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Das “halbe Kind” – Aktuelle Exceldatei

Aktuelle Vorlage für den Zeitraum 01.07.2023-30.06.2024 zum Download

Es sind in der Excel-Datei zur Berechnung der nur anteilsmäßigen Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen die Freibeträge auf den Stand ab 01.07.2023 aktualisiert. Deshalb stellen wir nunmehr eine aktuelle Version (1.5) zum Download zur Verfügung:

Download aktuelle Version 1.5 für 01.07.2023-30.06.2024

Wenn Sie die Datei zum ersten Mal öffnen, wird Excel eine Warnmeldung anzeigen, da diese Datei aus dem Internet heruntergeladen wurde. Sie müssen die Bearbeitung freigeben, indem Sie den Schalter “Bearbeiten aktivieren” klicken.
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Das halbe Kind im Pfändungsrecht

1. Teil - Nur teilweise Berücksichtigung der Unterhaltspflichten: § 850c Abs. 6 ZPO

 Aktuell  Juni/ Juli 2021  Die pfändbaren Beträge des Einkommens kann man relativ leicht bestimmen: Man liest sie einfach aus der Pfändungstabelle ab. Das ist im Normalfall keine anspruchsvolle Aufgabe.

§ 850c Abs. 6 ZPO (bis 2020: § 850c Abs. 4) enthält eine wichtige Abweichung, denn dort ist geregelt, dass unterhaltsberechtigte Personen ganz oder auch nur teilweise unberücksichtigt bleiben können.

Damit hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Freibeträge der Pfändungstabelle zugunsten des Gläubigers zu verringern. Bei der “nur teilweisen Berücksichtigung” wird durch das Gericht bestimmt, zu welchem prozentualen Anteil (häufig 50 %) die Unterhaltspflicht unberücksichtigt bleiben soll. Wenn dies geschieht, hilft die Pfändungstabelle plötzlich nicht mehr weiter, denn die dort ausgegebenen Zahlen beruhen auf der vollständigen Berücksichtigung von Unterhaltspflichten. Wie wird die (nur) anteilmäßige Berücksichtigung also berechnet? – Um die Beantwortung dieser Frage geht es uns in diesem Artikel.

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Excel-Vorlage: Berechnung zum “halben Kind”

2. Teil - Programm zur Ermittlung nur anteilmäßig zu berücksichtigender Unterhaltspflichten, § 850c Abs. 4 ZPO

 Dezember 2018  In unserem 1. Teil zum Thema Das halbe Kind im Pfändungsrecht haben wir dargestellt, wie die Berechnung von nur teilweise zu berücksichtigenden Unterhaltspflichten erfolgt. Es zeigte sich, dass man in diesen Fällen um eine Berechnung nicht herum kommt, weil die amtliche Pfändungstabelle hierbei nicht weiterhilft. Allerdings kann man das Problem mit brauchbaren Hilfsmitteln leicht lösen. Ein sehr gutes Werkzeug hierfür ist die Berechnung mittels Excel-Vorlagen. Die von uns programmierte Vorlage, die Sie hier herunterladen und frei nutzen können, erfüllt diese Aufgabe. Sie ermöglicht es, nach Eingabe der Unterhaltspflichten und des Nettoeinkommens, den jeweils pfändbaren Betrag sofort abzulesen. Die Anwendung der Tabelle erklären wir im nachfolgenden Artikel.

Wichtiger Hinweis
Wir haben eine wichtige Änderung in der Darstellung eingearbeitet, die auf einem Hinweis einer Leserin beruht. Die Reihenfolge der Angabe der unterhaltsberechtigten Personen richtet sich nicht – wie bisher hier dargestellt – nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem Wert der prozentualen Berücksichtigung. Wir werden in Kürze einen weiteren Artikel zur Erläuterung hier verlinken.

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