Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?

Fragenbuch

 Aktualisiert  Mai 2022  Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert.

Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?”

Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung. Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet:

§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein. Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden. Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung. Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind?

So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out). Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde. Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g. Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B. im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag. Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird.[1]

Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:

§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.[2]

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro)[3] könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

Beispiele

Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen). In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.

1. Variante:
Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt. Aufgrund des First-in-first-Out-Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.

2. Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13).

Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Hierzu findet sich eine Darstellung in dem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 16).  

Fußnoten:
Zuletzt wurde der Artikel zum Mai 2022 aufgrund der neuesten gesetzlichen Anpassungen aktualisiert, die seit Dezember 2021 gelten. Die Erstveröffentlichung erfolgte 2015; er wird seither aktualisiert und erweitert.
[1] Wird in diesem Beispielsfall vom Juni etwas in den Juli übernommen, ist dieser Übernahmebetrag neu, Juli ist also wiederum der erste Folgemonat. [ZURÜCK]
[2] das Prinzip wurde mit der Neufassung des P-Konto-Schutzes 2021 ins Gesetz aufgenommen, wurde aber schon vorher angewandt, vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. “Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)” [ZURÜCK]
[3] Angaben entsprechen den Freibeträgen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels. [ZURÜCK]
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314 Comments

  1. Durch eine steuerrückzahlung habe ich 1200 Euro seit zwei Monaten auf meinem Auskehrkonto (Morationskonto?), die Bank wird das nun an den Gläubiger auskehren. Aber laut dem Artikel oben Punkt 16. ist das doch nicht rechtens oder? Ich hatte diesen Monat keinen großen Geldeingang bislang aber das Geld wird nicht freigegeben. Man sollte doch drei Monate Zeit haben oder?


    ANTWORT: Man muss hier Übernahmebeträge und Moratoriumsbeträge auseinanderhalten, das mit den 3 Monaten betrifft ja lediglich Übernahmebeträge. Ob Sie Anspruch auf Auszahlung aus dem Moratorium haben, hängt wesentlich davon ab, wie der Eingang sich in den Folgemonaten (nach Eingang) gestaltet hat. Die Abführung des gesamten Betrags ist untypisch, da sie nur dann infrage kommt, wenn kein Eingang auf dem Konto erfolgt ist, also die Übertragungskette der Moratoriumsbeträge in den Folgemonaten nicht mehr durchgängig ist. Ich kann leider nicht sagen, ob das bei Ihnen der Fall ist, weil ich einfach nicht weiß, was auf Ihrem Konto stattgefunden hat.

  2. So einfach wie hier dargestellt funktioniert das in der Praxis leider nicht. Erfahrungsgemäß gibt es bei den Banken ständig Falschberechnungen, wenn es um Überbeträge und der Rücksetzung des Greibetrages im Folgemonat geht.

    Nur ein Beispiel: Die Postbank rechnet Rücklastschriften regelmäßig als “Zahlungseingang” an. Daraus ergibt sich im Folgmonat eine Erhöhung des Überbetrages um die Höhe der Rücklastschrift, obwohl tatsächlich keine Erhöhung irgend eines Guthabens auf dem Konto stattgefunden hat. Den Ärger hat dann der Kontoinhaber, dessen Überbetrag gepfändet wird, obwohl er/sie defacto kein zusätzliches Einkommen hatte.


    ANTWORT: Der Artikel soll darstellen, wie Übernahmebeträge rechtlich geregelt sind; dass es in der Praxis häufig nicht funktioniert, ist unbestritten und wird hier auch alle Nase lang in den Artikeln und Kommentaren erwähnt. Ich hätte jetzt auch nicht geantwortet, allerdings ist Ihr Beispiel auch ein gewisses Zeichen dafür, dass wir wahrscheinlich aneinander vorbei reden, denn ich wüsste nicht, was Rücklastschriften mit Übernahmebeträgen (und nur um diese geht es hier) zu tun haben.

  3. Ich habe letzten Monat nur 900 Euro von meinen üblichen 2100 Euro Gehalt überwiesen bekommen. Die Nachzahlung erfolgt im nächsten Monat. Damit werde ich ja deutlich über dem Freibetrag sein. Aber da ich letzten Monat deutlich unter dem Freibetrag war,sollte doch mehr verfügbar sein da ich ja letzten Monat weniger hatte,oder. Ich habe 4 unterhaltspflichtige Personen in meinem Haushalt,also so ca. 2100 Euro Freibetrag. Dann sollten doch für nächsten Monat die 2100+1200 als Freibetrag gelten. Oder sehe ich das falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    ANTWORT: Das P-Konto ist so konstruiert, dass die nicht ausgefüllten Freibeträge am Monatsende erlöschen, wenn ein betreffender Eingang nicht vorlag. Sie bekommen also nicht in diesem Monat mehr, weil Sie im vergangenen Monat weniger erhalten haben. In Ihrer Situation bedeutet das, dass Sie auch in dem Monat, in dem die Nachzahlung kommt, (nur) über Ihren vollen Freibetrag des Eingangsmonats verfügen können (das müssten bei 4 bescheinigten Unterhaltspflichten – Stand ab 01.07.2022 – ohne Berücksichtigung von Kindergeld 2.677,32 € sein). Der Rest wird als Moratoriumsbetrag in den Folgemonat übertragen und zum Einkommen des Folgemonats hinzugerechnet. Dann hängt es wieder davon ab: wie weit übersteigen Sie Ihren Freibetrag mit der sich daraus bildenden Summe? Ein Beispiel: wenn Sie im Folgemonat wieder den regulären Eingang von 2100 € haben und aus dem Vormonat noch ein Moratorium von 600 € verblieben ist, dann bildet sich daraus eine Gesamtsumme von ca. 2.700 €. Da Ihr Freibetrag 2.677,32 € ist, würde die Bank in diesem Folgemonat nur noch die Differenz (also ca. 30 €) einbehalten. Diese 30 € werden dann im darauffolgenden Monat wieder ausgezahlt und mit dem regulären Eingang zusammengerechnet, sodass dann nur noch eine Gesamtsumme von ca. 2.130 € (= 2.100+30) entsteht, womit die Sache erledigt ist, da dieser Betrag den Freibetrag dieses Monats nicht mehr übersteigt. Die Funktionsweise von Moratoriumsbeträgen ist etwas schwierig zu erklären, falls Sie dort noch Näheres nachlesen wollen, empfehle ich unseren Artikel zum P-Konto (dort bitte insb. unter Ziff. 16): P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis. Zur Ergänzung muss man sagen, dass in einem solchen Fall auch ein Antrag auf Freigabe gestellt werden kann (denn in Ihrem Fall der nachgezahlte Einkommensbetrag an sich unpfändbar). Allerdings ist das mit einem gewissen Aufwand verbunden, und in dieser speziellen Situation vielleicht auch nicht nötig, da sich die Bereinigung doch sehr schnell von selbst herstellen wird (wie im Beispiel gezeigt).

  4. Hallo zusammen,

    ich habe ende Mai doppelte Lohnzahlung bekommen ( zusammen waren das 2500 Euro) von zwei Arbeitgeber. Nun im Juni habe ich keine Geld auf dem Konto zur Verfügung. Laut aussage der Bank, weil ich im Juni keine Geldeingang hatte. Das ist so ja nicht richtig, bin ich der Meinung. Wie kann ich dagegen vor gehen. Ich brauche das Geld ja dringend zur Deckung meiner Lebensunterhaltungskosten. Herzlichen Dank für ihre Hilfe.


    ANTWORT: Die im Mai eingegangenen Gelder, die Moratorien darstellen (der Teil der den Freibetrag im Mai überschritt), müssen im Folgemonat in Höhe des Freibetrags zugänglich sein. Die Rechnung ist ganz einfach: kommt neues Einkommen im Folgemonat auf das Konto, dann wird es zu dem Moratorium, auf das man schon Anfang des Folgemonats Zugriff erlangt hat, hinzugerechnet und von der Gesamtsumme dann der Teil einbehalten, der im Folgemonat den Freibetrag überschreitet. Geht im Folgemonat kein Einkommen ein, dann wird einfach nichts hinzugerechnet, was bei Ihnen dazu führt, dass das Problem im Folgemonat auch erledigt ist. Man muss dazu sagen, dass genau für solche Fälle diese Konstruktion mit den Moratoriumsbeträgen geschaffen worden ist. Der Eingang im Folgemonat spielt in dieser Konstellation also gar keine Rolle (eine Rolle spielt das nur, soweit die Summe aus Moratoriumsbeträgen + Neueingang im Folgemonat den Freibetrag des Folgemonats wieder überschreitet, weil dann ein neuer Moratoriumsbetrag entstehen und in den darauf folgenden Monat übertragen werden kann. Im direkten Folgemonat des Eingangs ist es aber nie erforderlich, dass ein Eingang erfolgt.)

  5. Wie sich der Beteag nennt weiß ich nicht…ich weiss nur das ich am 15.juni 2250,00 euro netto auf dem konto hatte .da ich noch von der alten pfändungstabelle aus ging habe ich 501,00 auf dem Konto gelassen.Diese 501,00 Euro konnte ich am 1.juli also vor 3 Tagen abheben.Da ich jetzt zum 15.juli mein Lohn nur 1300 Euro betragen wird plus die 501,00 Euro was vom Juni in den Juli ging sind das nach Adam Riese 1801,00 Euro und damit mit der neuen pfädungstabelle noch drunter bin.Mein Freibetrag ist ja mit ein unterhaltspflichtige Person ab Juli 2022
    1840,00 Euro.Ich hatte meine Bank gefragt wurde da in die Pfändungsabteilung verbunden und die hat mir dann erzählt das mir der Überschuss von 501,00 am 15.juli gepfändet wird,das konnte ich nicht glauben und hab dann eine Stunde später nochmal angerufen und da war eine andere Dame dran und die sagte mir das der Überschuss mir im Juli zustehe (hab in ja schon abgehoben)und die 501,00 Euro als Geldeingang für Juli berechnet wird und mir dann für Juli noch 1339,00 Euro zu Verfügung habe.Da mein Lohn wie gesagt nur 1300 Euro sein wird komme ich ja nicht drüber.
    Mich hat nur die erste Aussage von der Bank verunsichert..und jetzt wollte ich bri Ihnen mal nachfragen..


