Sicherungsübereignung – bei Verwertung droht Umsatzsteuer

proz2[20. August 2013] Die Sicherungsübereignung ist ein gängiges Mittel, um Kredite oder anderweitige Schulden zu besichern. Was im Privatbereich unkompliziert möglich ist, wenn beispielsweise Banken den Fahrzeugbrief als Sicherheit für eine Finanzierung einbehalten, kann im gewerblichen Bereich einige steuerliche Turbulenzen auslösen, sobald verwertet werden muss.

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Gläubiger können sich zur Sicherung von Schulden per Vertrag Eigentum vom Schuldner übertragen lassen, bis die Schuld beglichen ist. Da der Gläubiger damit nur das treuhänderische Eigentum auf der Grundlage eines Besitzkonstituts erhält, bleibt der Schuldner im Besitz des Gegenstandes. Zur Sicherungsübereignung eignen sich dabei bewegliche Sachen oder eine Sachgesamtheit, wie zum Beispiel ein Warenlager mit wechselndem Bestand.

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Die Unverbesserlichen als Insolvenzgläubiger

: "...ja, wieso denn ans Finanzamt...?"

  Januar 2011   Die bekannte deutsche Fernsehserie “Die Unverbesserlichen” stammt aus den 1960er und frühen 1970er Jahren. Im Mittelpunkt steht die Familie Scholz.

In der Folge 5 aus dem Jahre 1969 (“Die Unverbesserlichen und ihre Menschenkenntnis”) versucht Herr Scholz, seine Einkünfte aufzubessern: Er lässt sich seine Renteneinlage auszahlen und investiert diese in eine windige Anlage, bei der ihm Ausschüttungen von 10% versprochen wurden. Mit seiner Anlage von 20.000 DM soll er so monatlich etwa 200 DM erhalten. Natürlich geht das schief, der Anlagebetrüger geht in Konkurs. Die Leichtgläubigkeit von Herrn Scholz ist ein Thema für sich.

Aber in diesem Zusammenhang fallen auch ein paar interessante Worte über die Bevorzugung des Finanzamtes bei der Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Konkursverfahrens (heute: “Insolvenz”), die irgendwie zu der aktuellen Diskussion passen…

Gleicher als gleich – am Beispiel Finanzamt

Gleichbehandlung von Gläubigern im Insolvenzverfahren als bleibende Baustelle für ein modernes Insolvenzverfahren

Ende der Gläubigerbegünstigung?

Ende der Gläubigerbegünstigung?

 2011/ aktualisiert 2018  Im Jahr 2010 wurden die Versuche, im Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)[1] für 2011 weitreichende Sonderrechte für den Fiskus zu schaffen, zu Recht als ein Rückfall hinter den erreichten Standard kritisiert, da das darin vorgesehene Sonderaufrechnungsrecht der Finanzverwaltung das wesentliche Element des neuen Insolvenzrechts, bei dem es weniger um Abwicklung, sondern um wirtschaftlichen Ausgleich geht, vereitelt. Ganzen Artikel zeigen

Haushaltsbegleitgesetz 2011 schafft “kleines” Fiskusprivileg

Gesetz vom 09.12.2010 tritt am 01.01.2011 in Kraft

 Dezember 2010  Das am 28.10.10 vom Bundestag beschlossene und durch den Bundesrat am 26.11.10 gebilligte Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG) [1] vom 09.12.2010 fügt § 55 InsO (“Sonstige Masseverbindlichkeiten”) einen neuen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut an (§ 55 InsO n.F. v. 09.12.10)[2]:

(4) Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit.

Diese nunmehr geltende Regelung folgt ohne Änderung dem ursprünglichen, von der Regierung im Herbst 2010 vorgelegten Entwurf.

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