Pfändungstabelle 01.07.2023-30.06.2024

Die neuen Freibeträge liegen vor: Nicht unerhebliche Erhöhung

Ab 1. Juli 2023 werden die Pfändungsfreigrenzen nicht unerheblich steigen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.-Veröffentlichung) veröffentlicht. Zuletzt waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2022 erhöht worden.

die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen:

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