Inkasso des Grauens: Über 1000 Prozent Kosten

Wie macht man aus einer Forderung von 18,00 Euro innerhalb von 3 Monaten 233,76 Euro?

Das blanke Grauen: IKU-Abrechnungen

[20. Mai 2012] Um es vorweg zu nehmen: Die meisten, insbesondere die bekannten Inkassounternehmen (IKU), verfahren weitgehend gesetzeskonform. Nicht umsonst, denn jedes Inkassounternehmen bedarf einer Zulassung, die auch wieder entzogen werden kann. Dass diese Gefahr allerdings nicht sonderlich groß ist, zeigt die Praxis. Es findet sich kaum mehr eine Kostenaufstellung, die mangelfrei wäre. Beliebt sind die sogenannten Kontoführungsgebühren und doppelte Anrechnung für bestimmte Tätigkeiten (Mahnung durch IKU und Mahnung durch Rechtsanwalt), und – ja – es entsteht der begründete Eindruck, dass korrekte IKU-Abrechnungen die Ausnahme bilden. “99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken [sind] berechtigt”, konstatierte der Verbraucherschutzverband Bund im Dezember 2011 (Seite | PDF). Aber, es gibt auch hier noch eine Steigerung: IKU, die es so richtig auf die Spitze treiben. Einige von ihnen haben sich darauf spezialisiert, sehr kleine Forderungen einzutreiben und sie mit horrenden Kosten aufzuwerten. Oft wird dann versucht, sehr schnell einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten, um danach in ungewöhnlicher “Härte” gegen den Schuldner vorzugehen. Im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen sind es insbesondere diese IKU, die sich Vereinbarungen vehement widersetzen. All das zeigt, dass es sehr wohl auch “unredliche Gläubiger” gibt.

Sie glauben es nicht? Dann sehen Sie selbst…

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Abzahlung bei Überschuldung – wenn es nicht funktioniert

Wenn die Kosten und Zinsen schneller wachsen, als die Rückzahlungen hoch sind, muss man in alle Ewigkeit zahlen. Und wäre doch nie schuldenfrei. Eine einfache Wahrheit an Hand eines aktuellen Beispiels aus der Praxis.

Schuldenvermehrung trotz ununterbrochener Zahlung des Schuldners von 1993 bis Ende 2011: Die Hauptforderung besteht noch in voller Höhe, die Zinsforderungen sind hinzugekommen. Schulden 1994: ca. 5.000 Euro, Schulden 2011: 7.200 Euro. Die Zahlungen haben also nur bewirkt, dass die neu entstehenden Zinsforderungen teilweise reguliert wurden.

[9. April 2012] 1993 hatte er Schulden bei einem Telefonanbieter. Da es ihm nicht möglich war, die Summe von ca. 10.000 DM (4.949 Euro) zu begleichen, vereinbarte er eine Abzahlung von 50 DM monatlich. Und zahlte seit dem. Jeden Monat. Ein Blick auf die Geschichte dieser Forderung Ende 2011 machte ihn stutzig. Er hatte im Laufe von beinahe 20 Jahren zwar 4.933 Euro zurückgezahlt. Dafür belief sich die Restforderung auf nunmehr 7.209 Euro. Gewachsen durch Zinsen und Kosten. Denn jeden Monat ging nicht nur seine Zahlung ein, es kamen auch Zinsen neu hinzu, die höher waren, als die Einzahlungen. Was sich hier zeigt ist ein Effekt, der typisch ist für eine Überschuldung. In aller Regel tritt er nicht so bildhaft wie in diesem Beispiel hervor, denn oft haben Schuldner sehr viele Gläubiger und die Frage der exakten Höhe der Gesamtverschuldung geht dann leicht unter. Aber hier wie dort gilt: Wer überschuldet ist, kann mit bloßen Abzahlungen an die Gläubiger allenfalls ein wenig Ruhe erkaufen. Schuldenfrei wird er dadurch nicht.

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