    ANTWORT: Es geht auch nicht darum, wie man die Beträge bezeichnet, allerdings müssen Sie beides unterscheiden, sonst wissen Sie ja nicht, warum und wie lange Sie auf die Beträge zugreifen können. Die Beträge, die im Eingangsmonat nicht über dem Freibetrag gelegen haben, können Sie in den darauffolgenden 3 Monaten zusätzlich zu Ihrem Freibetrag nutzen. Dazu bedarf es auch keiner zusätzlichen Freigabe der Bank, diese Beträge sind von sich aus und von vornherein freigestellt. Wenn es sich um solche Beträge handelt, spricht man von Übernahmebeträgen. Und wenn es eben keine Übernahmebeträge (sondern Moratoriumsbeträge) sind, dann läuft es so, wie ich Ihnen vorhin beschrieben habe. Sind es Übernahmebeträge, dann spielt die Frage, ob Sie im Folgemonat den Freibetrag erreichen oder nicht gar keine Rolle. Sie sehen also, es ist wichtig, beides voneinander zu unterscheiden.

  6. Ich habe am 15.Juni 2022 2250 Euro netto überwiesen bekommen mein Freibetrag beträgt aber 1845 euro
    Am 1.juli konnte ich den Rest vom lohn abheben,da ich im Juli mit den Überschuss und mein neues Gehalt wo kommt nicht über den Freibetrag komme wird auch nichts gepfändet..sehe ich dad richtig.


    ANTWORT: ich vermute, die Frage bezieht sich nicht auf den Übernahmebetrag, sondern auf dem Moratoriumsbetrag, also auf den Teil, der den Freibetrag im Eingangsmonat überschritten hatte. Moratoriumsbeträge werden als Einkommen des Folgemonats behandelt und dem regulären Eingang zugerechnet. Wenn Sie Anfang des Monats diesen Teil ausgezahlt bekommen und mit dem übrigen Eingang im Folgemonat zusammengerechnet nicht mehr den Freibetrag überschreiten, hat sich das Problem erledigt.

  7. Hallo und ich habe bitte eine Frage, und zwar mein Verlobter hat mir auf meinem Konto zum Anfang oder Mitte des Monats ein Betrag von 731,75 € gesendet. Dieser Betrag wurde sofort auf mein P Konto umgebucht, weil ich mein Limit 1260 € überschritten hatte. Nun lautet, meine Frage kann ich das Geld wiederholen wenn ja wie? Und in meinem p Konto ist ein Guthaben über 1000 € kann ich auch das Einholen oder ist es bereits gepfändetes Geld, weil bin ich Azubi und bekomme immer jeden Monat 1135 €. Was soll ich jetzt tun?


    ANTWORT: Die einzige Möglichkeit in einem solchen Fall, Gelder zu bekommen, die den Freibetrag übersteigen, ist eine Antragstellung. Es ist allerdings bei der von Ihnen geschilderten Sachlage äußerst unwahrscheinlich, dass Sie damit Erfolg haben werden. Das bedeutet nicht, dass Sie das Geld nicht im nächsten oder in den nächsten Monat noch erhalten, denn das sind Moratoriumsbeträge, die in den Folgemonaten die Lücke zwischen dem Freibetrag und dem tatsächlichen Eingang ausfüllen können. Sollte in den nächsten Monat keine Lücke entstehen, wird es wirklich sehr schwierig sein, noch an das Geld zu kommen. Außer einer Antragstellung kommt da nichts infrage. Über den Einkommensschutz wird es sicher nicht erfolgreich sein, da die Zahlung technisch nicht zum Einkommen gehört. Es bleibt also nur die Ausnahmeregel im Pfändungsrecht, und dort sind Gerichte äußerst zurückhaltend. Zu Moratoriumsbeträgen können Sie in unserem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter 16.) nachlesen.

  8. Hallo, ich habe ein p Konto. Darauf gehen monatlich um die 900 Euro ein, womit ich deutlich unter dem Freibetrag liege. Allerdings ist der verfügbare Betrag stets weniger, als der aktuelle kontostand (etwa 20 Euro). Warum kann ich bei 900euro kontostand nur über 880euro verfügen?


    ANTWORT: Ich kann leider nur raten, denn ich weiß auch nicht, worauf dieser Einbehalt beruht. Technisch gesehen gibt es zwei mögliche Erklärungen. Die eine ist, dass die einbehaltenen Gelder Kosten der Bank abdecken. Das ist allerdings mit 20 Euro monatlich sehr viel für ein normales Konto. Die andere Erklärung wäre, dass es sich um eine besondere Pfändung handelt, für die die Freigrenze nicht gilt (insbesondere wegen Unterhaltsschulden).

