Ab 1. Juli 2022 werden die Pfändungsfreigrenzen nicht unerheblich steigen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I Nr. 18 v. 31.05.2022 (PDF)) veröffentlicht. Zuletzt waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2021 erhöht worden.
die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen: