Die Erstveröffentlichung unseres Artikels erfolgte 2011; er wurde seither mehrfach aktualisiert und erweitert. Bei uns gehen immer noch sehr viele Fragen ein, die in ihrer Häufung zeigen, dass es bestimmte Grundprobleme beim Verständnis des P-Kontos gibt. Einige dieser Fragen wollen wir an dieser Stelle exemplarisch beantworten
INHALT
1. Benötige ich ein P-Konto? Und wenn nicht, kann ich trotzdem eins einrichten?
2. Gibt es einen Anspruch auf ein P-Konto?
3. Wie hoch ist der Schutzbetrag?
4. Wie kann ich den erhöhten Schutzbetrag sichern?
5. Wo bekomme ich die Bescheinigung gem. § 850k ZPO?
6. Wenn ich ein P-Konto habe, kann mein Konto dann gepfändet werden?
7. Kann man auch Einkünfte aus Selbständigkeit durch ein P-Konto schützen lassen?
8. Am Anfang und am Ende des Monats gehen je 1000 € ein…
9. Ein P-Konto, aber keine Pfändung – was passiert?
10. P-Konto mit Kontopfändung: Darf der Gläubiger jetzt noch das Gehalt pfänden?
11. Ich habe zwei Konten, von denen eins ein P-Konto ist… Ist das zulässig?
12. Darf ich mehrere P-Konten führen?
13. Was wird mit Guthaben, das nicht verbraucht wird? – Übernahmebetrag, first-in-first-out
14. Kann ein P-Konto noch eingerichtet werden, wenn die Pfändung bereits auf dem Konto ist?
15. Wie lange dauert es, bis die Bank den P-Konto-Schutz vornimmt?
16. Alles, was den Schutzbetrag übersteigt, wird sofort abgeführt? – Moratoriumsbetrag
17. Kostet ein P-Konto extra Gebühren?
18. Was bedeutet das P-Konto für „meine“ SCHUFA?
19. Die Pfändung geht mitten im Monat ein – Freibeträge?