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Inkasso des Grauens: Über 1000 Prozent Kosten

Wie macht man aus einer Forderung von 18,00 Euro innerhalb von 3 Monaten 233,76 Euro?

Das blanke Grauen: IKU-Abrechnungen

[20. Mai 2012] Um es vorweg zu nehmen: Die meisten, insbesondere die bekannten Inkassounternehmen (IKU), verfahren weitgehend gesetzeskonform. Nicht umsonst, denn jedes Inkassounternehmen bedarf einer Zulassung, die auch wieder entzogen werden kann. Dass diese Gefahr allerdings nicht sonderlich groß ist, zeigt die Praxis. Es findet sich kaum mehr eine Kostenaufstellung, die mangelfrei wäre. Beliebt sind die sogenannten Kontoführungsgebühren und doppelte Anrechnung für bestimmte Tätigkeiten (Mahnung durch IKU und Mahnung durch Rechtsanwalt), und – ja – es entsteht der begründete Eindruck, dass korrekte IKU-Abrechnungen die Ausnahme bilden. „99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken [sind] berechtigt“, konstatierte der Verbraucherschutzverband Bund im Dezember 2011 (Seite | PDF). Aber, es gibt auch hier noch eine Steigerung: IKU, die es so richtig auf die Spitze treiben. Einige von ihnen haben sich darauf spezialisiert, sehr kleine Forderungen einzutreiben und sie mit horrenden Kosten aufzuwerten. Oft wird dann versucht, sehr schnell einen Vollstreckungsbescheid zu erhalten, um danach in ungewöhnlicher „Härte“ gegen den Schuldner vorzugehen. Im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen sind es insbesondere diese IKU, die sich Vereinbarungen vehement widersetzen. All das zeigt, dass es sehr wohl auch „unredliche Gläubiger“ gibt.

Sie glauben es nicht? Dann sehen Sie selbst…

Beispiel 1: 18 Euro, nach 6 Monaten 171,54 Euro

Gerichtlich entschieden wurde, dass IKU nicht mehr Vergütung geltend machen können, als ein Rechtsanwalt. Da es gewisse Aufwandsentschädigungen gibt, können die Kosten auch mal höher sein, als die Hauptforderung. Im vorliegenden Fall wären maximal 40 Euro an Kosten gerechtfertigt. Diese Gebühren will man hier gleich dreimal haben. Und wie zu erwarten: „Kontoführungsgebühren“. Und das nicht zu knapp: 10 Euro für 3 Monate. Die prozentuale Erhöhung mag man gar nicht erst ausrechnen: Es sind über 1000 Prozent.

Beispiel 2: 18 Euro, nach ca. 3 Monaten 233,76 Euro

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Jedenfalls in einem solchen Falle. Bekommt der Schuldner einen Mahnbescheid und legt keinen Widerspruch ein, ergeht automatisch (ohne jegliche richterliche Prüfung) ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungsbescheid). Das ist das Geschäftsmodell dieser IKU: Sie rechnen damit, dass die Schuldner keinen Widerspruch einlegen. In diesen Fällen sollte in jedem Falle ein (Teil-)Widerspruch eingelegt werden.

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