Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen

Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?

Fragenbuch

 Aktualisiert  Mai 2022  Der nachfolgende Artikel wurde aufgrund der Gesetzesänderung, die seit Dezember 2021 gilt, aktualisiert.

Frage: “Ich habe eine kleine Rente von 750,00 Euro. Da ich eine Pfändung laufen habe, bin ich unsicher, ob ich evtl. nicht verbrauchte kleine Summen auf dem Konto lassen kann bis zur Pfändungsfreigrenze?”

Antwort: Belassen Sie von dem durch das P-Konto geschützten Betrag des Eingangsmonats etwas auf dem Konto, wird es in den nächsten drei Folgemonaten nicht beachtet, steht Ihnen also ohne Anrechnung neben dem regulären Eingang zur Verfügung. Ist es aber zum Beginn des vierten Monats nach Eingang immer noch auf dem Konto, dann ist es voll pfändbar. Der Gesetzgeber hat mit der Änderung der P-Konto-Regeln im Dezember 2021 die Übernahmezeit auf drei Monate erhöht, vorher bestand der Übernahmezeitraum lediglich aus dem Folgemonat nach Eingang des Betrags.

Die gesetzliche Regelung lautet:

§ 899 Abs. 2 Satz 1 ZPO: Hat der Schuldner in dem jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben in Höhe des gesamten nach Absatz 1 pfändungsfreien Betrages verfügt, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu dem nach Absatz 1 geschützten Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.

Praktisch sieht das so aus: Im Mai gehen 100 Euro auf dem Konto ein. Sie lassen 25 Euro auf dem Konto, die also in den Folgemonat (Juni) übernommen werden. Der Betrag steht jetzt im Juni, Juli und August neben dem regulären Freibetrag ohne Anrechnung zur Verfügung. Ist er aber im vierten Folgemonat (September) immer noch auf dem Konto, dann ist der Betrag (oder was davon noch nicht ausgegeben wurde) voll pfändbar.

Jetzt aber die alles entscheidende Frage: Wenn man vom Mai 25 Euro in den Juni nimmt und vom Juni wieder 25 Euro in den Juli – wie kann man denn dann im Juli wissen, ob das die 25 Euro aus dem Mai oder aus dem Juni sind?

So schwierig die Beantwortung dieser Frage zunächst auch erscheint, es gibt eine logische und einfache Lösung: Nimmt man aus dem ersten Monat etwas in den zweiten hinüber, werden alle Ausgaben im zweiten Monat (Überweisungen, Abhebungen) zuerst auf den Übernahmebetrag verrechnet (sog. First-in-first-Out). Im nächsten Monat kommt also von den Übernahmebeträgen nur das an, was im Monat davor nicht ausgegeben wurde. Entscheidend ist nicht das Saldo (in o.g. Beispiel Ende Mai und Ende Juni), sondern die Höhe der Ausgaben im Juni. Wenn z.B. im Juni 50 Euro ausgeben wurden, dann ist der Übernahmebetrag aus dem Mai (25 Euro) erledigt, denn die Ausgabe ist höher als der Übernahmebetrag. Im Juli käme so nichts mehr an. Völlig egal ist in diesem Fall, wie viel vom Juni in den Juli hinüber genommen wird.[1]

Das First-in-first-Out-Prinzip ist inzwischen ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden:

§ 899 Abs. 2 Satz 2 ZPO: Verfügungen sind jeweils mit dem Guthaben zu verrechnen, das zuerst dem Pfändungsschutzkonto gutgeschrieben wurde.[2]

Wenn das Einkommen – wie in Ihrem Fall – immer unter dem Freibetrag des Kontos liegt (derzeit ohne Unterhaltspflichten 1.260 Euro)[3] könnten Sie nur dann Probleme bekommen, wenn Sie in drei Folgemonaten nicht mindestens soviel ausgegeben haben, wie Sie aus dem Eingangsmonat mit hinüber genommen haben. Wenn Sie dies aber beachten, haben Sie auch auf dem P-Konto eine zeitlich unbeschränkte Ansparmöglichkeit bis maximal zur Höhe des P-Konto-Freibetrags, denn technisch gesehen, sind das keine Ersparnisse, sondern lediglich jeweils neu entstehende Übernahmebeträge (die die jeweils alten Übernahmebeträge ablösen).

Beispiele

Im Januar gehen 1.000 Euro ein, der Freibetrag des P-Kontos hat eine Höhe von 1.260 Euro. Im Januar werden insgesamt 200 Euro abgebucht/ verbraucht, 800 Euro bleiben stehen (= werden in den Februar hinüber genommen). In den Folgemonaten gehen jeweils neu 1.000 Euro ein.

