[22. März 2013] Wir haben in der letzten Woche von mehreren Betroffenen erfahren, dass die Dresdner VR-Bank Kunden ohne Grund kündigt. In allen uns bislang bekannten Fällen handelt es sich dabei um Konten, die als P-Konto geführt werden. Da der weise Gesetzgeber es für sinnvoll erachtet hat, einen Anspruch auf ein Konto nicht gesetzlich zu normieren, sondern die Lösung derartiger Problemfälle den Banken selbst zu überlassen („freiwillige Selbstverpflichtung“), besteht seit Jahren ein Vakuum, das nur durch „höfliche Anfragen“ bei der jeweils zuständigen Ombudsstelle der Bank (ohne Rechtsanspruch) gefüllt werden kann.
Wir bieten allen Betroffenen an, sich an uns zu wenden, damit wir sie bei ihrer Beschwerde unterstützen können.