Bitte beachten Sie: Weder die Nutzung unserer Internetseite noch die Beanspruchung der Informationsgespräche oder E-Mail-Anfragen lösen Kosten irgendwelcher Art aus.
Wir sind seit Jahren als spezialisierte Schuldnerberatung hauptsächlich im Raum Sachsen tätig. Zu dieser Tätigkeit gehört nach unserem Verständnis neben der regulären Führung von Mandaten kostenlose Hilfestellung in allen Schuldenfragen. Wir bieten daher auch für Nichtmandanten kostenlos bestimmte Hilfeleistungen an. Dazu zählen:
- Informationsgespräche
- Ausstellung von Bescheinigungen (gem. § 850k ZPO) für P-Konten
- Vorträge
Zur Inanspruchnahme dieser Angebote müssen Sie sich lediglich mit uns in Verbindung setzen. Sie können das nebenstehende E-Mail-Formular nutzen. Wir melden uns dann umgehend zurück.
1. Informationsgespräche
Unsere Informationsgespräche werden ausschließlich durch erfahrene Juristen geführt. Sie geben dem Schuldner eine konkrete Aufklärung über den Stand und die Lösungsmöglichkeiten seines Falls. Wartezeiten gibt es nicht, in aller Regel ist ein Termin noch in der selben Woche möglich. Wir führen diese Gespräche in unserem Büro durch. Auf Wunsch und bei Vorliegen einer entsprechenden Notwendigkeit führen wir in Ausnahmefällen die Gespräche auch vor Ort beim Schuldner durch (dann ist allerdings mit einer Wartezeit zu rechnen). Wir wollen sicherstellen, dass Betroffene ihre Situation selbst beurteilen und entsprechende eigene Entscheidungen fällen können. Sie werden bei uns in jedem Falle unabhängig von einer späteren Mandatierung geführt. Das heißt, dass eine mögliche spätere Mandatierung weder erwartet noch erfragt wird; auch wird hierbei in keinem Falle eine Entscheidung über eine Mandatierung getroffen. Auf diese Weise wollen wir sicherstellen, dass betroffene Personen diese Gespräche als Hilfe empfinden und wissen, dass unsere Kanzlei keine Gegenleistung hierfür erwartet. Wegen der neuerdings umsichgreifenden Abmahnungstätigkeit einzelner Kanzleien (da mag sich jeder selbst seinen Teil dazu denken) gegen kostenfreie Schuldnerberatungen von Anwaltskanzleien müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass diese Informationsgespräche keine Rechtsberatung darstellen.
2. Ausstellung von Bescheinigungen (gem. § 850k ZPO) für P-Konten
Das 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) sichert dem Schuldner den monatlich pfändungsfreien Geldeingang auf seinem Konto. Der Basisschutz erhöht sich, sofern Unterhaltspflichten bestehen und/oder Kindergeld auf dem betreffenden Konto eingeht. Für die Geltendmachung des erhöhten Schutzes muss die Bescheinigung einer hierzu berechtigten Stelle bei der Bank vorgelegt werden. Wir stellen diese Bescheinigungen jedem Anfragenden aus, unabhängig vom Wohnort. Hierzu sind bestimmte Unterlagen beizubringen, die auch per Mail oder Fax gesendet werden können. Auf eine entsprechende Anfrage teilen wir die Details mit (am besten per Mail). Dieses Angebot wird zwischenzeitig sehr gut und bundesweit in Anspruch genommen.
Trotz des erreichten Umfangs der Anfragen erstellen wir die Bescheinigungen auch weiterhin vollständig kostenlos, sind aber für die Zusendung von zwei Briefmarken nicht undankbar, damit die postalische Übersendung der Bescheinigungen einigermaßen kostenneutral für uns bleibt. Sie können unsere Arbeit so unterstützen, da die meisten der Anfragenden nach wie vor leider keine Briefmarke(n) übersenden. Sollten Sie bereits von einer Schuldnerberatungsstelle betreut werden, können Sie sich die Bescheinigung auch von dieser ausstellen lassen. Bitte achten Sie nur auf eines: Sollte Ihre Beratungsstelle absurde Wartezeiten haben, dann warten Sie bitte nicht. Und: Bitte meiden Sie kostenpflichtige Angebote zur Ausstellung der Bescheinigung im Internet.
3. Vorträge
Auf Anfrage.