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Haushaltsbegleitgesetz 2011 schafft „kleines“ Fiskusprivileg

Gesetz vom 09.12.2010 tritt am 01.01.2011 in Kraft

 Dezember 2010  Das am 28.10.10 vom Bundestag beschlossene und durch den Bundesrat am 26.11.10 gebilligte Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG) [1] vom 09.12.2010 fügt § 55 InsO („Sonstige Masseverbindlichkeiten“) einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut an (§ 55 InsO n.F. v. 09.12.10)[2]:

(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

Diese nunmehr geltende Regelung folgt ohne Änderung dem ursprünglichen, von der Regierung im Herbst 2010 vorgelegten Entwurf.

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