Einigung mit Gläubiger – Bank akzeptiert Ruhendstellung der Pfändung nicht?

Einigung erzielt und dennoch wirkt die Pfändung weiter: Wie kann das sein? Zum Unterschied zwischen Ruhendstellung und Rücknahme der Pfändung. März/April 2015

Lies bitte auch: Zur BGH-Entscheidung vom 02.12.15

FragenbuchFrage: “Sehr geehrte Damen und Herren, nach vieler Paragraphenleserei im Internet wende ich mich an Sie, weil ich zu meiner Situation keinen passenden Rat finde. Situation: Pfändungseingang bei meiner Bank, mit dem Gläubiger (ein Inkassounternehmen) habe ich eine Ratenzahlung vereinbart. Inkasso bestätigte der Bank via Fax eine Ruhendstellung meiner Pfändung. Diese wurde jedoch von meiner Bank nicht akzeptiert und mein Konto blieb gesperrt, was mich dazu brachte, ein P-Konto einzurichten, damit ich meine Miete etc. zahlen kann. Nun meine Frage: Wenn ich mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung habe welche ich einhalte, müsste es dann nicht so sein, dass ich auf mein Geld ohne Einschränkung zugreifen kann?

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