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Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?

Fragenbuch

 Aktualisiert  Mai 2022  Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert.

Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?”

Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung. Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet:

§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein. Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden. Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung. Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind?

So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out). Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde. Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g. Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B. im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag. Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird.[1]

Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:

§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.[2]

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro)[3] könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

Beispiele

Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen). In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.

1. Variante:
Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt. Aufgrund des First-in-first-Out-Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.

2. Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13).

Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Hierzu findet sich eine Darstellung in dem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 16).  

Fußnoten:
Zuletzt wurde der Artikel zum Mai 2022 aufgrund der neuesten gesetzlichen Anpassungen aktualisiert, die seit Dezember 2021 gelten. Die Erstveröffentlichung erfolgte 2015; er wird seither aktualisiert und erweitert.
[1] Wird in diesem Beispielsfall vom Juni etwas in den Juli übernommen, ist dieser Übernahmebetrag neu, Juli ist also wiederum der erste Folgemonat. [ZURÜCK]
[2] das Prinzip wurde mit der Neufassung des P-Konto-Schutzes 2021 ins Gesetz aufgenommen, wurde aber schon vorher angewandt, vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. “Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)” [ZURÜCK]
[3] Angaben entsprechen den Freibeträgen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels. [ZURÜCK]
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314 Comments

  1. Guten Tag. Ich hatte letztes Jahr eine Pfändung der Krankenkasse auf meinem Konto und es lief auch alles normal habe auch ein p Konto mir machen lassen. Dann kam heraus das es ein Fehler der Krankenkasse war und Pfändung wurde wieder aufgehoben. Nun ist es so das ich 1248 Euro Unterhalt bekomme aber nach dem ca 856 Euro abgegangen sind, ich nur ca 378 Euro abheben kann obwohl das Konto ein Plus von 2030 Euro hat. Kann die Bank das Konto weiter einfrieren obwohl keine Pfändung mehr besteht und wie wird man die wieder los? Jeden Monat wird der Betrag auf meinem Konto höher und auf Nachfrage hieß es, es bestehe keine Pfändung mehr. Hoffe um Hilfe. Ganz vielen lieben Dank. Liebe grüße aus Lübeck


    ANTWORT: wenn auf dem Konto keine Pfändung (mehr) besteht, besteht auch keinerlei rechtliche Grundlage dafür, Eingänge zurückzuhalten oder zu limitieren. Wenn Ihre Bank das gleichwohl tut, dann verstößt sie gegen die Pflichten, die sie Ihnen gegenüber hat. Ich denke, dass Sie mit hartnäckiger Nachfrage erreichen können, dass die Bank ihren Fehler von selbst einsieht. Anderenfalls müssten Sie gerichtlich vorgehen.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Oktober 2017 ein P-Konto eingerichtet, da ich eine Kontopfändung bekommen habe. Ich bekomme eine Rente mein Auszahlungsbetrag beträgt 1057,65 €, darin ist ein Zuschuss zur freiwiwilligen Krankenversicherung von 72 € enthalten Die Krankenversicherung in Höhe von 185,06 € wird jeweils am 15. des Monats abgebucht. Die Bank geht nun von einem nichtpfänbaren Einkommen von 1057,65 € aus. Ich gehe von 872,59 € aus. Ende Oktober hatte ich einen Kontostand von 1146,32 € also 12,52 € über dem Freibetrag. Ende November hatte ich einen Kontostand von 1102,32 €.Im Dezember 2017 wurden mir die 12,52 € gesperrt, und im Januar 2018 an den Gläubiger ausbezahlt. In den folge Monaten war mein Kontostand jeweils unter der Freigrenze. Ende Februar hatte ich einen Kontostand von 1159,51€ also 25,71 € über der Freigrenze. Die Bank hat mir aber einen Betrag von 93,26 € bereits im März 2018 zurückbehalten und im April bereits an den Gläubiger ausbezahlt. Auf Nachfrage schreibt die Bank ich hätte einen Kontostand von 1227,06 Ende Februar gehabt, was laut Kontoauszüge nicht stimmt. Frage welcher Betrag ist für die Berechnung des Freibetrages maßgebend und hat die Bank richtig bzw falsch gehandelt. Für Ihre Antwort im Voraus besten Dank mit freundlichem Gruß Heinz Benz


    ANTWORT: Ich muss hier leider jetzt einen Schlussstrich ziehen. Die letzten Fragen betreffen ausschließlich sogenannte Moratoriumsbeträge, um die es hier im Artikel nicht geht. Ich habe bei der Antwort für jeden Artikel darauf gesondert hingewiesen und gehofft, dass die Fragesteller das zukünftig beachten. Es ist für die Leser nicht sehr sinnvoll, wenn sich hier Fragen ansammeln, die nicht zum Thema gehören. Ich habe Ihre Frage natürlich gleichwohl beantwortet, diese hierzu aber unter folgenden Artikel verschoben: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis

  3. Hallo ich habe auch eine frage mein Man hat im März etwas um die 2400 euro bekommen freibetrag war 1133 euro die hat er abgehoben im april hat er etwa 75 euro harz vier gehabt und den wieder 1130 abgehoben auf jedenfall waren noch 200 euro im überschuß er hat am 30 april dan noch 35 von der arge bekommen diese am 2.05 zurück bekommen aber die 200 euro vom märz nicht sind die jetzt weg da monat 3 ist oder wie läuft das jetzt?


    ANTWORT: Leider ist das auch keine Frage, die zum Artikel passt, denn immer dann, wenn es um den Fall geht, wo der Freibetrag im Eingangsmonat überschritten wird, geht es nicht um unverbrauchtes Guthaben bzw. Übernahmebeträge. Ich beantworte Ihre Frage natürlich trotzdem gern: bei den Beträgen, die den Freibetrag übersteigen, ist es so, dass diese im nachfolgenden Monat ausgezahlt werden. Dort werden sie dann wiederum mit dem normalen Einkommen zusammengerechnet. Entstehen dadurch wiederum Beträge, die den Freibetrag des Folgemonats übersteigen, werden diese Teile in den 3. Monat verschoben usw. Das ist bei Ihnen ja offensichtlich im 2. Monat auch so gehandhabt worden. Wenn aber im 2. Monat nur 75 € eingegangen sind, dann können im 2. Monat keine solchen Beträge entstanden sein, die als Einkommen des 3. Monats gewertet werden können. Das rechtfertigt die Annahme, dass das der Grund dafür ist, dass Sie im 3. Monat von den im 1. Monat eingegangen (Rest-)Beträgen nichts mehr bekommen haben. Wäre im 2. Monat wenigstens so viel eingegangen, wie vom 1. Monat noch übrig war, dann wäre das auch im 3. Monat noch ausgezahlt worden. Die Dreimonatsregelung gilt lediglich für Übernahmebeträge, während in dem von Ihnen beschriebenen Fall, wo es also um Beträge geht, die den Freibetrag im Eingangsmonat überschritten haben, kein zeitliches Limit besteht. Voraussetzung ist aber auch hier, dass man im Folgemonat mindestens so viel ausgeben muss, wie vom Vormonat in den Nachfolgemonat hinüber genommen worden ist.

  4. Guten tage, ich habe ein p Konto und war oft drüber über den Freibetrag, jetzt meine frage : ich habe knapp 850Euro auf dem pkonto die ersten 400 Euro sind auf den Konto eingegangen, nur die restlichen 400 Euro kamen diesen Monat Nicht auf meinem Konto zurück,es kamen nur die 50 Euro vom letzten Monat zurück. Wann bekomme ich die 400 Euro wieder? Der Mann von der bank meinte wenn längeres Geld auf dem pkonto drauf ist kann es einbezogen werden kann das sein das es weg ist? Nur ich habe Insolvenz und eigentlich keine Pfändungen mehr!!! Hoffe sie haben mein Anliegen verstanden mfg


    ANTWORT: Soweit es um die Frage geht, was mit dem Teil des Geldes wird, das den Freibetrag im Eingangsmonat übersteigt, handelt es sich nicht um Übernahmebeträge,. sondern um sog. Moratoriumsbeträge (bzw. Moratoriumsüberträge). Näheres lesen Sie bitte in unserem speziellen Artikel über das P-Konto, dort insbesondere im Abschnitt über die Moratoriumsbeträge. Bis zur Aufhebung der Insolvenz gilt das weiter, weil der Schutz des Kontos auch in der Insolvenz nach den Regeln des P-Kontos funktioniert.

  5. Hallo, ich habe auch ein P-Konto bei der Commerzbank. Und habe einen Freibetrag von 1133,80€. Nun hab ich folgendes Problem, weil ich es nicht wusste und mir den Fehler selbst eingehamstert habe. Ich habe am 20.04.18 Gehalt in Höhe von 930€ bekommen. Direkt alles abgehoben und paar Tage später gemerkt, ich muss zwei Überweisungen tätigen. Ab zu Bank, 500€ eingezahlt. Überweisung getätigt und über den Freibetrag gekommen. Nun steht das Konto in Rot -373,02€ (Minus). Jetzt kam ein weiteres Problem, das nächste Gehalt bzw. ein Teil sollte am 01.05 kommen, kam aber schon am 27.04 in den Monat wo ich schon über den Freibetrag bin. Er zeigt mir an das, dass Geld eingegangen ist und wieder abgegangen ist in Minus. Aber direkt zeigt er die 500€ nicht an im Kontostand wie die 373€ in Minus. Ist das Geld futsch oder bekomm ich das noch morgen? da heute ja nen’ Feiertag ist. (01.05.2018) Danke schon mal für die schnelle Hilfe:)


    ANTWORT: Alles, was im laufenden Monat auf dem Konto eingeht und den Freibetrag übersteigt, wird einbehalten. Unabhäöngig davon, ob das Geld unpfändbar ist oder sonst was. Die Bank prüft nur die Summe aller Eingänge. Das bedeutet: Wenn Sie Geld abheben und sofort wieder einzahlen, wird das zum monatlichen Eingang addiert und belastet Ihren Freibetrag (doppelt). Soweit Sie im Eingangsmonat den Freibetrag übersteigen, wird der einbehaltene Teil aber als Einkommen des Folgemonats behandelt und dann auch auch ausgezahlt, allerdings dann auch wieder mit den originären Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet (das sind also keine Übernahmebeträge, um die es hier im Artikel geht, sondern sog. Moratorumsbeträge bzw. Moratoriumsüberträge). Auch im Folgemonat ist bei der Freibetragsgrenze Schluss, und dann wird der Rest wiederum als Einkommen des nächsten Monates behandelt. Näheres lesen Sie bitte in unserem speziellen Artikel über das P-Konto, dort insbesondere im Abschnitt über die Moratoriumsbeträge.

  6. Hallöchen Mein konto wurde gepfändet werde am Mittwoch ein p Konto eröffnen und bekommen dort eigentlich nur Kindergeld 3 kids, habe aber diesen Monat Haushaltshilfe Geld bekommen ist das auch Pfandbar, somit habe diesen Monat d. Freibetrag überschritten? Kriege es nächste monat ausgezahlt?


    ANTWORT: Auch bei Ihrer Frage geht es eigentlich nicht um Übernahmebeträge, sondern vielmehr um Moratoriumsbeträge. Sie können für des P-Konto eine Bescheinigung erhalten, mit der Sie den Freibetrag aufgrund der 3 Unterhaltspflichten und dem eingehenden Kindergeld entsprechend erhöhen lassen können. Das wären im Normalfall dann 2.623,97 €. Wenn Sie mit allen Eingängen diesen Freibetrag nicht erreichen, wäre das Problem damit schon gelöst, ohne dass Sie auf die Freigabe im Folgemonat warten müssen.

  7. Hallo, ich habe mal eine Frage. Es gibt ja eben im Monat diesen Freibetrag den man haben darf. Nun habe ich diesen Monat vom Jobcenter Einrichtungsgeld bekommen und dann sind ja diesen Monat eben die normalen Regelleistungen raufgekommen. Nun ist es so das ich an 115,- € diesen Monat nicht ran komme. Werden diese mir nun gänzlich gesperrt oder kann ich nun nächsten Monat darauf zugreifen? LG


    ANTWORT: die Bank beachtet generell nur den Gesamtzahlungseingang im laufenden Monat und gewährt von den Eingängen immer nur den Freibetrag auf dem P-Konto. Das bedeutet, dass auch unpfändbare Eingänge nicht geschützt sind, wenn dieser Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird. Eigentlich ist dies nicht das Thema des obigen Artikels, denn dort geht es um Übernahmebeträge. Übernahmebeträge sind solche, die im Eingangsmonat geschützt, aber nicht vollständig ausgegeben worden sind. Sie aber übersteigen Ihren Freibetrag. Dabei handelt es sich dann um sogenannte Moratoriumsbeträge.

    Für diesen Fall gibt es mehrere Lösungen: manche Dinge kann man durch Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle freigeben. Wenn das nicht möglich ist, kann man einen Antrag auf Freigabe dieser Beträge beim Vollstreckungsgericht stellen gemäß § 850k Abs. 4 ZPO (bzw. der Vollstreckungsstelle bei selbstvollstreckenden Körperschaften wie zum Beispiel dem Finanzamt), in manchen Fällen ist es auch ausreichend, einfach den Folgemonat abzuwarten. Die automatische Erledigung des Problems im letztgenannten Fall tritt dann ein, wenn im Folgemonat das Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt. Dann wird diese Differenz mit den aus dem Vormonat zurückbehaltenen Geldern aufgefüllt. Das kann sich gegebenenfalls auch über mehrere Monate hinziehen, je nachdem, wie groß diese Lücke ist.

    Die Lösung mittels Antragstellung ist zwar nicht wirklich schwierig, aber für den Laien häufig ein Problem. Wir haben hierfür aber einen speziellen Artikel, der dies doch einigermaßen gründlich erläutert.

    In Ihrem Falle ist das aber wohl gar nicht nötig, denn wenn es sich wirklich um einen Zuschuss des Jobcenters handelt und ein entsprechender Bescheid erlassen worden ist, kann das wohl auch als einmalige Zahlung durch eine Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO durch eine Schuldnerberatungsstelle freigegeben werden.

  8. Hallo und guten Tag, erst einmal vielen dank für Ihre Internetseite und deren umfassende Info. Ich bin ausgesteuert und beziehe nun ALGI Nahtlosigkeitsgeld. Monatlich 1002,00 € zum 28. Diesen Monat bekam ich eine Nachzahlung über 1443,72 € der AfA von August/September/Oktober 2015.Ich habe lange mit Widerspruch und Klage dafür gekämpft. Das Geld steht mir nicht komplett zur Verfügung. Habe das überprüft. Nun kommt heute noch das regelmäßige AG von der AfA über 1002,00 € für April. Was passiert nun? Es ist nun eine ziemlich hohe Summe über dem Pfändungsfreibetrag hinaus. Geht diese Summe direkt an die oder den Gläubiger? Ich weis nicht welche Pfändung, da ich aus einer Selbstständigkeit mehrere habe. Ich weis auch nicht wie meine Bank(Norisbank)die Gelder einordnet. Februar in den März oder April in den Mai. Wie erfahre ich ob noch Gelder freigegeben werden im Mai. Vielen Dank und ich hoffe auf Ihre Antwort,da ich rasch handeln möchte. MfG Alexandra


    ANTWORT: ich nehme an, dass es bei Ihrer Frage um eine Kontopfändung geht. Da ist es so, dass Sie immer nur den Betrag zur Verfügung haben, der monatlich als Eingang geschützt ist. Wie hoch das bei Ihnen ist, weiß ich nicht, der Grundfreibetrag ist 1133,80 €, der aber entweder durch Bescheinigung oder Beschlussfassung (zum Beispiel) des Vollstreckungsgericht erhöht werden kann. Für alle Beträge, die diesen Schutzbetrag übersteigen, erfolgt eine Übernahme in den Folgemonat. Wenn aber auch in den Folgemonaten der Freibetrag immer wieder durch das reguläre Einkommen bereits ausgeschöpft ist, steigen diese zurückgehaltenen Beträge von Monat zu Monat an, bis Sie den Freibetrag erreichen und ohne, dass Sie hierauf Zugriff erhalten. Erst dann wird in der Regel die 1. Auszahlung an die pfändenden Gläubiger vorgenommen. Wer von Ihren Gläubigen die Pfändung veranlasst hat, spielt dabei keine Rolle. Hier ist nur wichtig, dass es überhaupt eine Pfändung gibt.

  9. Guten Abend habe ne kurze Frage habe eine p konto das diese Monat habe viele Nachzahlungen bekommen ist das freie Betrag ubeschriten … ich weiß das das rest werd immer am 1 frei gegeben nun 1 ist das Feiertag und ich brauche das Geld die Frage ist kann ich zum Bank gehen und am Schalter erklären das handelt sich um Nachzahlung von unterhaltvorsuss das Bescheid vor ligen und eventuell ob die mir auszahlen können???


    ANTWORT: In der Regel ist es so, dass die Bank diese Beträge erst ausdrücklich freigibt. D. h., dass dies nicht automatisch geschieht, sondern nach einer Prüfung. Jedenfalls habe ich diese Aussagen von Banken bisher bezüglich dieser Beträge sehr häufig gehört. Das bedeutet dann auch, dass die Auszahlung (wir reden in Ihrem Falle von sogenannten Moratoriumsbeträgen, nicht etwa von Übernahmebeträgen) meist nicht schon am 1. des Folgemonats gewährleistet ist. Dass die Bank am Feiertag eine Auszahlung bewerkstelligt, glaube ich ehrlich gestanden nicht. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass die Bank diese oben genannte Prüfung bereits im April für den Mai durchführt, um sozusagen den Guthabenszugriff am Feiertag zu gewährleisten. Aber! Das alles ist kein pfändungsrechtliches Problem, sondern betrifft die interne Organisation Ihrer Bank. Nur diese kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie das konkret dort gehandhabt wird. Die wahrscheinlichste Variante ist die, dass die Sachen nicht vor dem 2. Mai geprüft wird, und es wäre auch nicht außergewöhnlich, wenn die Ihnen diese Gelder erst am 4. oder 5. Mai zur Verfügung stehen. Das sind aber nur Erfahrungswerte.

  10. Hallo. Habe Eine Frage.habe ein P-Konto und bekomme gehalt und ich kann ein Teil nicht abheben und geht auf dem p-konto. 1 mai ist feiertag das heißt ich muss auf denn 2 Mai warten ??? Oder muss die Bank auch am 1 freigeben so wie Wochenende wenn dann der 1 Samstag ist ???muss ich dann auf Montag den 3 warten ??? Danke für eine antwort Gruss stefan


    ANTWORT: Ich nehme es Ihnen nicht übel, aber diese Frage bekomme ich zwischenzeitig an jedem Monatsende, das nicht auf ein Wochentag fällt. Ich kann Ihnen wirklich nicht sagen, wann Ihre Bank nach dem Feiertag die Berechnung vornimmt und die Auszahlung sicherstellt. Das können Sie allenfalls bei Ihrer Bank erfragen. Es handelt sich hierbei ja nicht um ein pfändungsrechtliches Problem, sondern um die tatsächliche Umsetzung durch Ihre Bank.

  11. Hallo ich habe eine Frage ich habe auch ein P Konto. Und der Freibetrag ist ja etwas über 1150 oder so. Habe schon denn Freibetrag diesen Monat überschritten. Erwarte jetzt nochma Geld denn Monat wird das einbehalten? Und wie ist es mit dem nächsten Geld das kommt am 30? Bitte um Antwort


    ANTWORT: Wenn Sie in einem Monat mit den Eingängen auf dem Konto Ihren Freibetrag übersteigen, dann wird dieser Teil als Einkommen des Folgemonats behandelt. Das bedeutet, dass im nächsten Monat dieser Betrag zur Verfügung steht (maximal in Höhe des P-Konto-Freibetrags), dann allerdings wieder zusammengerechnet wird mit den übrigen im Folgemonat eingehenden Einkommen. Daraus kann sich dann wiederum ergeben, dass Sie die Freigrenze übersteigen und die Bank deshalb wieder Gelder einbehält. In diesem Falle beginnt das Spiel im darauf folgenden Monat wieder neu. Wenn Sie etwas genauer hierzu lesen wollen (es geht hier um die Frage der Moratoriumsbeträge), können Sie unter dem nachfolgenden Link noch einmal konkret nachlesen:

    Alles, was den Schutzbetrag übersteigt, wird sofort abgeführt? – Moratoriumsbetrag

  12. Ich habe schon seit ein paar Jahren einen P.Konto und als alleistehend mit Kind einen höheren Freibetrag..trotzdem kam ich über meine Arbeit immer über den Betrag weil ich mir einen Abschlg zum ersten der Monat habe auszahlen lassen…das Geld wurde aber erst auf ein anderes Konto wo Geld gesammelt wird für die Pfändungen die ich am laufen habe gebucht aber am ersten des Monat wieder auf das P.Konto zurück gebucht..durch dieses hin und her hat sich einiges angesammelt aber es werden keine Gläubiger davon bezahlt weil als erstes der Erste Gläubiger an anspruch hat und diese Summe ist am höchsten..so liegt das Geld seit Monaten auf diesen abgezweigten Konto…Meine Frage ich bin jetzt Arbeitslos und habe vesentlich weniger Geld was ich vorher als Lohn bekommen habe hätte ich denn Anspruch auf das abgezweigte Geld wenn es nicht weitergeleitet wird ?


    ANTWORT: nun ja, was Sie beschreiben ist die korrekte Behandlung von sogenannten Moratoriumsbeträgen. Das sind die Beträge, die im Eingangsmonat den Freibetrag auf den P-Konto überschritten haben. Diese Beträge werden im nachfolgenden Monat ausgezahlt, dann aber auch immer mit den regulären Eingängen des Folgemonats wieder zusammengerechnet, sodass man in dem Fall, dass man mit den regulären Eingängen schon die Freigrenze übersteigt, eine stetige Erhöhung dieses Betrags produziert. Das geht dann so lange, bis diese angesammelten Beträge den Freibetrag auf dem Konto übersteigen. Das dient im Übrigen dem Schuldnerschutz. D. h. zum Beispiel für den Fall, dass Sie in den nachfolgenden Monaten den Freibetrag auf Ihrem P-Konto nicht erreichen, wird Ihnen aus diesen zurückgehaltenen Geldern der Differenzbetrag gewährt.