  9. Hallo. Ich habe ein Problem. Ich habe diesen Monat meinen Lohn eher bekommen und somit doppelten lohneingang im Dezember. Der Unterhalt kam auch schon früher als erwartet( eigentlich immer erst am 01.jeden Monats und diesmal schon im Dezember ). Nun liegt auf dem Auskehrungskonto 620 Euro , das ist quasi meine gesamte Miete . Bekomme ich das Geld zum 1.1.2020 wieder gutgeschrieben? Ich kann nachweisen dass es eigentlich die Gelder für Januar sind .


    ANTWORT: Ja, alles, was in diesem Monat (Dezember) den Freibetrag übersteigt wird als Einkommen des nächsten Monats behandelt und dann auch ausgezahlt. Allerdings geschieht das meist nicht schon am Monatsersten (bitte genauer dazu in unserem Artikel nachlesen, auf den im roten Kasten – oben am Ende – verwiesen wird).

  10. Hallo , Ich habe einen Pfändungsschutzkonto , leben seit 6 Monaten von Krankengeld , welches mir immer in 1 bis 2 Wochen überwiesen wird. Nun habe ich diesen Monate meine kleinen schulden gezahlt , welche natürlich über den freibetrag lagen , am P- Konto habe ich jeddoch noch einen betrag von 700.09 € drauf. Wird dieses Geld an den Gläubiger gehen? Es ist jetzt auch kurz vor Weihnachten und Ich kann kein Geld mehr abheben , was kann ich dagegen tun.


    ANTWORT: ja, dann müsste man schon wissen, ob Sie auf diesen Betrag zugreifen können (oder konnten) und wie er entstanden ist, wann also die betreffenden Gelder eingegangen sind und wie hoch der Freibetrag bei Ihnen ist. Ich vermute aber, dass es sich um Moratoriumsbeträge handelt (um die es in diesem Artikel nicht geht). Bitte lesen Sie doch einmal den roten Kasten am Ende des Artikels, dort finden Sie einen Verweis auf einen weiteren Artikel, der sich mit dieser Problematik auseinandersetzt. Dort können Sie über Moratoriumsbeträge nachlesen und auch erfahren, auf welche Weise diese noch zur Auszahlung kommen. Falls dann noch Fragen offenbleiben, können Sie diese dort gern stellen.

  11. Guten Tag,

    Mein Problem ist folgendes, ich verfüge auch über ein P Konto bei der Sparkasse. Mit meinem Gehalt war ich sonst immer unter dem Freibetrag. Soweit alles ok. Meine Miete wird immer vor dem 1. des Folgemonats überwiesen. Jetzt hab ich aber ungünstigerweise erst am 1. Dezember die Miete überwiesen, da dies ein Sonntag war. Das war sehr unaufmerksam von mir, da ich ja jetzt meine Miete quasi mit in den Neuen Monat genommen hatte. Am 31. Dezember bekomme ich mein Gehalt und überschreite damit leider dann meinen Freibetrag für Dezember. Bei der Sparkasse sagte man mir, den Restbetrag kann ich dann einmalig mit in den neuen Monat nehmen. Was ich nicht so recht verstanden habe war, habe ich diesen Restbetrag dann zusätzlich mit meinem Freibetrag im Januar oder wird mir der Restbetrag dann von dem Freibetrag abgezogen? Dann hätte ich ja Ende Januar,beim neuen Gehalt leider wieder etwas zuviel auf dem Konto. Ich bedanke mich jetzt schon mal ganz herzlich für Ihre Hilfe. Liebe Grüße


    ANTWORT: Wenn der Eingang vom November (der ja vollständig unter dem Freibetrag lag) noch im Dezember da ist, ist das gar kein Problem. Die Übernahmebeträge werden ja nicht mit dem Eingang des Folgemonats zusammengerechnet, stehen also zusätzlich zum Freibetrag von Dezember zur Verfügung. Aufpassen müssen Sie nur auf eines: Sie müssen insgesamt im Dezember mindestens soviel ausgeben, wie Sie vom November mit hinüber genommen haben. Sonst aber ist das gar kein Problem. Die Übernahme aus dem November führt also nicht dazu, dass Sie im Dezember den Freibetrag übersteigen.

  12. Hallo, ich habe eine Pfändung und ein P Konto. Meine Gläubiger werden von meiner Firma bedient. Jedoch habe ich auch andere kleine geldeingänge auf meinem Konto. Die Bank bucht dieses Geld immer auf ein anderes Konto um bedient aber davon keine Gläubiger. Jetzt sind schon 800€ angelaufen. Was passierte mit dem Geld und wann kann ich eventuell über dieses Geld verfügen?


    ANTWORT: bei allen Beträgen, mit denen Sie Ihren Freibetrag übersteigen, handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Lesen Sie zu dieser Frage bitte hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Ziff. 16) – wenn dann noch Fragen bleiben, bitte dort fragen. Sollten Sie den Freibetrag bereits optimiert haben (Erhöhung mit Bescheinigung bei Bestehen von Unterhaltspflichten) wird Ihnen nur noch die Möglichkeit einer Antragstellung bleiben, um Ihren Freibetrag zu erhöhen.

