Kosten für P-Konto – Wenn Banken Zusatzgebühren verlangen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt 33 Banken und Sparkassen ab

[April 2011] Nachdem bereits zum 24.02.11 eine Gesetzeskonkretisierung wegen des sog. Monatsanfangsproblems erforderlich wurde (siehe hier), ist ein weiteres, seit Einführung des P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) auftretendes Problem immer noch nicht gelöst: Dass Banken zur Führung des seit 01.07.2010 gesetzlich vorgesehenen P-Kontos zusätzliche Gebühren verlangen und oft nicht unerhebliche Einschränkungen bei der Nutzung des Kontos vorsehen, gab schon mehrfach Anlass zur Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dies zum Anlass genommen, die Bundesregierung im März 2011 aufzufordern, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen; dies sei insbesondere wegen des Auslaufens des “herkömmlichen” Pfändungsschutzes Ende 2011 von Wichtigkeit.

Das Gesetz muss unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher. Gerd Billen, vzbv-Vorstand

In diesem Zusammenhang gab der vzbv in seiner Presserklärung [PDF] bekannt, 33 Kreditinstitute abgemahnt zu haben, die gesondert ausgewiesene Kontoführungsgebühren zur Führung des P-Kontos in Rechnung stellten (bis zu 15 Euro im Monat; bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. [PDF] ist sogar von bis zu 30 Euro die Rede) und/oder Kontoführungsfunktionen wie Online-Banking oder Daueraufträge einschränken. Laut der Pressemitteilung des vzbv hatten 14 der abgemahnten Geldinstitute zum 24.03.11 eine Unterlassungserklärungen abgegeben. Der vzbv teilte in seiner diesbzgl. Presseerklärung mit, dass er prüfe, in welchen Fällen ggf. Klage erhoben werde.

In der Presseerklärung heißt es weiter:

Nach Auffassung des vzbv handelt es sich beim P-Konto nicht um ein gesondertes Kontomodell, sondern um eine Zusatzfunktion, auf die Kunden einen gesetzlichen Anspruch haben. Für diese dürften Geldinstitute keine extra Gebühren erheben. Diese Rechtsauffassung haben Gerichte bereits durch fünf Entscheidungen bestätigt, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Kläger war die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

Der vzbv veröffentlichte mit der Presseerklärung eine Liste der abgemahnten Kreditinstitute:

Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Liste den Stand vom 24.03.2011 wiedergibt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung laut Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilweise noch nicht abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hatten indes – wie in der nachfolgenden Übersicht vermerkt – immerhin schon 14 der beanstandeten Kreditinstitute eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Liste ist identisch mit der vom vzbv veröffentlichten Aufstellung, die hier auch als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.

Unternehmen

Stand 24.03.11

Beanstandung

comdirect Bank Aktiengesellschaft

Monatspauschale

Commerzbank AG

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

Sonstige

DAB Bank AG

Monatspauschale

Leistungseinschränkung

Deutsche Bank AG

Monatspauschale

Guthabenkonto

Auszugskosten

Leistungseinschränkung

Deutsche Bank

Privat- und Geschäftskunden
AG

Monatspauschale

Guthabenkonto

Auszugskosten

Leistungseinschränkung

Deutsche Bank

Privat- und Geschäftskunden AG – Berliner Bank –

Monatspauschale

Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft

Monatspauschale

Leistungseinschränkung

GLS Gemeinschaftsbank eG


Unterlassungserklärung abgegeben

Monatspauschale

Auszugskosten

Guthabenkonto

Hannoversche Volksbank eG

Monatspauschale

Leistungseinschränkung

ING-DiBa AG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

Kölner Bank eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Kreissparkasse Heinsberg

Monatspauschale

Sonstige

netbank AG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

NORD/LB Norddeutsche
Landesbank Girozentrale

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Norisbank GmbH

Monatspauschale

Einzelpostenpreise

Guthabenkonto

PSD Bank München eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

Raiffeisenbank Oberes
Bühlertal eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Raiffeisenbank Steinheim eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Sparkasse Altmark West

Monatspauschale

Sparkasse Fürth

Unterlassungserklärung
abgegeben

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

Sonstige

Sparkasse Leverkusen

Guthabenkonto

Leistungseinschränkung

Sonstige

Sparkasse Paderborn

Monatspauschale

Sonstige

Sparkasse Rhein-Haardt

Monatspauschale

Guthabenkonto

Auszugskosten

Sparkasse Vest
Recklinghausen

Guthabenkonto

Stadt- und Kreis-Sparkasse
Darmstadt

Monatspauschale

Guthabenkonto

Volksbank Brüggen-Nettetal

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Guthabenkonto

Volksbank eG Darmstadt
Kreis Bergstraße

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Auszugskosten

Leistungseinschränkung

Volksbank Erkelenz eG

Monatspauschale

Volksbank Lembeck-Rhade eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Volksbank Ruhr Mitte eG

Monatspauschale

Einzelpostenpreise

VR Bank Lausitz eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Leistungseinschränkung

Monatspauschale

Einzelpostenpreise

VR-Bank Altenburger Land eG

Unterlassungserklärung
abgegeben

Monatspauschale

Einzelpostenpreise

Auszugskosten

Anmerkung: Erfinderisch sind Banken in diesem Punkt, so insbesondere, wenn sie die erhöhte Gebühr nicht an die Einrichtung des P-Kontos knüpfen, sondern schon an die Führung eines Guthabenkontos. Letzteres ist allerdings Voraussetzung für die Einrichtung eines P-Kontos, so dass auch Kunden, die einen nicht genutzten Kontokorrent im Zuge der Einrichtung des P-Kontos schließen lassen wollten, von der prompten Erhöhung ihrer Kontoführungsgebühren überrascht wurden, ohne dass eine Extragebühr für das P-Konto vorgesehen war.

Quelle: vzbv, Presseerklärung vom 25.03.11 | PDF und Mitteilung vom 31.03.11 der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) [PDF]
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