Sicherungsübereignung – bei Verwertung droht Umsatzsteuer

proz2[20. August 2013] Die Sicherungsübereignung ist ein gängiges Mittel, um Kredite oder anderweitige Schulden zu besichern. Was im Privatbereich unkompliziert möglich ist, wenn beispielsweise Banken den Fahrzeugbrief als Sicherheit für eine Finanzierung einbehalten, kann im gewerblichen Bereich einige steuerliche Turbulenzen auslösen, sobald verwertet werden muss.

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Gläubiger können sich zur Sicherung von Schulden per Vertrag Eigentum vom Schuldner übertragen lassen, bis die Schuld beglichen ist. Da der Gläubiger damit nur das treuhänderische Eigentum auf der Grundlage eines Besitzkonstituts erhält, bleibt der Schuldner im Besitz des Gegenstandes. Zur Sicherungsübereignung eignen sich dabei bewegliche Sachen oder eine Sachgesamtheit, wie zum Beispiel ein Warenlager mit wechselndem Bestand.

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