Das Ablaufschema gibt in groben Zügen den Verlauf des Verfahrens bis zur Entschuldung wieder (bei „Privatpersonen“, Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz). Im Verfahren können auf vielfache Weise Probleme auftreten, die gelöst werden müssen. Die hierzu erforderliche rechtliche Beratungskompetenz der Schuldnerberatungsstelle ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Verfahrens.

EU-Richtlinie - Drei Jahre für alle!
