1. Ablauf der Restschuldbefreiung
2. Restschuldbefreiung nach 6 Jahren
a. Weiterstundung Kosten beantragen?
aa. Antragsinhalt
bb. Formulierungsbeispiele
3. Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
4. Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
Am Ende des Tunnels
Wenn eine überschuldete Person „in Insolvenz geht“, dann bedeutet das nicht nur, dass sie die Eröffnung der Insolvenz beantragt, sondern vor allem, dass sie das Ende des Tunnels erreichen will. Dieses Ende ist die Restschuldbefreiung. Eine simple und gleichwohl geniale Methode des Kapitalismus, seine verlorenen Schafe einzusammeln. Denn sie gibt nicht nur dem Betroffenen die Freiheit zurück, sie bewirkt vielmehr auch die Revitalisierung der abgeschriebenen Konsumenten und entschlackt damit den kreditbasierten Wirtschaftskreislauf. Nicht selten hört man, dass Letzteres der eigentliche Zweck der Restschuldbefreiung ist. In der offiziellen Sprache erscheint die Restschuldbefreiung hingegen nicht selten als biblischer Gnadenakt[1], als „Rechtswohltat“[2], zusammengefasst als eine im Kern eigentlich völlig systemwidrige Nachsichtigkeit. Aber: Was immer auch Restschuldbefreiung angeblich sein soll, für den Schuldner ist sie eine hart erkämpfte Entlassung aus der Überschuldung, eine Befreiung, die auch als solche empfunden wird. Abgesehen von der unsinnigen moralischen Aufladung ist die Restschuldbefreiung in der Praxis nämlich genau das, was sie zu sein hat, das zwingende Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens. Ganzen Artikel zeigen