Aktualisiert 4/2017 Vor einiger Zeit haben wir mit unserem Artikel “Kontopfändung, Lohnpfändung, Doppelpfändung – Eine Übersicht” die Grundlagen zu diesem Thema gelegt. Der Artikel ist weiterhin aktuell und soll das grundlegende Verständnis der Pfändungsmechanik ermöglichen. Wer also die Wirkung von Pfändungen, insbesondere bei Pfändung von Lohn und Einkommen verstehen will, sollte dies lesen. Heute haben wir aber ein spezielleres Thema: Wie bekomme ich mein (unpfändbares) Einkommen auf dem Konto vollständig frei? Wie also kann ich über den vollen Freibetrag (= über den normalen P-Konto-Freibetrag hinausgehend) verfügen, wie er sich aus der Pfändungstabelle ergibt? Es geht dabei um die Umsetzung eines Antrages. Daran anschließend soll die Antragstellung konkret erläutert werden (dies geschieht im 2. Teil des Artikels), so dass damit auch die praktische Möglichkeit für Betroffene besteht, selbst einen solchen Antrag zu stellen.
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Antragstellung für Kontofreigabe – Wenn der Lohn aufs Konto kommt, Teil 1
Wenn das P-Konto nicht genügt, muss ein Antrag gestellt werden, sonst verliert man Geld. Das ist oft gar nicht sehr schwierig. Wenn man verstanden hat, wie es geht.