Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre - Aktuelles zum Gesetzgebungsprozess - 17.12.2020: Das Gesetz ist da!
Aktuell 17. Dezember 2020 Wie wir schon in unserem Bericht vom 13. Dezember (siehe hierzu unten) mitgeteilt hatten, wurde heute tatsächlich über das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung abgestimmt. Nunmehr gilt für alle Verfahren die abschließende Dauer von
3 Jahren mit einer
Rückwirkung für alle ab den 01.10.2020 eingereichten Anträge. Auch sonst bleibt es weitgehend so, wie es ursprünglich schon vorgesehen war; insbesondere gilt für die Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 eingereicht worden sind die Stufenlösung in der Form, wie es schon im Regierungsentwurf vom Juli vorgesehen war (siehe hierzu
unseren Artikel aus dem Juli 2020).
Daraus ergibt sich nun zunächst einmal, dass es keinen Grund mehr gibt, die Antragsabgabe zurückzuhalten. Momentan ist dies noch mit den bisherigen Antragsformularen möglich, ab formeller Geltung des Gesetzes müssten dann die entsprechenden Änderungen bei den gesetzlich vorgeschriebenen Formularen beachtet werden (bei Verbraucherinsolvenzen sind die Anlagen 1-7 zum Insolvenzeröffnungsantrag streng reglementiert, hier gibt es v.a. Änderungen der Anlage 3). Auch in den Anträgen selbst wird natürlich die Abtretungsdauer mit 3 Jahren bestimmt. Das sind aber rein technische Fragen. Wenn hier in der Übergangszeit (das geschieht erfahrungsgemäß häufig) Schwierigkeiten auftreten sollten, ist das nicht schlimm, das Gericht wird derartige Mängel reklamieren und man hat dann die Möglichkeit, Anträge zu korrigieren.
Endfassung Gesetz herunterladen
Eine Übergangsvorschrift sieht vor, dass die seit Juli 2014 geltenden Antragsformulare für die Verbraucherinsolvenz noch bis zum 31.03.2021 gültig sind. Nur in Anlage 3 ist – überflüssig aber leider wahr – schon jetzt folgender Passus zu ersetzen: „Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist)“ durch die Wörter „Dauer der Abtretungsfrist nach § 287 Abs. 2 InsO“.
Ganzen Artikel zeigen