Unterhaltsschulden: Altschulden in der Insolvenz

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Warum es auch außerhalb der Insolvenz von Bedeutung ist.

Unterhalt

Grundsätzliches zu Unterhaltsschulden

 Februar 2011/ 2018  Wenn ein Gläubiger in das Einkommen des Schuldners vollstreckt, ist der Schuldner vor “Kahlpfändung” geschützt: § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) und die aktuelle Pfändungstabelle legen die Grenze fest, bis zu der das Einkommen des Schuldners wirksam gepfändet werden kann. Diese Grenze liegt wesentlich über dem “Sozialhilfeniveau”; die konkrete Höhe ist von der Zahl der Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners abhängig.

Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Die wichtigste: Unterhaltsschulden. Gemäß § 850d ZPO ist es dem Unterhaltsgläubiger möglich, Pfändungen in das Einkommen derart vorzunehmen, dass dem Schuldner nur noch der Sozialhilfesatz verbleibt Ganzen Artikel zeigen