Aktualisiert Mai 2022 Das P-Konto (Pfändungsschutzkonto) gibt es nun schon einige Jahre. Dennoch ist die Unsicherheit nach wie vor sehr groß. Zum einen weist die Praxis der Banken und Sparkassen immer noch Fehlerraten bei der Abwicklung auf, zum anderen ist die vom Gesetzgeber gewollte Vereinfachung bislang überwiegend zu Lasten des rechtlich wenig versierten Schuldners gegangen. Daran ändert leider der neueste Versuch (Dezember 2021) einer gesetzlichen Neuregulierung nichts.
INHALT
0. Was ist neu 2021/2022?
1. Benötige ich ein P-Konto? Wenn nicht, kann ich trotzdem eins haben?
2. Habe ich einen Anspruch auf den P-Konto-Schutz?
a. Darf die Bank „Nein“ sagen?
b. Was ist, wenn das Konto im Minus ist (Überziehung)?
c. Gibt es einen Anspruch auf Eröffnung eines P-Kontos?
3. Wie hoch ist der Schutzbetrag?
a. Die drei Schutzstufen
b. Die Ausnahmen
4. Wie kann ich den erhöhten Schutzbetrag sichern?
5. Wo bekomme ich die Bescheinigung gem. § 903 ZPO?
6. Darf das P-Konto gepfändet werden?
7. Kann man auch Einkünfte aus Selbständigkeit schützen lassen?
8. Am Anfang und am Ende des Monats gehen je 1000 € ein…
9. Ein P-Konto, aber keine Pfändung – was passiert?
10. Kann neben dem Konto der Lohn gepfändet werden?
11. Ich habe zwei Konten, von denen eins ein P-Konto ist… Ist das zulässig?
12. Darf ich mehrere P-Konten führen?
13. Was wird mit unverbrauchtem Guthaben? (Übernahmebetrag, first-in-first-out)
14. Kann ein P-Konto noch eingerichtet werden, wenn die Pfändung schon da ist?
15. Wie lange dauert es, bis die Bank den P-Konto-Schutz vornimmt?
16. Was den Freibetrag übersteigt, wird sofort abgeführt? (Moratoriumsbetrag)
17. Kostet ein P-Konto extra Gebühren?
18. Was bedeutet das P-Konto für „meine“ SCHUFA?
19. Die Pfändung geht mitten im Monat ein – Freibeträge?
20. Kann man die Beseitigung des P-Konto-Schutzes verlangen?