Ab 1. Juli 2023 werden die Pfändungsfreigrenzen nicht unerheblich steigen. Die neuen Pfändungsfreigrenzen wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl.-Veröffentlichung) veröffentlicht. Zuletzt waren die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2022 erhöht worden.
die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen: