Arithmetik der Einkommenspfändung

Was vom Einkommen an einen pfändenden Gläubiger überwiesen werden kann (also als pfändbares Einkommen behandelt wird), ergibt sich aus § 850c ZPO bzw. aus der weithin bekannten Pfändungstabelle. In dieser Tabelle kann man für jeden Nettoeinkommensbetrag bei Berücksichtigung der Unterhaltspflichten den pfändbaren Teil direkt ablesen. Wir wollen in diesem Artikel zeigen, wie diese Beträge errechnet werden. Dies ermöglicht einen Blick unter die Motorhaube des § 850c ZPO Ganzen Artikel zeigen