1. Variante:
Im Laufe des Folgemonats (Februar) werden insgesamt vom Konto 900 Euro ausgegeben: Der Übernahmebetrag ist erledigt. Aufgrund des First-in-first-Out-Prinzips sind die Ausgaben (900 Euro) zuerst auf den Übernahmebetrag zu verrechnen. Da dieser niedriger ist (800 Euro) als die Ausgaben im Folgemonat gibt es Anfang März schon keinen Übernahmebetrag aus dem Januar mehr, selbst wenn vom Februar wieder 800 Euro (oder mehr) in den Folgemonat (März) hinüber genommen werden.

2. Variante: In den drei Folgemonaten (Februar, März und April)) werden nur jeweils 250 Euro pro Monat ausgegeben, insgesamt also 750 Euro. Mit Beginn des vierten Folgemonats (Mai) sind vom Übernahmebetrag aus dem Januar noch 50 Euro vorhanden (800 Euro-750 Euro). Diese 50 Euro sind im Mai pfändbar bzw. werden an den pfändenden Gläubiger abgeführt.

Eine vertiefte Darstellung findet hier: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 13).

Noch ein Hinweis: Übernahmebeträge sind ausschließlich die Beträge, die im Eingangsmonat freigestellt waren. Bei Eingängen, die im Eingangsmonat über dem Freibetrag liegen, besteht eine andere Situation; dabei handelt es sich um Moratoriumsbeträge. Hierzu findet sich eine Darstellung in dem Artikel P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis (dort unter Frage 16).  

Fußnoten:
Zuletzt wurde der Artikel zum Mai 2022 aufgrund der neuesten gesetzlichen Anpassungen aktualisiert, die seit Dezember 2021 gelten. Die Erstveröffentlichung erfolgte 2015; er wird seither aktualisiert und erweitert.
[1] Wird in diesem Beispielsfall vom Juni etwas in den Juli übernommen, ist dieser Übernahmebetrag neu, Juli ist also wiederum der erste Folgemonat. [ZURÜCK]
[2] das Prinzip wurde mit der Neufassung des P-Konto-Schutzes 2021 ins Gesetz aufgenommen, wurde aber schon vorher angewandt, vgl. BGH, Urt. v. 19.10.2017 – IX ZR 3/17 (LG Wuppertal) m. w. Nw. “Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, sind zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats (First-in-first-out-Prinzip)” [ZURÜCK]
[3] Angaben entsprechen den Freibeträgen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels. [ZURÜCK]
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314 Comments

  1. hallo habe im ende november mein lohn auf konto bekommen und konto nur bis freibetrag abheben ,jetzt am 13.12 habe ich die bescheinigung vom anwalt persohnlich bei meinem bank abgegeben kann ich noch rest mein guthaben verfügen im dezember noch ? oder nicht


    ANTWORT: ja, und zwar als Moratoriumsbetrag. Das ist nicht Thema dieses Artikels, lesen Sie bitte hierzu in dem Artikel, auf den im roten Kasten am Ende des Artikels verwiesen wird.

  2. hallo habe meine p konto mitte dezember erhöhen lassen da ich nur bis freibetrag abheben konnte , meine frage ist kann ich rest meines geldes im dezember noch abheben oder erst nächsten monat ,mir wurde auf der bank gesagt das die bearbeitung für dir bescheinigung 2 werktage dauern


    ANTWORT: Sie können in diesem laufenden Monat über den Freibetrag, der Ihnen aufgrund der Erhöhung bestätigt wurde, noch voll verfügen. Nach Ankündigung der Bank wird das dann in 2 Werktagen möglich sein. Sollte Ihr neuer Freibetrag immer noch nicht alle Eingänge in diesem Monat abgedecken, dann werden die übersteigenden Beträge als Einkommen des nächsten Monats behandelt.

  3. Hallo ich habe eine Übernahme vom letzten Monat jetzt hat die Bank diese Übernahme in diesem Monat mit angerechnet und ich bekomme wieder nicht mein komplettes Geld ausgezahlt ist das so richtig


    ANTWORT: die Anrechnung auf den Eingang im aktuellen Monat wäre nur dann möglich, wenn es sich nicht um Übernahmebeträge handelt sondern um Moratoriumsbeträge. Können Sie also sicherstellen, dass es um Übernahmebeträge geht, dann ist nicht einzusehen, weshalb die Bank so verfährt. In diesem Falle kann man relativ sicher sagen, dass die Bank einen Fehler gemacht hat. Übernahmebeträge sind die Beträge, die im Eingangsmonat (also im letzten Monat) freigestellt waren und lediglich nicht ausgegeben worden sind. Diese Beträge können im Folgemonat vollständig verbraucht werden, ohne dass sie mit den sonstigen Eingängen des Folgemonats zusammengerechnet werden.

