Das „halbe Kind“ – Aktuelle Exceldatei

Es sind in der Excel-Datei zur Berechnung der nur anteilsmäßigen Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen die Freibeträge auf den Stand ab 01.07.2025 aktualisiert. Deshalb stellen wir nunmehr eine aktuelle Version (1.7) zum Download zur Verfügung:

Download: Teilweise Unterhaltspflicht Version 1.7 2025-2026 (Excel-Datei)

Wenn Sie die Datei zum ersten Mal öffnen, wird Excel eine Warnmeldung anzeigen, da diese Datei aus dem Internet heruntergeladen wurde. Sie müssen die Bearbeitung freigeben, indem Sie den Schalter „Bearbeiten aktivieren“ klicken.
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Excel-Vorlage: Berechnung zum „halben Kind“

 Dezember 2018  In unserem 1. Teil zum Thema Das halbe Kind im Pfändungsrecht haben wir dargestellt, wie die Berechnung von nur teilweise zu berücksichtigenden Unterhaltspflichten erfolgt. Es zeigte sich, dass man in diesen Fällen um eine Berechnung nicht herum kommt, weil die amtliche Pfändungstabelle hierbei nicht weiterhilft. Allerdings kann man das Problem mit brauchbaren Hilfsmitteln leicht lösen. Ein sehr gutes Werkzeug hierfür ist die Berechnung mittels Excel-Vorlagen. Die von uns programmierte Vorlage, die Sie hier herunterladen und frei nutzen können, erfüllt diese Aufgabe. Sie ermöglicht es, nach Eingabe der Unterhaltspflichten und des Nettoeinkommens, den jeweils pfändbaren Betrag sofort abzulesen. Die Anwendung der Tabelle erklären wir im nachfolgenden Artikel.

Wichtiger Hinweis
Wir haben eine wichtige Änderung in der Darstellung eingearbeitet, die auf einem Hinweis einer Leserin beruht. Die Reihenfolge der Angabe der unterhaltsberechtigten Personen richtet sich nicht – wie bisher hier dargestellt – nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem Wert der prozentualen Berücksichtigung. Wir werden in Kürze einen weiteren Artikel zur Erläuterung hier verlinken.

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