[April 2011] Nachdem bereits zum 24.02.11 eine Gesetzeskonkretisierung wegen des sog. Monatsanfangsproblems erforderlich wurde (siehe hier), ist ein weiteres, seit Einführung des P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) auftretendes Problem immer noch nicht gelöst: Dass Banken zur Führung des seit 01.07.2010 gesetzlich vorgesehenen P-Kontos zusätzliche Gebühren verlangen und oft nicht unerhebliche Einschränkungen bei der Nutzung des Kontos vorsehen, gab schon mehrfach Anlass zur Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dies zum Anlass genommen, die Bundesregierung im März 2011 aufzufordern, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen; dies sei insbesondere wegen des Auslaufens des „herkömmlichen“ Pfändungsschutzes Ende 2011 von Wichtigkeit.
In diesem Zusammenhang gab der vzbv in seiner Presserklärung [PDF] bekannt, 33 Kreditinstitute abgemahnt zu haben, die gesondert ausgewiesene Kontoführungsgebühren zur Führung des P-Kontos in Rechnung stellten (bis zu 15 Euro im Monat; bei der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. [PDF] ist sogar von bis zu 30 Euro die Rede) und/oder Kontoführungsfunktionen wie Online-Banking oder Daueraufträge einschränken. Laut der Pressemitteilung des vzbv hatten 14 der abgemahnten Geldinstitute zum 24.03.11 eine Unterlassungserklärungen abgegeben. Der vzbv teilte in seiner diesbzgl. Presseerklärung mit, dass er prüfe, in welchen Fällen ggf. Klage erhoben werde.Das Gesetz muss unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher. Gerd Billen, vzbv-Vorstand
In der Presseerklärung heißt es weiter:
Der vzbv veröffentlichte mit der Presseerklärung eine Liste der abgemahnten Kreditinstitute:Nach Auffassung des vzbv handelt es sich beim P-Konto nicht um ein gesondertes Kontomodell, sondern um eine Zusatzfunktion, auf die Kunden einen gesetzlichen Anspruch haben. Für diese dürften Geldinstitute keine extra Gebühren erheben. Diese Rechtsauffassung haben Gerichte bereits durch fünf Entscheidungen bestätigt, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Kläger war die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.
Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Liste den Stand vom 24.03.2011 wiedergibt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung laut Pressemeldung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilweise noch nicht abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hatten indes – wie in der nachfolgenden Übersicht vermerkt – immerhin schon 14 der beanstandeten Kreditinstitute eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Liste ist identisch mit der vom vzbv veröffentlichten Aufstellung, die hier auch als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Unternehmen |
Stand 24.03.11 |
Beanstandung |
comdirect Bank Aktiengesellschaft |
Monatspauschale |
|
Commerzbank AG |
Guthabenkonto Leistungseinschränkung Sonstige |
|
DAB Bank AG |
Monatspauschale Leistungseinschränkung |
|
Deutsche Bank AG |
Monatspauschale Guthabenkonto Auszugskosten Leistungseinschränkung |
|
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden |
Monatspauschale Guthabenkonto Auszugskosten Leistungseinschränkung |
|
Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG – Berliner Bank – |
Monatspauschale |
|
Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft |
Monatspauschale Leistungseinschränkung
|
|
GLS Gemeinschaftsbank eG |
|
Monatspauschale Auszugskosten Guthabenkonto |
Hannoversche Volksbank eG |
Monatspauschale Leistungseinschränkung |
|
ING-DiBa AG |
Unterlassungserklärung |
Guthabenkonto Leistungseinschränkung |
Kölner Bank eG |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale |
Kreissparkasse Heinsberg |
Monatspauschale Sonstige |
|
netbank AG |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale Guthabenkonto Leistungseinschränkung |
NORD/LB Norddeutsche |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale |
Norisbank GmbH |
Monatspauschale Einzelpostenpreise Guthabenkonto |
|
PSD Bank München eG |
Unterlassungserklärung |
Guthabenkonto Leistungseinschränkung |
Raiffeisenbank Oberes |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale |
Raiffeisenbank Steinheim eG |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale |
Sparkasse Altmark West |
Monatspauschale |
|
Sparkasse Fürth |
Unterlassungserklärung |
Guthabenkonto Leistungseinschränkung Sonstige |
Sparkasse Leverkusen |
Guthabenkonto Leistungseinschränkung Sonstige |
|
Sparkasse Paderborn |
Monatspauschale Sonstige |
|
Sparkasse Rhein-Haardt |
Monatspauschale Guthabenkonto Auszugskosten |
|
Sparkasse Vest |
Guthabenkonto |
|
Stadt- und Kreis-Sparkasse |
Monatspauschale Guthabenkonto |
|
Volksbank Brüggen-Nettetal |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale Guthabenkonto |
Volksbank eG Darmstadt |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale Auszugskosten Leistungseinschränkung |
Volksbank Erkelenz eG |
Monatspauschale |
|
Volksbank Lembeck-Rhade eG |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale |
Volksbank Ruhr Mitte eG |
Monatspauschale Einzelpostenpreise |
|
VR Bank Lausitz eG |
Unterlassungserklärung |
Leistungseinschränkung Monatspauschale Einzelpostenpreise |
VR-Bank Altenburger Land eG |
Unterlassungserklärung |
Monatspauschale Einzelpostenpreise Auszugskosten |
Anmerkung: Erfinderisch sind Banken in diesem Punkt, so insbesondere, wenn sie die erhöhte Gebühr nicht an die Einrichtung des P-Kontos knüpfen, sondern schon an die Führung eines Guthabenkontos. Letzteres ist allerdings Voraussetzung für die Einrichtung eines P-Kontos, so dass auch Kunden, die einen nicht genutzten Kontokorrent im Zuge der Einrichtung des P-Kontos schließen lassen wollten, von der prompten Erhöhung ihrer Kontoführungsgebühren überrascht wurden, ohne dass eine Extragebühr für das P-Konto vorgesehen war.