  13. Hallo. Und zwar soll ich bald in die Insolvenz gehen. Werde jetzt nur noch überprüft. Ich bekomme Lohn von ca 1300 Euro zweimal uvg für 16 jähriges kind und 7 jährigeskind und kindergeld. Ist es jetzt ratsam kein p konto zu machen?


    ANTWORT: das gehört nicht so recht hier zum Thema, wir haben dazu speziellere Artikel zum P-Konto. Ich kann Ihnen das aber gleichwohl kurz beantworten. Ohne ein P-Konto in Insolvenz zu gehen ist grob fahrlässig, da die Insolvenzeröffnung auf das Konto wirkt wie eine Pfändung außerhalb der Insolvenz. Alle Schutzmechanismen, die auch bei einer Pfändung bestehen, greifen auch innerhalb der Insolvenz, müssen aber auch wahrgenommen werden, um den vollen Schutz der Freibeträge bzw. unpfändbaren Einkommen abzusichern. Tut man das nicht, verliert man möglicherweise unpfändbares Einkommen. Sie sollten zweierlei organisieren, bevor Sie in Insolvenz gehen: zum einen sollten Sie Ihre Bank auffordern, Ihr Konto als P-Konto zu führen. Zum anderen sollten Sie sich von Ihrer Schuldnerberatungsstelle eine Bescheinigung über erhöhte Freibeträge ausstellen lassen. Aufgrund der beiden Kinder kann Ihr Freibetrag nicht unwesentlich erhöht werden (ohne Bescheinigung beträgt dieser nur 1.133,80 Euro). Dann sollten Sie prüfen, ob dieser Freibetrag genügt, um alle Eingänge (inklusive Unterhaltszahlungen) auf Ihrem Konto tatsächlich abdeckt. Wenn das nicht der Fall ist, der Freibetrag also nicht genügt, sollten Sie dafür sorgen, dass das Unterhaltsgeld für das Kind auf ein Konto des Kindes überwiesen wird. Unterhalt wird nicht speziell auf dem Konto geschützt, da es Einkommen des Kindes ist. Allerdings ist das (wie gesagt) nur nötig, wenn der Freibetrag aufgrund der Bescheinigung nicht genügt, um alle monatlichen Eingänge auf dem Konto abzudecken. Mit der Bescheinigung kann bei 2 Unterhaltspflichten und eingehendem Kindergeld ein Gesamtfreibetrag von 2186,24 € gewährt werden.

  14. Guten Tag, habe folgende Frage und zwar habe ich seit paar Jahren ein P-Konto mir einrichten lassen weil ich negative Schufa hab und mein Konto mal gepfändet wurden ist. Seit dem habe ich das P-Konto und liege immer unter dem Freibetrag. Jetzt ein Beispiel wenn ich 1800 Euro jetzt immer auf mein Konto bekommen werde was passiert mit dem restlichen Geld? Wird das Geld dann einfach weg sein oder wie funktioniert das? Ich weiß nicht mal ob es i-welche Pfändungen noch bei mir gibt …


    ANTWORT: Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, wollen Sie wissen, was mit dem Teil des eingehenden Geldes wird, das nicht vom Freibetrag des P-Kontos abgedeckt ist. Diese Beträge nennt man Moratoriumsbeträge, die – anders als Übernahmebeträge (um dies hier im Artikel geht) – als Einkommen des folgenden Monats behandelt, dann aber auch wieder mit den Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet werden. Lesen Sie doch am besten hierzu unseren spezielleren Artikel: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis. Dort finden Sie unter Ziffer 16 nähere Aussagen zu diesem Thema. Falls der Freibetrag auf den P-Konto dauerhaft überschritten wird, sollten Sie zur Gewährleistung des gesamten unpfändbaren Einkommens einen Antrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO stellen. Das ist natürlich alles nur dann nötig, wenn auf dem P-Konto tatsächlich eine Pfändung wirksam ist.

  15. guten tag ich hätte da gern eine information. ich hab heut ein betrag von ca 170 € als pfändung bekommen . meine frage ist wird dieser betrag abgebucht sobald mein gehalt drauf ist oder wie funktioniert das ?? ist mein erstes mal mit dieser pfändungs-sache daher weiß ich nicht wie die dinge so laufen.(ps… Gehalt ist 1600€)


    ANTWORT: Nein, das kann erst an den Gläubiger abgeführt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Wann bei Ihnen diese Voraussetzungen erfüllt sein werden, kann ich Ihnen nicht sagen, da ich Ihren P-Konto-Freibetrag nicht kenne. Die Bank (in diesem Artikel geht es um das P-Konto, deshalb gehen ich davon aus, dass Sie eine Kontopfändung meinen) wird bei einer Kontopfändung den Freibetrag auszahlen und den Rest einbehalten. Aber das wird dann nicht automatisch abgeführt. Vielleicht lesen Sie hierzu mal unseren speziellen Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis, dort haben wir unter Ziffer 16 genauer dargestellt, wie der Ablauf ist.

  16. Ergänzung zum letzten Absatz: Ich habe schlecht formuliert. Die Rente (die am letzten Tag des Monats eingeht) geht ja immer als Übertrag in den neuen Monat (2. Monat). Wenn ich jetzt z.b noch etwas angespart hätte z.b 200 Euro gingen 375 in den zweiten Monat. Ich gebe aber nur 178 für meine Krankenkasse im zweiten Monat aus. Also würden 197 Euro Überschuss bleiben und in den 3. Monat gehen und pfändbar werden oder nicht?


    ANTWORT: Sie müssen im Folgemonat immer mehr ausgeben als Sie übernommen haben (wir reden natürlich nur von Übernahmebeträgen!), sonst funktioniert das mit dem Ansparen nicht.