  4. Hallo,
    ich hoffe, das meiste richtig verstanden zu haben. Geldeingang im Vormonat (Rente) ist Überhang im folgenden Monat. Das setzt sich fort usw. Was nun, wenn im lfd. Monat eine Zahlung eingeht, die den künftigen Überhang übersteigen wird?

    Konkret:Meine EM-Rente beträgt ca. 680€. Sohn will mir 900€ leihen für die Anschaffung eines Autos (ja ja ich leiste mir ein bescheidenes Fahrzeug mangels öffentlichen Nahverkehrs in der Pampa). Wird das angerechnet auf die Ende Dez. zu erwartende Rente? Oder setzt sich das unendlich fort mit den Verschiebungen in den nächsten Monat?

    Wäre es schlau, alles sofort abzuheben? (Wie gesagt: Es ist geliehen, Privatdarlehen. Mein Sohn hetzt mir aber keine Inkasso auf den Hals).

    Ich traue der örtlichen Sparkasse nicht. Abgesehen davon, dass für das P-Konto höhere Gebühren gelten, wurde mir auch gesagt, das Konto müsste am Monatsende immer auf 0 stehen, sonst würden sie auch kleinste Beträge sofort (ohne Wartefristen) weiterleiten. (Haben sie auch schon gemacht, wobei der Kleinbetrag ca. 200 € war). Wie soll man das machen, wenn der Monatsletzte außerhalb der Öffnungszeiten ist?

    Noch eine Frage:
    Für den jüngeren Sohn geht Kindergeld auf mein Konto ein. Er wohnt nicht mehr zu Hause. Ich leite das Geld per DA weiter. Aus dem Kontokorrent geht das eindeutig hervor. Hätte ich dafür eine Freigabe beim Amtsgericht beantragen müssen? Viele Grüße und ich danke schonmal für eine Antwort. Regina


    ANTWORT: bitte tun Sie mir einen Gefallen und stellen nur kurze Fragen, die ich auch kurz beantworten kann. Es ist sonst leider nicht zu bewältigen, da ich das hier nebenher mache. Ich versuche aber trotzdem, Ihnen zumindest kurz zu antworten.

    Zu Ihrer 1. Frage: die Bank rechnet stur alle Eingänge im laufenden Monat zusammen und wird die Auszahlung der Beträge dann stoppen, wenn Ihr Freibetrag erreicht ist. Wenn also Ihre Rente eingeht und danach noch 900 €, dann rechnet die Bank das zusammen und zahlt Ihnen davon nur den Teil aus, der im laufenden Monat geschützt ist. Den Teil, den die Bank nicht auszahlt, nennt man Moratoriumsbetrag. Um den geht es hier in diesem Artikel nicht, diesbezüglich bitte ich Sie, den Literaturverweis im roten Kasten am Ende des Artikels nachzulesen. Dieser Restbetrag wird Ihnen jedenfalls im Folgemonat ausgezahlt, und spätestens dann dürfte das Problem auch gelöst sein, da der Restbetrag zuzüglich dem eingehenden Rentenbetrag den Freibetrag nicht mehr übersteigt. Abheben können Sie die Beträge ohnehin nur, wenn sie abhebar sind. Es ist also weder schlau noch klug, sie abzuheben. Denn es geht hier zunächst erst mal nicht darum, wann sie was abgehoben haben, sondern was wann auf dem Konto eingegangen ist. Deshalb wird die Möglichkeit der Abhebung von vornherein beschränkt sein. Aber generell gilt für P-Konto schon, dass Sie dort am besten keine Guthaben auf längere Zeit bilden. Für eingehendes Kindergeld ist eine Freigabe durch das Gericht nicht nötig. Dies kann durch eine Bescheinigung einer Schuldnerberatung geschehen.

  5. Hallo was passiert,wenn ich 3 Monate lang meine 1133,80Euros immer voll ausgeschöpft habe . Und jetzt habe ich noch 590,00 Euronen auf meinem Konto, habe aber kein Gehaltseingang mehr auf diesem Konto.Die Bank sagte mir es sei auf einem Auskehrkonto . Wie gesagt es kommt aber kein Geld mehr auf dieses Konto. Steht mir nicht jeden Monat der Freibetrag zu?


