnahme von Sparkassen immer ohne besondere Gründe möglich und wird nur eingeschränkt durch die Selbstverpflichtung der Banken, die allerdings in der Praxis nur nach Gutdünken beachtet wird (also das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht). Sie können, sobald eine Kündigung da ist, die Bank zwingen, ein Basiskonto für Sie zu führen. Dieses Basiskonto hat die gleichen Leistungen, wie ein sonstiges als P-Konto geführtes Konto. Da Sie nun aber schon die Bank gewechselt und ein neues Konto haben, stellt sich diese Frage natürlich nicht mehr. Das Problem, das Sie nunmehr haben ist, dass Sie auf Guthaben auf dem Konto der Fidorbank ausschließlich zugreifen können, wenn dies (noch) ein P-Konto ist. Wenn Sie bei der Fidorbank kein P-Konto mehr unterhalten, wenn der Eingang erfolgt, dann können Sie auf dieses Geld nicht mehr zugreifen. Bei einer fristgemäßen Kündigung dürfte eine solche Situation eigentlich nicht eintreten, da dann genügend Zeit bleibt, die Eingänge auf ein neues Konto umzuleiten. Falls das Konto derzeit noch formal besteht, müssten Sie es so lange noch als P-Konto führen, bis keine Eingänge dort mehr zu erwarten sind. Das bedeutet dann natürlich auch, dass bis dahin das neue Konto nicht als P-Konto geführt werden kann. Allerdings ist die Gefahr, dass ein neues Konto einer anderen Bank kurzfristig ebenfalls gepfändet wird, eher gering, da die Gläubiger davon positiv Kenntnis haben müssten. Wenn der Kündigungsablauf allerdings so ist, dass die mögliche Auszahlung auch auf dem P-Konto nicht mehr vor der Kündigungswirkung erfolgen kann, können Sie nur noch Anträge beim Vollstreckungsgericht auf Freigabe stellen. Das geht dann natürlich nicht mehr mit den Freigabeanträgen für das P-Konto (§ 850k Abs. 4 ZPO), sondern nur noch nach allgemeinen Auffangregeln.

  25. Guten Tag

    Ich bin noch Kunde der Fidor Bank.
    Am 26. August habe ich ein P Konto beantragt. Das würde auch gleich erledigt, ohne Probleme.
    Am 28.8 habe ich dann die Kündigung des P Kontos erhalten.

    Damit das P Konto ausgeglichen wird habe ich eine Geldanlage gekündigt.
    Das Guthaben ging am 24. September auf das P Konto ein.
    Seit dem “ friert“ das Geld auf dem Konto.
    Ich komme mit der Fidor Bank auf keine Einigung mehr.

    Danke für die ausführlichen Informationen auf diesen Seiten.

    Natürlich habe ich schon die ersten Absagen von Banken erhalten, über ein neues Girokonto.
    Mit freundlichen Grüßen

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