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Schlagwort: § 300 InsO
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Verkürzung der Restschuldbefreiung bis Juli 2022 im Detail
EU-Restschuldbefreiung: 3 Jahre für alle!
Schneller in die Freiheit: Bedingungslose Verkürzung der Restschuldbefreiung geplant Februar 2020 Der Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie liegt nunmehr vor, wir werden sicher sehr bald darauf noch im einzelnen zu sprechen kommen. Die entscheidenden Änderungspunkte wurden jetzt durch das Justizministerium bekannt gegeben.
Zwischenlösung bis zur Umsetzung: Stufenlösung kommt
Tatsächlich ist eine Stufenlösung geplant (wir hatten dies schon vermutet), damit nicht erst die Insolvenzverfahren von der rechtlichen Änderung profitieren, die nach der Umsetzung der Richtlinie beantragt werden. Eine entsprechende Andeutung gab es bereits auf der Rede der Justizminister zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2019 (siehe dazu unten, November 2019). In der Presseerklärung des Justizministeriums von heute heißt es: Ganzen Artikel zeigen
Vorzeitige Restschuldbefreiung – Bekommt man das pfändbare Einkommen zurück?
Wird das bis zur Restschuldbefreiung weiter eingezogene pfändbare Einkommen zurückgezahlt?
INHALT
1. Einleitung
2. Am einen oder anderen Ende
3. Wo das Problem liegt
a. Problemlos: sechs Jahre
b. Problemfall: vorzeitige Befreiung
4. Nicht zurück und doch zurück
5. Falls Sie noch nicht genug haben…
a. Warum § 300a InsO analog?
b. Vermögen in § 300a InsO
c. Wozu zusätzlich § 299 InsO?
6. Fallstrick beachten!
1. Einleitung
2. Am einen oder anderen Ende
3. Wo das Problem liegt
a. Problemlos: sechs Jahre
b. Problemfall: vorzeitige Befreiung
4. Nicht zurück und doch zurück
5. Falls Sie noch nicht genug haben…
a. Warum § 300a InsO analog?
b. Vermögen in § 300a InsO
c. Wozu zusätzlich § 299 InsO?
6. Fallstrick beachten!
1. Einleitung
Es geht um folgenden Fall: Jemand stellt einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung rechtzeitig vor Ablauf von drei (bzw. fünf) Jahren. Obwohl die drei (bzw. fünf) Jahre inzwischen schon herum sind, geschieht zunächst gar nichts. Einen Monat später erlässt das Gericht einen Beschluss, mit dem die Gläubiger zu diesem Antrag angehört werden. Dafür räumt das Gericht eine Frist von einem weiteren Monat ein. Die Restschuldbefreiung ergeht schließlich erst zweieinhalb Monate nach Ablauf der drei (bzw. fünf) Jahre; in dieser Zeit hat aber der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder noch jeden Monat die pfändbaren Teile des Einkommens erhalten. Die Frage ist: Ist der (ab dem Ablauf des dritten bzw. fünften Jahres) noch einbehaltene Teil des pfändbaren Einkommens an den Schuldner zurückzuzahlen?
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Restschuldbefreiung steht bevor – was ist zu beachten?
Erläuterungen mit Formulierungsbeispielen für die Antragstellung beim Insolvenzgericht
INHALT
1. Ablauf der Restschuldbefreiung
2. Restschuldbefreiung nach 6 Jahren
a. Weiterstundung Kosten beantragen?
aa. Antragsinhalt
bb. Formulierungsbeispiele
3. Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
4. Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
1. Ablauf der Restschuldbefreiung
2. Restschuldbefreiung nach 6 Jahren
a. Weiterstundung Kosten beantragen?
aa. Antragsinhalt
bb. Formulierungsbeispiele
3. Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
4. Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
a. Antragsinhalt
b. Formulierungsbeispiele
Am Ende des Tunnels
Wenn eine überschuldete Person „in Insolvenz geht“, dann bedeutet das nicht nur, dass sie die Eröffnung der Insolvenz beantragt, sondern vor allem, dass sie das Ende des Tunnels erreichen will. Dieses Ende ist die Restschuldbefreiung. Eine simple und gleichwohl geniale Methode des Kapitalismus, seine verlorenen Schafe einzusammeln. Denn sie gibt nicht nur dem Betroffenen die Freiheit zurück, sie bewirkt vielmehr auch die Revitalisierung der abgeschriebenen Konsumenten und entschlackt damit den kreditbasierten Wirtschaftskreislauf. Nicht selten hört man, dass Letzteres der eigentliche Zweck der Restschuldbefreiung ist. In der offiziellen Sprache erscheint die Restschuldbefreiung hingegen nicht selten als biblischer Gnadenakt[1], als „Rechtswohltat“[2], zusammengefasst als eine im Kern eigentlich völlig systemwidrige Nachsichtigkeit. Aber: Was immer auch Restschuldbefreiung angeblich sein soll, für den Schuldner ist sie eine hart erkämpfte Entlassung aus der Überschuldung, eine Befreiung, die auch als solche empfunden wird. Abgesehen von der unsinnigen moralischen Aufladung ist die Restschuldbefreiung in der Praxis nämlich genau das, was sie zu sein hat, das zwingende Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens. Ganzen Artikel zeigen
3-Jahres-Insolvenz: Erste Bilanz 2018
Ein Resümee zur Praxis der vorzeitigen Restschuldbefreiung
Es war einmal…
Januar 2018 „Von Gläubigerseite wurde schon frühzeitig die Besorgnis geäußert, dass sich die Halbierung der Wohlverhaltensperiode dramatisch auf die Zahlungsmoral der Schuldner auswirken könnte. Diese Befürchtung nehme ich sehr ernst.“ Mit diesen Worten blies die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger 2011 den Plan für eine allgemeine Verkürzung von Insolvenzen ab.[1] Seit dieser Zeit war klar, dass sich die Bedingungen für eine schnellere Restschuldbefreiung an den Besorgnissen der Inkassoindustrie bemessen werden. Heraus kam die seit 2014 geltende 35%-Regelung: Wer schon nach drei Jahren die Restschuldbefreiung will, muss bis zum Ablauf des dritten Jahres eine Gläubigerbefriedigung von 35% bewerkstelligen, wobei zudem – der Gesetzgeber hat ganze Arbeit geleistet – die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens erledigt sein müssen.Interessanterweise sprach man zuerst von einer 25%-Befriedigungsquote, die die “ernstzunehmenden” Befürchtungen zerstäuben sollten. Es war (nur, um das noch einmal ins Gedächtnis zu rufen) damals sehr strittig, ob 25% nicht viel zu hoch sind, weshalb der Gesetzgeber später den “logischen Schritt” vollzog und die Quote mit 35% ansetzte. Aber das ist schnell vergessene Rechtsgeschichte.