Ab 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die neuen Freibeträge wurden im Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, Nr. 80 v. 19.04.2026) veröffentlicht. Die Werte gelten bis zum 30.06.2027.
Die Freibeträge sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
| bis 30.06.2026 | Neu ab 01.07.2026 | |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.555,00 Euro | 1.587,40 Euro |
| 1. Unterhaltspflicht | 585,23 Euro | 597,42 Euro |
| 2.-5. Unterhaltspflicht | 326,04 Euro | 332,83 Euro |
Folgen für das P-Konto: Auch hier steigen natürlich die Freibeträge (und zwar grundsätzlich automatisch). Der einfache Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten, Kindergeld usw.) gilt auch hier, wird aber gem. § 899 Abs. 1 ZPO auf 10 volle Euro aufgerundet. Ab 01.07. gilt daher der Grundfreibetrag für das P-Konto in Höhe von 1.590,00 Euro. Damit steigt der Grundfreibetrag (ohne Unterhaltspflichten) auf dem P-Konto um 30 Euro.
Die neue Pfändungstabelle können Sie hier sehen: Ganzen Artikel zeigen

Es sind in der Excel-Datei zur Berechnung der nur 








Frage:

