Ab 1. Juli 2025 werden die Pfändungsfreigrenzen steigen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, Nr. 110 v. 11.04.2025) veröffentlicht. Die Werte gelten bis zum 30.06.2026.
Damit steigt ab 1. Juli 2025 der monatlich unpfändbare Grundbetrag auf 1.555,00 EURO (vorher: 1.491,75 EURO). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, für die erste Unterhaltspflicht um monatlich 585,23 EURO (bisher: 561,43 EURO) und um jeweils weitere 326,04 Euro EURO (bisher 312,78 EURO) für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht.
Folgen für das P-Konto: Auch hier steigen natürlich die Freibeträge (und zwar grundsätzlich automatisch). Der einfache Grundfreibetrag beträgt ab 01.07.2025 (ohne Unterhaltspflichten, Kindergeld usw.) 1.555,00 EURO, wird aber auf dem P-Konto gem. § 899 Abs. 1 ZPO auf 10 volle Euro aufgerundet, weshalb der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.560,00 EURO beträgt. Wenn Sie schon ein P-Konto haben, passt die Bank von sich aus die Freibeträge ab 01. Juli an!
Die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen: Ganzen Artikel zeigen