  17. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss noch einmal nachfragen. Kann ich auf dem Konto etwas ansparen z.b für fällig werdende Versicherung? Ich hab das System mit dem p-Konto trotz ihrer ausführlichen Beantwortung nich nicht versanden. Ich könnte statt der 10 Euro auch 5 einbezahlen, dass ist erst einmal egal. Das Konto ist Gebührenfrei.
    Der Punkt ist, meine Rente (Eingang am letzten Tag des Monats ) ist niedriger wie die Krankenversicherung(Ausgabe am 15. des Folgemonats) ich muss Betrag x einbezahlen(Eingang) um meine Krankenkasse zu bezahlen. Es geht demnach mehr rein wie raus. Der Überschuss geht in den nächsten Monat. Soweit verstehe ich das. Im nächsten Monat kommen wieder die Einnahmen (Rente und Einzahlung) dazu und es geht wieder weniger raus, also wäre mein Geld (Überschuss) doch im 3. Monat pfändbar. Weil immer mehr rein wie raus geht. Rücklagen für eine Anschaffung sind doch nicht möglich, weil ja immer mehr in den neuen Monat übernommen wird, wie raus geht oder denke ich falsch. Wurde meine Rente am Monatsanfang kommen, wäre der Übertrag viel kleiner als die Ausgabe und ich könnte sogar etwas sparen. Oder? Für Ihre Bemühungen danke ich ganz herzlich. Ganz liebe Grüße


    ANTWORT: Sie können im Eingangsmonat ohne Probleme soviel einzahlen, bis der Freibetragerreicht wird. Was Sie hiervon nicht ausgeben, steht ohne Anrechnung im Folgemonat zur Verfügung. Wenn Sie im Folgemonat etwas ausgeben, dann wird das zuerst von den Übernahmebeträgen aus dem Vormonat abgezogen. Wenn Sie aber insgesamt im zweiten Monat weniger ausgeben, als Sie vom ersten Monat hinübergenommen haben, dann wird der Differenzbetrag im dritten Monat vollständig pfändbar sein. Ansparen können Sie also nur, wenn die Übernahmebeträge aus dem voherigen Monat nicht höher sind als die Gesamtausgaben im Folgemonat. Wenn Sie dies beachten, können Sie einen Sparbetrag in Höhe des Freibetrags quasi unendlich lang auf dem Konto halten oder bilden.

  18. Guten Tag…. ich habe ein p- Konto seit Jahren Bekomme SGB12 …. bin ca. 5 Jahren in einer Privat Insolvenz… also ich bekomme nicht viel Geld. Aber seit 2 Wochen habe ich geerbt 2300€… seit denn Tag an bekomme ich nur noch kleine Beträge…. wo ich schon zum weiten unter mein Freibetrag Bin…..


    ANTWORT: Den Grund dafür kenne ich letztlich auch nicht, dazu müsste man den genauen Verlauf kennen. Ich weiß zum Beispiel nicht, ob Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden. Da Sie im 5. Jahr des Insolvenzverfahrens sind, ist das natürlich höchstwahrscheinlich, und dann ist es auch so, dass das Konto nicht mehr massebezogen, also für das Verfahren eigentlich nicht mehr relevant ist. Das einzige, das jetzt noch die Verfügung auf dem Konto behindern könnte, sind Pfändungen aus der Zeit vor der Insolvenz (oder neue Pfändungen innerhalb des Verfahrens aufgrund neuer Schulden). Da Sie sich allerdings in jedem Falle zumindest in der Wohlverhaltensphase befinden, sollten Sie auch wissen, dass Sie immer noch verpflichtet sind, die Hälfte der Erbschaft an das Verfahren abzuführen. Tun Sie dies nicht, erfüllen Sie eine Verpflichtung im Insolvenzverfahren nicht, dann kann Ihnen aber die Restschuldbefreiung versagt werden. Geregelt ist dies in § 295 Abs. 1 Ziff. 2 InsO. Ansonsten haben Sie natürlich recht: Sie haben einen Zugriff auf die Eingänge jeden Monat über die volle Höhe Ihres Freibetrags. Wenn dieser Freibetrag im Eingangsmonat überstiegen wird, wird der Restbetrag als Einkommen des Folgemonats behandelt und auch ausgezahlt (allerdings maximal in Höhe des Freibetrags), dann aber auch wieder mit den Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet, wodurch man auch im Folgemonat wieder die Freigrenze überschreiten kann. Da Sie aber schreiben, dass Sie mit Ihren Eingängen (gewöhnlich) unter dem Freibetrag bleiben, werden Monat für Monat diese übersteigenden Beträge genutzt, um die Lücke zwischen Ihrem Freibetrag und den tatsächlichen Eingängen des laufenden Monats aufzufüllen. Allerdings gilt das nur für die Teile des übertragenen Einkommens, die nicht selbst den Freibetrag übersteigen. Da ich Ihren Freibetrag nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, ob das bei Ihnen relevant wird. Sie sollten sich dringend um dieses Problem kümmern, denn sollten Neugläubiger auf diese Weise an Teile des Geldes kommen und Sie dadurch Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Treuhänder nicht erfüllen können, dann riskieren Sie schon dadurch die Versagung der Restschuldbefreiung in Ihrem Verfahren. Sollte es sich um Altgläubiger handeln, müsste dies ebenfalls geklärt werden.

    Das erklärt allerdings immer noch nicht, warum die Bank Ihnen nur kleine Beträge zugänglich macht. Das kann ich mir jetzt ohne weitere Kenntnis Ihres Sachverhalts allerdings auch nicht erklären.

