Ab 1. Juli 2022 werden die Pfändungsfreigrenzen nicht unerheblich steigen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 18 v. 31.05.2022 (PDF)) veröffentlicht. Zuletzt waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2021 erhöht worden.
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