[20. Mai 2012] Um es vorweg zu nehmen: Die meisten, insbesondere die bekannten Inkassounternehmen (IKU), verfahren weitgehend gesetzeskonform. Nicht umsonst, denn jedes Inkassounternehmen bedarf einer Zulassung, die auch wieder entzogen werden kann. Dass diese Gefahr allerdings nicht sonderlich groß ist, zeigt die Praxis. Es findet sich kaum mehr eine Kostenaufstellung, die mangelfrei wäre. Beliebt sind die sogenannten Kontoführungsgebühren und doppelte Anrechnung für bestimmte Tätigkeiten (Mahnung durch IKU und Mahnung durch Rechtsanwalt), und – ja – es entsteht der begründete Eindruck, dass korrekte IKU-Abrechnungen die Ausnahme bilden. „99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken [sind] berechtigt“, konstatierte der Verbraucherschutzverband Bund im Dezember 2011 (Seite | PDF). Aber, es gibt auch hier noch eine Steigerung: IKU, die es so richtig auf die Spitze treiben. Einige von ihnen haben sich darauf spezialisiert, sehr kleine Forderungen einzutreiben und sie mit horrenden Kosten aufzuwerten. Oft wird dann versucht, sehr schnell einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten, um danach in ungewöhnlicher „Härte“ gegen den Schuldner vorzugehen. Im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen sind es insbesondere diese IKU, die sich Vereinbarungen vehement widersetzen. All das zeigt, dass es sehr wohl auch „unredliche Gläubiger“ gibt.
Sie glauben es nicht? Dann sehen Sie selbst…