  13. Hallo mein Mann arbeitet seit 2 Monaten erst wieder Vollzeit.Meine Frage er bekam ein bisschen Weihnachtsgeld und noch Rente (er war 3Jahre krebskrank) wie ist es jetzt mit seinem Gehalt und seiner Rente,er hat ein P-Konto


    ANTWORT: Lesen Sie zu dieser Frage bitte hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Ziff. 16) – wenn dann noch Fragen bleiben, bitte dort fragen.

  14. Hallo ich habe am 28.11.19 2605 euro bekommen miete 570 €u 180 euro fürn anwalt u 150 euro fürn kissen zudecke sind runter. somit hatte ich 230 euro die verfügen konnte. 1463 euro sind noch drauf wann kann ich die abheben


    ANTWORT: Sind es Übernahmebeträge (das sind Beträge, die im Eingangsmonat vom Freibetrag abgedeckt, aber nicht vollständig ausgegeben wurden)? Dann können Sie darüber verfügen vom Eingangsmonat ab bis zum Ende des Folgemonats. Sind es Moratoriumsbeträge (das ist der Teil des Eingangs, mit dem im Eingangsmonat der Freibetrag auf dem gepfändeten Konto überschritten wurde) -> siehe Hinweis im roten Kasten am Ende des Artikels. Lesen Sie im letzteren Fall bitte hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Ziff. 16) – wenn dann noch Fragen bleiben, bitte dort fragen.

  15. Hallo , ich habe am 28.11. 19 Weihnachtsgeld bekommen . Ich habe jetzt 1600 Euro angehoben (mein verfügbarer Betrag, kann ich im nächsten Monat also am 1.12 dann den restlichen Betrag vom Konto abheben ?

    Liebe Grüsse aus köln


    ANTWORT: Ja, das wird zum Anfang des Folgemonats ausgezahlt, es handelt sich dabei um Moratoriumsbeträge (siehe bitte roten Kasten am Ende des Artikels). Moratoriumsbeträge werden aber mit den sonstigen Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet, d.h.: wenn sich in der Summe dann im Folgemonat wieder ein Überschreiten des Freibetrags ergibt, geht das Spiel von vorn los. Es kommt daher darauf an, was im Folgemonat (bzw. in den Folgemonaten) eingeht.

  16. Hallo, ich habe folgendes “Problem”..–> ich habe jeden Monat einen Gehaltseingang von rund 1320 Euro —> ich bin allein stehend oder Unterhaltsverpflichtung —> das heißt Freibetrag 1178.. Euro.

    Ich habe diesen Monat Weihnachtsgeld bekommen, Gehaltseingang 2250 Euro. Da ich ja schon jeden Monat den Freibetrag übersteige und diesen Monat um gar über 1000 Euro wie wird das dann weiter gerechnet? Ich habe eine aktive Pfändung auf dem Konto. Meine Frage zielt einfach darauf hinaus nicht das ich im 3. Monat ganz ohne verfügbares Geld dastehe?

    Danke für eine Info. Konto wird bei der Sparkasse geführt und bis jetzt hat immer alles ganz gut geklappt.


    ANTWORT: Der dritte Monat ist hier nicht unbedingt entscheidend, denn auch bei Ihnen (siehe roter Kasten am Ende des Artikels!) geht es nicht um Übernahmebeträge, sondern um Moratoriumsbeträge. Lesen Sie bitte hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Ziff. 16) – wenn dann noch Fragen bleiben, bitte dort fragen.

  17. Guten Tag,..wie wunderbar, dass ich hier eine für mich ganz aktuelle Frage beantwortet bekommen kann.

    Also: es geht um mein P.Konto…ich habe für den Einzug der Miete eine Sepa-Lastschriftverfügung erteilt..bisher nie Probleme gehabt.
    Jetzt gibt es eine neue Verwaltung, die es nicht schafft den Betrag von 660 Euro abzubuchen. Kann ich ohne Probleme diesen Betrag mit in den Folgemonat nehmen, in dem mir dann 2x die Miete abgezogen wird….was alleine ja schon den Freibetrag von 1.178,59 übersteigt?
    Ich bin wirklich in großer Sorge und bekomme von verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten. Natürlich habe ich Kontakt zu der Verwaltung aufgenommen um eine Abbuchung zu veranlassen…aber ich kann nicht einschätzen, ob das Wirkung zeigt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im vorab.


    ANTWORT: Sie können jeden Betrag in den Folgemonat mit hinüber nehmen, der im Eingangsmonat vom P-Konto-Schutz umfasst war. Die Höhe ist also gar nicht wichtig. Man muss nur aufpassen, dass man im Folgemonat dann tatsächlich insgesamt mindestens so viel ausgibt, wie man vom Vormonat mit hinüber genommen hat. Diese Übernahmebeträge werden also nicht auf die Eingänge des Folgemonats angerechnet (das geschieht nur bei Moratoriumsbeträgen, und das sind jene Eingänge, die im Eingangsmonat nicht geschützt und deshalb von der Bank einbehalten worden sind). Das bedeutet also, dass der Betrag, auf den Sie im Folgemonat zugreifen können, sich zusammensetzt aus dem Freibetrag des Folgemonats zuzüglich der Summe, die Sie als Übernahmebetrag aus dem Vormonat mit hinüber genommen haben. Ich denke daher, dass es kein Problem geben dürfte.

