• Urlaubsbedingt können wir leider Anfragen erst wieder ab dem 13.12.2024 beantworten. Das gilt auch für die Bearbeitung von Kontobescheinigungen. Wir bitten Sie um Verständnis

Neue Freibeträge – Pfändungstabelle 01.07.2024-30.06.2025

Die neuen Freibeträge liegen vor: Nicht unerhebliche Erhöhung

Ab 1. Juli 2024 sind die Pfändungsfreigrenzen wieder gestiegen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 160 v. 16.05.2024,  BGBl. I Nr.  165a v. 24.05.2024 [Korrektur]) veröffentlicht. Die Werte gelten bis zum 30.06.2025.

die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen:

Ganzen Artikel zeigen