    ANTWORT: Also, wenn die 590 Euro aus dem Vormonat stammen, dann handelt es sich im Folgemonat (in dem kein Einkommen mehr einging) entweder um Übernahme- oder (je nach Fall, das kann ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung nicht sagen) um Moratoriumsbeträge. In beiden Fällen haben Sie die volle Verfügung über das Geld im Folgemonat.

  6. Hallo,
    und zwar ist es so das ich im Monat November einen Übertrag von 70,17 Euro hatte da meine Freibetraggrenze überschritten wurde.Dieser wurde mir dann am 4.Dezember frei gegeben.Dieses Geld fließt jetzt zu meiner Freibetragsgrenze von Dezember korrekt? Ich werde nur diesen Monat wieder überschreiten da ich vom Jobcenter Geld auf mein Konto für Umzugshelfer bekommen habe was ich weiter überwiesen habe. Gibt es da Probleme das die mir ggf. meine Leistungen/UVG ende des Monats einbehalten?Ich bin bis vor 2 Monaten nie an die Grenze heran gekommen.Das war nur im November der Fall weil ich eine Einmnal-Zahlung für Renovierung bekommen habe sowie diesen Monat das Geld für die Umzugshelfer.


    ANTWORT: also, die Sache mit den Nachfragen hier unten macht nur dann Sinn, wenn Sie den Artikel vorher gelesen haben. In diesem Artikel geht es um Übernahmebeträge und nicht um Moratoriumsbeträge. Moratoriumsbeträge sind ausschließlich diejenigen, die im Eingangsmonat den Schutzbetrag überschritten haben, was genau Ihren Fall trifft. Das hat mit Übernahmebeträgen nichts zu tun, denn die sind im Eingangsmonat frei verfügbar. Auch deshalb noch einmal meine Bitte, den roten Kasten am Ende des Artikels zu lesen. Moratoriumsbeträge sind von vornherein kein “unverbrauchtes Guthaben”. Ich empfehle Ihnen daher, zu diesem Thema unseren spezielleren Artikel zum P-Konto zu lesen (siehe Link im benannten roten Kasten am Ende des Artikels), wo die Moratoriumsbeträge näher dargestellt werden (lies dort unter Ziffer 16).

  7. Hallo,

    wenn ich von meinen P Konto jeden Monat 500 Euro zB auf das PayPal Konto überweise, müsste es doch geschützt sein vor Pfändungen und ich kann das PayPal Konto nützen als kleine Spareinlage?


    ANTWORT: wie kommen Sie darauf? Das PayPal Konto ist kein P-Konto; wenn ein Gläubiger sich mit seiner Pfändung tatsächlich dorthin verirrt und Ihre Ansprüche gegenüber PayPal pfändet, bekommen Sie keinen einzigen Cent mehr heraus. Die Wahrscheinlichkeit, dass dort jemand pfändet, ist vielleicht nicht allzu groß, da niemand weiß, dass Sie dort ein Guthaben haben. Aber irgendwann, wenn Sie eine Vermögensauskunft abgeben müssen, wird irgendwer davon erfahren. Ganz am Rande: Auch diese Frage hat leider nichts mit Übernahmebeträgen zu tun.

  8. Habe eine Frage wenn Ich eine Kontopfändung am 29.10.2018 bekomen habe und dann das Konto in ein P konto umgewandelt habe mir nun aber nur der Basisfreibetrag gewärt wurde. Ich dann am 21,11,2018 eine erhöhng des freibetrages beantragthabe und die geforderte P-Konten Bescheinigung der Bank auch am 27.11.2018 zu ging. Kann es rechtens sein das die Bank sagt das sie die Dieferentz vom basisFreibetrag zu gehalt was am 28,10.2018 für November eingegangen ist Hierbei handelt es sich um 600€ schon an den Gläubiger überwiesen hat Was kann ich tun um wenigstens die erhöhung des Freibetrages 426 € zu bekommen und muss die Bank nicht immer 4 Wohen warten befor sie Geld dem Gläubiger anweisen kann.? Danke für eine schnelle Antwort weil es da noch mehr probleme gibt. wir haben dem gläubiger auch noch am 1.11.2018 eine Rate überwiesen und in der zugesanten Pfändung waren auch nicht die koregte Pfänguns betrags höhe da die zuvor geleisteten Raten auch nicht berücksichtigt worden sind.