  18. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ehemann hat am September 2019, die Erbanteilungsgeld auf Konto bekommen (16.500€), und hat eine Privatinsolvenz Verfahren auch, sowie und das PKonto mit Freibetrag von 1.798,50€. Am 01.09.2019 bekommt mein Mann dem Freibetrag sowie und am 01.10.2019, aber jetzt am 01.11.2019 (04.11.2019) steht das er kein Verfügbares Betrag mehr hat, und die Frage ist: Darf die Bank alles das Pfänden trotz Freibetrag? Weil mein Meinung ist, das trotzdem Insolvenz und die Pfändungen das Freibetrag müss auf Konto jeder Monat sein.

    Vielen Dank für die Antwort.


    ANTWORT: wenn in diesem Artikel von “unverbrauchten Guthaben” gesprochen wird, dann bezieht sich das auf die Eingänge, die im Eingangsmonat den Freibetrag nicht überschritten haben. Alle darüber hinausgehenden Gelder sind Moratoriumsbeträge (lies dazu bitte im rot umrandeten Kasten am Ende des Artikels). Bei Moratoriumsbeträgen können Sie im ersten Folgemonat in Höhe des Freibetrags nochmals auf die zurückbehaltenen Beträge zugreifen (wobei das dann allerdings mit den ggf. weiteren Eingängen des Folgemonats verrechnet wird), für alle darüber hinausgehenden Beträge besteht aber über den P-Konto-Schutz kaum eine Möglichkeit mehr, einen weitergehenden Schutz in Anspruch zu nehmen. Das würde nur noch über eine Antragstellung beim Vollstreckungsgericht oder bei der vollstreckenden Körperschaft möglich sein. Allerdings käme es dann darauf an, wie weit Erbanteile unpfändbar sind. Denn das spielt beim P-Konto-Schutz gar keine Rolle, da der P-Konto-Schutz nicht voraussetzt, dass die Unpfändbarkeit der eingehenden Beträge geprüft wird. Beim P-Konto erfolgt die Freigabe lediglich an Hand der Höhe der Eingänge, er kann sich also auch auf nicht gesondert pfändungegeschützte Eingänge beziehen. Wenn aber ein Antrag auf Freigabe gestellt werden muss, wird das nicht mit den Regeln gehen, die das Einkommen schützen (also § 850ff. ZPO), denn ein Erbanteil stellt kein Einkommen in diesem Sinne dar (sondern Vermögen). Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht sagen; ich empfehle Ihnen dringend, diesen Fall konkret prüfen zu lassen um zu schauen, wie man in dieser konkreten Situation vorgehen sollte. Das ist nichts, was man hier mal so eben schnell beantworten kann.

  19. Hallo ich habe eine Pfändung in meinem Konto habe am 31.10.19 1888 Euro überwiesen bekommen . 1680 ist auf das sonder Konto gegangen also hatte ich 208 Euro zuverfügung ….. am 1 .11 habe ich dann 1200 Euro wider gutgeschrieben bekommen heißt 1408 Euro habe ich zuverfügung bekommen
    Aber die restlichen 480 Euro sind auf dem Sonderkonto geblieben …. warum ist das so ? Warum buchen die mir nicht alles zurück ?


    ANTWORT: Es ist schwierig solche Fragen zu beantworten, weil immer ein paar Details fehlen, um das zu beurteilen. Ich vermute einmal, dass Ihr Freibetrag auf dem Konto mit dem Eingang Ende Oktober überschritten war (das hängt davon ab, was noch im Laufe des Oktober auf Ihr Konto ging bzw. als Moratoriumsbetrag aus September behandelt wurde). Dann wird dieser Teil aus Oktober im November freigegeben und als Einkommen des November behandelt. Allerdings wieder nur in der Höhe der Freibetrags. Ob das die Erklärung für den Verlauf bei Ihnen ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ich vermute das nur. Ohne genauere Prüfung der Situation, insb. der Ein- und Ausgänge auf dem Konto, dem Pfändungseingang usw., lässt sich das leider einfach nicht beantworten. Aber es liegt nahe, weil die Höhe der Freigabe im November etwa dem Grundfreibetrag von ca. 1.180 Euro entspricht.

