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Pro Bono Initiative: Anwaltliche Hilfe für jedermann

Pro Bono InitiativeDas Ziel dieser Initiative ist es, völlig mittellosen Personen den kostenlosen Zugang zu guten Beratungsstellen zu ermöglichen, solange die Wohlfahrtsverbände nicht flächendeckend in der Lage sind, für eine qualitativ hinreichende Hilfe zu sorgen. Bei ausreichender Beteiligung kann eine sinnvolle Verteilung der geringen Pro-bono-Kapazitäten der Beratungsstellen erfolgen. Im anderen Fall bietet sie zumindest die Möglichkeit der Vernetzung einzelner Beratungsstellen und stellt darüber hinaus ein langfristiges Angebot für alle Interessenten dar.

Das Problem

Viele Amtsgerichte erteilen mittellosen Schuldnern inzwischen keinen Beratungsschein für die Schuldenbereinigungsverfahren mehr. Begründet wird diese Praxis damit, dass der Antragsteller die kostenlose Verfahrensführung von Trägern der Wohlfahrt in Anspruch nehmen könne. Leider hat dies einen Haken: Viele dieser von Wohlfahrtsverbänden eingerichteten Beratungsstellen arbeiten sehr schlecht, geben nur oberflächliche Hilfe und haben zum Teil unzumutbare Terminwartezeiten. Dies wird immer wieder damit begründet, dass diese Stellen „zu wenig Geld pro Fall“ erhielten und deshalb nicht die Möglichkeit hätten, eine effektive Arbeit für die Schuldner zu leisten. Dass dies nicht stimmt weiß jeder, der es wissen will: Gute Schuldnerberatungsstellen, die keine staatlichen Zuschüsse erhalten, werden mit einem häufig wesentlich geringeren Kostensatz vergütet und leisten dennoch in aller Regel quantitativ und qualitativ bessere Arbeit.

Worum es geht

Mittellose Schuldner stehen häufig im Regen, weil sie von den Kosteninteressen der Beratungsstellen zerrieben werden und schließlich von niemandem Hilfe erhalten. Die Wohlfahrtsverbände haben nach wie vor nicht die nötigen Kapazitäten und die fachliche Kompetenz, um effektive Schuldenbereinigungsverfahren zu führen. Da es keine Qualitätskontrollen für die Arbeit dieser Stellen gibt, kümmert es niemanden, wenn Schuldner ohne ausreichende Hilfe bleiben, nur weil die betreffende Beratungsstelle überfordert ist. Die daraus entstehenden Nachteile muss der Hilfesuchende selbst tragen. Aber das wird ihm regelmäßig zu spät bewusst. Noch immer profitieren die Verbände vom Bonus der Gemeinnützigkeit und können sich daher in der Öffentlichkeit nach wie vor in einer nicht nachzuvollziehenden Weise als kompetenter Hilfeleister bei Überschuldungen darstellen. Dass es hier auch gute und engagierte Stellen geben mag, soll dabei nicht bestritten werden. Aber alle Erfahrung zeigt: Die ungenügende Betreuung ist bei diesen Stellen die Regel, nicht die Ausnahme.

Lösungsversuch

Unsere Kanzlei übernimmt schon jetzt jährlich eine bestimmte Anzahl von Pro-bono-Fällen. Das bedeutet, dass wir in diesen Fällen die Kosten für das Verfahren selbst tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mandant kein Einkommen erzielt und eine andere Lösung nicht in Betracht kommt. Da wir keinen Hilfesuchenden abweisen, ist dies manchmal die einzige Möglichkeit der Hilfe, zumal dann, wenn die  Beratungsstellen der Wohlfahrt überfordert sind (was oft genug der Fall ist).

Voraussetzung für diese Initiative ist, dass die Pro-bono-Fälle qualitativ genau so geführt werden wie vergütete Fälle. Es macht keinen Sinn, diese Leistung anzubieten, wenn sie dann schlecht erbracht wird. Das bedeutet auch, dass der Pro-bono-Mandant wie ein „regulärer“ Mandant behandelt wird.

Ziel: Pro-bono-Netzwerk

Unsere Initiative richtet sich an alle Stellen, die berechtigt sind, Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen und ebenfalls bereit sind, jährlich eine bestimmte Zahl Pro-bono-Fälle zu führen (mindestens also einen Fall), sowie an jeden, der diese Initiative unterstützen will. Die Auswahl der betreffenden Fälle soll nach noch festzulegenden Kriterien erfolgen. Die Stellen sollen untereinander in Kontakt stehen, um die Ausgestaltung des Projekts zu organisieren. Es soll auch dazu dienen, gute Schuldnerberatungsstellen mehr miteinander zu vernetzen, um einen Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zu organisieren. Die Verteilung der Pro-bono-Fälle sollte zentral organisiert werden. Auf diese Weise können die diesbezüglichen Anträge von Betroffenen nach Kriterien der Initiative geprüft und an die beteiligten Stellen verteilt werden. Es sollte die Möglichkeit bestehen, mit der Mitgliedschaft in dieser Initiative zu werben. Wir bitten alle Interessenten, sich an der Umsetzung dieser Initiative zu beteiligen. Sollte die Initiative erfolgreich sein, kann auf diesem Wege möglicherweise späterhin auch eine Drittfinanzierung organisiert werden, die zumindest die notwendigen Auslagen (Portokosten etc.) abdeckt.

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