    ANTWORT: die frühestmögliche Abführung von zurückbehaltenen Beträgen ist nach Ablauf von 4 Wochen möglich. Wenn es also um Gelder geht, die erst im November eingegangen sind, kann ich mir nicht erklären, wie Ihre Bank darauf kommt, davon schon etwas abzuführen. In der Praxis ist es darüber hinaus wegen der Regeln zu den Übernahmebeträgen und Moratoriumsbeträge sehr selten so, dass bereits nach Ablauf von 4 Wochen überwiesen wird. Vielmehr zieht sich das Ganze dann sehr viel weiter, manchmal auch über Monate und Jahre hin. Das betrifft jetzt aber die Frage des besonderen Kontoschutzes, den ich hier nicht thematisieren kann. Jedenfalls kann ich mir nicht erklären, auf welcher Grundlage die Abführung hier erfolgt ist, sofern der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt tatsächlich stimmt. Sie sollten versuchen, eine schriftliche Aussage der Bank zu erhalten, damit das näher geprüft werden kann. Handelt es sich um eine unkorrekte Vorgehensweise der Bank, muss sie Ihnen diese zu Unrecht einbehaltenen oder abgeführten Beträge nochmals auszahlen.

  9. Guten Abend,

    ich habe eine Nachzahlung von der Pflegekasse für mein behindertes Kind erhalten (~2400€). Wurde natürlich ausgekehrt. Meine Frage, ist das Pflegegeld auch P-Konto relevant ? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort


    ANTWORT: diese Frage hat leider auch überhaupt nichts mit Übernahmebeträgen zu tun; ich möchte sie trotzdem kurz beantworten: das Pflegegeld kann auf dem P-Konto selbstverständlich freigegeben werden. Aber von selbst wird überhaupt nichts freigegeben. Das läuft nur über die Regularien des P-Kontos. Also zunächst benötigen Sie überhaupt ein P-Konto, dann können Sie die Freibeträge durch Bescheinigung einer Schuldnerberatungsstelle erhöhen (bei Unterhaltspflichten, Pflegegeld usw.), für weitere Erhöhungen muss ein Antrag gestellt werden.

  10. Hallo, Ich habe Ende des Monats Geld vom Jobcenter bekommen und diesen Monat von der Versicherung Geld erhalten wird das angerechnet vom Jobcenter da ich ein P-konto habe?


    ANTWORT: ob das vom Jobcenter angerechnet wird, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Das hat aber mit dem P-Konto nichts zu tun. Das P-Konto schützt den Eingang in einer bestimmten Höhe pro Monat.

  11. Hallo, ich weiß nicht genau ob diese Frage evtl. schon gestellt wurde. Soweit ich verstanden, kann ja jeden Monat unverbrauchtes Guthaben in den Folgemonat übernommen werden. Im Folgemonat wird dann zuerst das unverbrauchte Guthaben verbraucht und anschließend das Guthaben aus dem aktuellen Monat, am Monatsende kann mann dann wieder unverbrauchtes Guthaben in den Folgemonat übertragen kann. Somit wäre es rein theoretisch möglich Geld anzusparen, hoffe ich habe das soweit richtig verstanden?

    Was passiert nun wenn das Insolvenzverfahren eingeleitet wird, dann fällt das Vermögen ja alles an den Insolvenzverwalter. Läuft die Übertragung dann so weiter ohne das man “angespartes” Geld verliert oder gibt es dort einem einen Cut? Oder wird im laufenden Insolvenzverfahren dann jeden Monat nicht verbrauchtes Guthaben jeden Monat an den Insolvenzverwalter abgeführt ohne das es in den nächsten Monat übertragen wird?

    Vielen Dank für die Beantwortung!


    ANTWORT: ja, Sie haben das nicht nur völlig richtig verstanden, sondern erfreulicherweise auch völlig korrekt wiedergegeben. Auf diese Weise lassen sich tatsächlich faktisch Anparbeträge bilden. Auch Ihre Frage zum Insolvenzverfahren macht Sinn. Aber hier kann ich Sie beruhigen, die Regelung ist im Insolvenzverfahren nicht anders als außerhalb des Insolvenzverfahrens. Und wenn man genau hinschaut, ist es eher so, dass die Anparbeträge lediglich Übernahmebeträge des jeweils aktuellen Monat sind. Deshalb sind sie immer noch als Einkommen zu qualifizieren und eben nicht als Vermögen. Echtes Vermögen bilden sie deshalb nicht, weil sie ja im Folgemonat schon wieder ausgegeben werden müssen (also man muss im Folgemonat mindestens so viel ausgeben, wie man vom Vormonat mit hinüber genommen hat). Zur Ergänzung möchte ich darauf hinweisen, dass die Ansparung logischerweise dann nicht mehr steigerbar ist, wenn man mit dem Übernahmebetrag den Freibetrag auf dem Konto erreicht hat.