  20. Mein Mann hat ein P Konto bei der Commerzbank. Sein Gehalt ist immer schon vor dem 1. des neuen Monats drauf. Meist so um den 26. Er überweist mir jeden Monat einen gewissen Betrag, da von meinem „normalen“ Konto alle Ausgaben beglichen werden. Die Commerzbank lässt meinen Mann aber erst ab dem 01. des neuen Monats über sein Geld verfügen, so dass es mit der Miete etc. schwierig wird, da sämtliche Kosten dann schon fällig sind. Eher geht keine Überweisung von seinem Konto raus. Ist das so rechtens? Die Insolvenzverwalterin kann nach ihrer Aussage daran nichts ändern…


    ANTWORT: Es gibt hierfür mehrere denkbare Gründe. Der einfachste ist, dass Ihr Mann irgendwann in der Vergangenheit zweimal in ein und demselben Monat Einkommen auf dem Konto erhalten hat, sodass ab diesem Zeitpunkt jeweils Neueingänge als Moratoriumsbeträge behandelt werden. Um diese Situation herbeizuführen reicht es tatsächlich, dass während der Pfändung nur ein einziges Mal doppelt in einem Monat Einkommen eingegangen ist. Das jetzt hier zu erklären, ist leider etwas zu viel. Da würde ich Ihnen gerne unseren Artikel zum P-Konto empfehlen, wo Moratoriumsbeträge näher erläutert sind. Es ist aber auch möglich, dass die Bank von sich aus am Ende des Monats eingehende Einkünfte als Eingang des Folgemonats behandelt. Dies dient dazu, zu verhindern, dass bereits der unmittelbar folgende Monat als Übernahmemonat wirkt, sodass die Beträge tatsächlich nur im Folgemonat noch zur Ausgabe zur Verfügung stehen. Dass eine Bank das von sich aus macht, ist allerdings sehr selten. Wie gesagt, das hier zu beurteilen ist deshalb schon nicht möglich, da ich nicht weiß, wie im einzelnen sich die Pfändungsituation bei Ihnen gestaltet hat.

  21. Nach lehrreichen Erfahrungen mit Umbuchung von Restbeträgen auf ein Sonderkonto zu Monatsende durch die Bank und die Rückübertragung durch die Bank im neuen Monat kann ich nur raten, noch am Vortag der Rentenzahlung eventuell noch vorhandenes Guthaben abzuheben. Das spart langwierige Auseinandersetzungen mit der Bank, dem Insolvenzverwalter, dem ausschließlich Gläubigerforderungen Herzensangelegenheit sind und wendet gesundheitlichen Schaden in Form von psychischen zusätzlichen Belastungen ab.


    ANTWORT: Ja, das ist auch mein Rat, denn dass die Banken das richtig handhaben, ist nicht immer sicher. Allerdings kann das nur Moratoriumsbeträge (um die es hier nicht geht) betreffen, denn Übernahmebeträge dürfen nicht einbehalten werden, stehen also den gesamten Folgemonat (ohne Unterbrechung am Monatsanfang) zur Verfügung.

  22. Nachtrag vom 23.10.2019 Uhrzeit 19:27

    Die Bank kommt mit der Begründung das die zweite Pfändung von der Verbandgemeinde (Annerkannte Behörde) eingereicht wurde und somit wäre die beglaubigte Abschrift des Amtsgericht unwirksam. Auch möchte die Bank den freibetrag für diesen Monat nicht erhöhen obwohl vom Amtsgericht ein Beschluß vorliegt.

    Liebe Grüße


    ANTWORT: wenn eine weitere Pfändung hinzugetreten ist, müssen Sie auch bezüglich dieser Pfändung einen Freigabeantrag stellen. Möglicherweise ist dafür die Gemeinde selbst zuständig (wenn sie selbst vollstreckt hat, es also nicht über das Amtsgericht gegangen ist). D. h., man muss bei diesen Anträgen immer gegen alle bestehenden Pfändungen vorgehen. Sie sollten in jedem Falle den Antrag auf vorläufige Einstellung der Abführung stellen.

  23. Wir haben ein P Konto der freibetrag wird wegen schwankenden Einkommen jeden Monat vom Amtsgericht neu berechnet. Die Berechnung für September kam erst im Oktober bei der Bank an. Es blieben somit noch 294, 49€ auf dem Konto der freibetrag für September hat die Höhe 2041,47€ von dem konto haben wir insgesamt 1742,49€ ausgegeben. Somit verblieben 294,56€ diese zahlt uns die Bank aber nicht aus. Mit der Begründung da es jeden Monat neu berechnet wird haben wir im nächsten Monat keinen Anspruch mehr drauf. Geldeingang insgesamt 2037€
    Konto ausbezahlt 1742,49 Rest 294,56. Für den Monat Oktober haben wir ohne Berechnung 1608,83€ auszahlen können. Nun bekommen wir nicht bis die Berechnung vom Amtsgericht dort ist, da beträgt der freibetrag 2008.08€ Ist dies rechtens das wir diesen Betrag von September nicht mehr bekommen oder an wenn kann man sich wenden?