  19. Guten Tag, bitte halten Sie mich nicht für blöd. Obwohl Ihr Artikel sehr ausführlich ist, weiß ich nicht, ob er in meinem Fall zutriffend ist. Ich bekomme 175,- Euro Rente am letzten Tag des Monats. Meine Krankversicherung von 178,- wird am 15 des folgenden Monats abgebucht. Ich muss jeden Monat 10 Euro einzahlen damit abgebucht werden kann. Mein Konto ist ein p-Konto. Weitere Zahlungen gehen nicht ein. Ich liege also deutlich unter der Pfändungsgrenze. Wenn ich jetzt 100 Euro statt 10 Euro einzahlen würde und meine Rente kommt, im folgenden Monat aber nur die Krankversicherung abgeht, nehme ich ja mehr Geld mit, wie vom Konto abgebucht wird. Dann ist es doch im 3. Monat weg und eine Rücklage bilden in meinem Fall gar nicht möglich. Weil ich doch weniger ausgebe wie ich mitnehme. Oder denke ich zu kompliziert? Ich wäre dankbar, wenn mir das jemand erklären könnte. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.


    ANTWORT: Was die 1. Teilfrage betrifft, ist wohl die wahrscheinlichste Erklärung, dass mit den 10 € irgendwelche bankbezogenen Kosten bezahlt werden, denn anders macht das keinen, zumal Sie ja den am Ende des Monats eingehenden (und durch des P-Konto vollständig geschützten) Betrag im nachfolgenden Monat immer ausgeben. Das ist bei Übernahmebeträgen unproblematisch möglich. Wenn keine anderen Eingänge verbucht werden, setzen sich die 10 € mglw. aus den 3 € ,die Ihnen für die Überweisung von 178 € fehlen und 7 € für die monatlichen Bankgebühren zusammen; Letzteres ist zwar jetzt nicht besonders preisgünstig, aber auch nicht ganz abwegig. Jedenfalls vermute ich, dass diese Vorgänge nichts mit dem Pfändungsrecht zu tun haben. Was Ihre 2. Frage betrifft, ist es recht leicht: Auch mit der weiteren Einzahlung von 100 € überschreiten Sie ja den Freibetrag des laufenden Monats nicht (insgesamt wären des dann ja erst 275 Euro). Und um das zu bestimmen, rechnet die Bank ganz stur nur zusammen, was insgesamt im Laufe eines Monats auf dem Konto eingeht. Es kommt dafür überhaupt nicht darauf an, wer die Einzahlung vorgenommen hat und wann sie eingegangen ist, sondern nur, ob die Einzahlungen in der Summe unterhalb des Freibetrags geblieben sind. Ist dies der Fall und werden die im laufenden Monat eingezahlten Summen nicht vollständig ausgegeben, dann stehen sie im Folgemonat ohne Anrechnung vollkommen zur Verfügung. In den 3. Monat gelangen sie nur dann (und das ist der einzige Pferdefuß bei Übernahmebeträgen), wenn man im Folgemonat weniger ausgibt, als man vom Vormonat mit hinüber genommen hat. Dann kann es tatsächlich zu diesem 3. Monat kommen, und dann werden die noch nicht verausgabten Summen tatsächlich vollständig pfändbar sein. Wenn Sie also im Eingangsmonat einen Eingang von insgesamt 275 € haben und diese 275 € auch vollständig in den nächsten Monat mit hinüber nehmen, dann müssen Sie im Folgemonat auch mindestens 275 € ausgeben. Das gilt dann für jeden nachfolgenden Monat wieder. Geben Sie beispielsweise im Folgemonat nur 270 Euro aus, dann sind im dritten Monat 5 Euro pfändbar.

    Das Thema Übernahmebeträge haben wir auch an anderer Stelle thematisiert, ich möchte Ihnen mit dem nachfolgenden Link die entsprechende Stelle in dem Artikel gerne empfehlen:
    13. Was wird mit Guthaben, das nicht verbraucht wird? – Übernahmebetrag, first-in-first-out

  20. Danke für die schnelle Antwort. Leider hab ich das noch nicht ganz verstanden.

    Ist das Geld dann weg wenn eine Pfändung auf dem Konto ist oder bekomme ich das wieder zur Verfügung?


    ANTWORT: Ja, warum lesen Sie denn nicht einfach mal an der Stelle, die ich Ihnen empfohlen habe? Dort wird die Frage beantwortet: “Alles, was den Schutzbetrag übersteigt, wird sofort abgeführt?”. Das ist genau das, was Sie wissen wollen. Besser als dort kann ich es hier auch nicht erklären.

  21. Hallo,

    ich habe eine Frage: Ich habe ein P-Konto bei der Commerzbank. Die Freigrenze liegt bei 1133,80 Euro pro Monat. Ich habe aktuell 3 Pfändungen auf meinem Konto nun folgendes: Ich habe einen Gehaltseingang von 1800 Euro Monatlich. Am 27. Februar kamen die 1800 Euro drauf. Davon wurden 910 auf das Auskehrungskonto gemacht. Das Guthaben wurde am 1. März wieder auf mein Konto zurück gebucht. Nun habe ich am 29. März wieder Gehalt bekommen von 1800 Euro. Diesmal wurden aber knapp 1600 auf das Auskehrungskonto gebucht weil die 910 die am 1. März auch als Guthaben gezählt haben obwohl das ja schon drauf war. Dürfen die die Rückbuchung vom AUskehrungskonto auch als neues GUthaben wieder berechnen? Danke für die Hilfe Lg


    ANTWORT: Sie beschreiben hier sehr genau das richtige Vorgehen bei sog. Moratoriumsbeträgen. Alle Summen über dem Freibetrag im Eingangsmonat werden als Einkommen des nächsten Monats behandelt, dort auch (bis zur Freigrenze) ausgezahlt, dann aber wieder mit den origionären Eingängen auf dem Konto zusammengerechnet. Wenn man mit den Eingängen jeden Monat schon die Freigrtenze erreicht/ Übersteigt, wird dieser Moratoriumsbetrag mit der Zait immer größer. Abgeführt wird dann erst, wenn dieser Betrag selkbst den Freibnetrag auf dem Konto übersteigt. Lesen Sie gern auch hier:

    https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/#16

  22. hallo! habe eine frage: ich bekomme mein lohn üblicher weise am 3.oder 4. jedes monats. durch die osterfeiertage, ist mein lohn jetzt leider schon am 28.gekommen und ich habe damit doppelten lohneingang für den monat märz, was deutlich über der p-konto grenze liegt, bekomme aber für den april keine weiteren eingänge.ist das geld nun weg?


    ANTWORT: Nein, das Geld ist nicht weg, denn dafür gibt es schon seit einigen Jahren eine Lösung: Zwar wird Ihnen im Eingangsmonat (März) nur der Teil ausgezahlt, der dem Freibetrag auf Ihrem P-Konto entspricht, der Rest wird aber automatisch als Einkommen des nächsten Monats behandelt und dann auch ausgezahlt. Es handelt sich um sogenannte Moratoriumsbeträge, die extra geschaffen worden sind, um solche Situationen abzufedern, bei denen das Einkommen einmal noch im Vormonat eingeht. Das einzige Problem ist, dass diese Beträge häufig erst nach einigen Tagen zur Verfügung stehen, weil Banken eine Freigabe veranlassen müssen. Es kann also durchaus einmal sein, dass man auf diese Gelder erst 5 Tage später zugreifen kann. Das liegt aber dann an der Arbeitsweise der Bank; dazu kann ich daher leider keine Aussagen machen.

  23. Guten Tag. Mein Freund ist selbstständig und hat ein p konto. Seit Januar kommt mehr Geld auf sein Konto als deine freigrenze ist (Materialien, Stundenlohn etc). Nun hatte er wieder 300 Euro ca auf dem Konto an die er nicht ran kommt. Gestern hat er dann eine Rechnung geschrieben , diese sollte am 1sten bezahlt werden. Der Kunde hat es aber gestern schon überwiesen. Somit sind nun 1200 Euro auf dem Konto an die er nicht dran kann. Dieses Geld (die letzte rechnung) sollte für den nächsten Monat sein um miete etc zu zahlen. Wird es nun komplett von der Bank einbehalten da es der dritte Monat ist an dem übertragen wird? Gibt es eine Möglichkeit an dieses Geld zu kommen? Irgendwie müssen wir ja miete zahlen. Lieben Dank


    ANTWORT: ich kenne dieses Problem selbstverständlich, allerdings ist eben das P-Konto nicht besonders geeignet, solche Sachverhalte abzufedern. Sie haben dort den Freibetrag unabhängig davon, ob die Eingänge aus Selbstständigkeit stammen, aus unselbstständiger Tätigkeit oder sonst wo her. Darin liegt ja schon mal ein sehr großer Vorteil des P-Konto Schutzes. Wenn es aber darum geht, darüber hinausgehende Beträge freizustellen, geht es nur noch mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht. Grundsätzlich ist es möglich, solche Anträge zu stellen, da § 850i ZPO den Selbstständigen im Endeffekt mit einem unabhängig Beschäftigten gleichstellt. Man muss allerdings sagen, dass derartige Anträge nicht ganz unproblematisch sind. Man muss dort sehr genau sein Einkommen darlegen können, auch die notwendigen Ausgaben usw. und ist dann immer noch darauf angewiesen, dass das Gericht auch angemessen und richtig entscheidet. Allerdings gilt der P-Konto-Schutz wie überall auch: d. h. der Teil des Eingangs in diesem Monat, der über dem Freibetrag lag, wird im nächsten Monat ausgezahlt (maximal in Höhe des Freibetrags). D. h., dass sich auch hier das Problem möglicherweise durch die Wirkungsweise der Moratoriumsbeträge erledigen könnte.

  24. Guten Tag, Habe die eidesstattliche Versicherung abgeben. Habe auch ein P-konto bei der Commerzbank. Meine Frage wird die Bank mein Konto kündigen? Habe mit dem Gläubiger, Ratenzahlung vereinbart.


    ANTWORT: Warum sollte Ihnen die Bank kündigen? Möglich ist es zwar, allerdings könnten Sie dann sofort bei derselben Bank oder bei jeder anderen Bank ihrer Wahl ein Basiskonto einrichten. Dass die Bank Ihnen nur deshalb kündigt, weil Sie dort ein P-Konto führen, entspricht jedenfalls nicht meiner Erfahrung. So etwas kenne ich nur von der Dresdner Volksbank und ähnlichen „kundenfreundlichen“ Instituten. Es gibt inzwischen so viele P-Konten bei den Banken, dass es schon auffallen würde, wenn tatsächlich jedem gekündigt würde. Nein, das funktioniert doch inzwischen (abgesehen von ganz wenigen Negativbeispielen) recht gut.

  25. Hallo Am letzte Woche Freitag ich abgeben zur meine Bank Bescheinigung von jobcenter Pfandfreibeträge für 4 Person über 2000 Euro und wie lange dauert das heute ist 29.03 und Konto weiter gesperrt ist??


    ANTWORT: Die Bank muss die Freibeträge grundsätzlich unverzüglich absichern. Man wird also davon ausgehen dürfen, dass die Bank nach Einreichung der Freibetragsbescheinigung diese sehr schnell freischalten wird. Ich würde sagen, dass die maximale Dauer die ist, die auch für die Einrichtung von P-Konten selbst vorgesehen ist, nämlich 3 Werktage. In der Regel dürfte es aber wesentlich schneller gehen.

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