    ANTWORT: wenn ich es richtig verstehe, ist es so: im September wurden 294 € einbehalten, die den Freibetrag des September überstiegen haben. Im Oktober haben Sie hierfür dann die Freigabe vom Gericht erhalten. Dann wandelt sich innerhalb der Rückwirkung dieser 294-€-Betrag vom Moratoriumsbetrag zum Übernahmebetrag. Das bedeutet, dass die Bank ihn auszahlen muss. Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum die Bank dies nicht tut. Die Berechnung für Oktober spielt dabei doch gar keine Rolle, denn die 294 € sind durch den Beschluss des Gerichts nicht dem Einkommen des Oktober zuzurechnen. Das wäre nur dann der Fall, wenn es bei der Einordnung als Moratoriumsbetrag geblieben wäre. Leider ist diese ganze Antragstellerei nicht ganz unkompliziert (und ehrlich gestanden auch recht unsinnig, sofern sie den Kontoinhaber dazu zu zwingt, jeden Monat einen neuen Antrag stellen zu müssen), scheitert aber häufig (wie bei Ihnen) nicht an der rechtlichen Seite, sondern an der Umsetzung bzw. mangelnden Schulung bei der Bank. Denn es ist natürlich nicht ohne Vorkenntnisse im Pfändungsrecht zu verstehen, wie ein Moratoriumsbetrag sich rückwirkend in einem Übernahmebetrag wandeln kann. Aber darin liegt hier meines Erachtens das Problem. Doch eigentlich ist es ganz einfach, denn jede Erhöhung des Freibetrags, die die bereits auf dem Konto bestehenden Guthaben betrifft, führt dazu, dass diese betreffenden Beträge keine Moratoriumsbeträge mehr darstellen. Vielleicht können Sie erreichen, dass das Gericht eine Klarstellung verfasst, indem Sie Ihr Problem dort vortragen. Das hilft manchmal weiter, und Gerichte sind häufig bereit, eine solche Klarstellung zu verfassen. Ich wünsche Ihnen zwar nicht, dass zu Ihrer Kontopfändung noch eine Lohnpfändung hinzutritt, sollte dies allerdings geschehen, würde es Ihre Situation sehr vereinfachen, da Sie dann einen unbezifferten Antrag auf Freigabe aller Eingänge von Ihrem Arbeitgeber beantragen könnten.

  24. Die Altersrente kommt grundsätzlich am Letztem Tag des Monats, ( weil man ja Angst hat, zuviel zu zahlen, falls man stirbt!!!!!) Zu welchem Monat zählt nun der Betrag beim Pfändungskonto zum altem Monat oder zum neuem?Frage ist deshalb berechtigt, weil man ja im altem Monat noch kaum das Geld ausgeben kann?


    ANTWORT: das lässt sich nicht ganz sicher beantworten. Grundsätzlich gilt immer der Eingangsmonat, sodass am Ende des Monats erhaltene Eingänge im kurz darauf folgende Monats bereits Übernahmebeträge sind. Das bedeutet dann, dass man diesen Betrag im Folgemonat vollständig ausgeben muss, damit er nicht dem 3. Monat landet und damit pfändbar ist. Es gibt aber auch Rechtsauffassungen (bestärkt durch den BGH) die Einkommen, das am Ende des Monats für den Folgemonat gezahlt wird, tatsächlich so behandeln, als wäre es erst am Folgemonat eingegangen. Wie das allerdings bankenseitig gewährleistet werden soll, ist eine bislang offene Frage. Deshalb würde ich nicht darauf vertrauen, dass die Bank es so macht. Die Logik wäre dann im Übrigen auch, dass man die am Ende des Monats eingehenden Einkommen tatsächlich erst am Monatsanfang des nächsten Monats erhält. Wenn Sie sicher sein wollen, wäre es sinnvoll, davon auszugehen, dass es sich im sofort beginnenden neuen Monat um Übernahmebeträge handelt.

  25. Hallo Ich habe p konto von 11.10.2019 ich habe in meine konto 88 euro und ich warte jetz nechste gehalt von 624 euro aber ich brauche jetz von diese 88 euro. Von meine bank hat gesagt wann kommen neu gehalt dann deine konto ist ok und du kann nehme da 88 euro. Meine frage ist – jetz ich muss warten mein nechse gehalt und dann nehme das geld,oder wann ich habe egal von wo uberweisen in meine konto(egal wie viel geld) dann ist offnen? Und hab diese p konto mind.l imit wie viel muss ich hab in meine konto fur das geld nehmen oder egal wie viel kommen pro monat.Wie ist genau? Danke


    ANTWORT: wenn ich es richtig verstehe, haben sie seit dem 11.10.2019 ein P-Konto. Die von Ihnen genannten 88 € stammen möglicherweise noch aus dem Vormonat (das ist wichtig, um die Frage zu beantworten), dies so ist, dann würden durch die Rückwirkung des P-Konto-Schutzes diese 88 € als Übernahmebeträge im laufenden Monat behandelt werden müssen. In dem Fall gebe es keinen Grund, Ihnen das vorzuenthalten. Ich kann daher nicht nachvollziehen, warum erst der Eingang des neuen Einkommens erforderlich ist, um auf dieses Geld zugreifen zu können. Allerdings ist es generell unmöglich, derartige Fragen ohne Prüfung zu beantworten.

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