  12. Guten Tag und zwar ist mein Konto gepfändet und würde gerne eine P-Konto erstellen, jedoch sind auf meinem Konto noch 1400€ drauf. Wenn ich nun ein P-Konto beantrage, kann ich dann nur auf die 1000€ verfügen oder ebenfalls noch über die gesamten 1400€ Rest?
    LG


    ANTWORT: in den Monat, in dem Sie das P-Konto einrichten, können Sie über alle Gelder verfügen, die in dem laufenden Monat auf ihrem Konto eingegangen sind, natürlich nur in Höhe Ihres Freibetrags. Wenn dieser Freibetrag 1.133,80 € beträgt, dann wird die Bank Ihnen den Rest vorenthalten (es sei denn, dass Sie das Geld schon ausgegeben haben, bevor die Pfändung eingegangen war). Die Bank rechnet beim P-Konto stur alle Eingänge zusammen und zieht hiervon alle Auszahlungen im laufenden Monat ab. Wenn Sie den Freibetrag dadurch erreicht haben, sperrt die Bank alle weiteren Auszahlungen. Die Gelder, die im laufenden Monat eingegangen sind und den Freibetrag übersteigen, werden dann in den nächsten Monat als Moratoriumsbeträge verschoben. Ich denke, man sieht sehr gut, dass auch Ihre Frage daher nichts mit Übernahmebeträgen zu tun hat, um die es hier im Artikel geht.

  13. Hallo ich habe eine wichtige Frage undzwar hab ich noch über 1000 euro auf meinem Konto gestern war Halloween und heute ist der erste eigendlich muss ich heute wieder an mein Freibetrag kommen aber es steht da 0.00 euro verfügbar was könnte das sein ?


    ANTWORT: dafür gibt es 1000 mögliche Gründe. Da kann ich leider auch nur raten. Sie müssten prüfen, ob es sich bei den 1000 € wirklich um Übernahmebeträge handelt, die Ihnen im November noch zustehen. Das kann ich alles nicht beurteilen, dazu müsste man sämtliche Eingänge der Vormonat prüfen.

  14. Ich habe am 22.10.2018 eine zusaätzliche Zahlung von 800 Euro wo ich nicht mit gerechnet hatte auf mein P Konto erhalten,es waren 200 Euro Guthaben vorhanden , so das ein Betrag von 1000 Euro da ist. Am 31.10 kommt die Rente von ca 9oo Euro ,ich hatte diese Situation nicht, wie und wann kann ich über die Beträge verfügen ? geht das überhaupt mit schieben? und was wäre wenn kein Renteneingang im Dez wäre ? die Pfändungen auf dem Konto belaufen sich auf ca 300 Euro und wurden vom Gläubiger auf ruhend gestellt.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.MfG


    ANTWORT: ab dem Moment, in dem im betreffenden Monat der Freibetrag überschritten wird (soweit ich sehen kann, wird das bei Ihnen zum 31.10. der Fall sein), wird die Bank alle übersteigenden Beträge einbehalten und als Einkommen des Folgemonats behandeln. Dieser übersteigende Betrag stellt einen Moratoriumsbetrag dar, der mit Übernahmebeträgen leider gar nichts zu tun hat. Falls Sie hierüber etwas nachlesen wollen, bitte ich Sie, den Vermerk am Ende des Artikels im Kasten nachzulesen, dort finden Sie auch einen entsprechenden Link. Falls der Gläubiger seine Pfändung ruhend gestellt hat und die Bank die Ruhendstellung akzeptiert hat, dürfte es allerdings gar keine Probleme geben, denn in dem Fall können Sie ja jederzeit über alle Eingänge verfügen, da die Pfändung nicht wirkt.

  15. Guten Tag,

    Ich habe folgend Frage. Ich habe letzten Monat mein Gehalt 1 Tag zuspät bekommen sprich erst am 01.10.2018 aber jetzt kann es passieren das mein lohn wie gewohnt wieder am ende jedem Monats kommt sprich am 30/31.10.2018 dadurch habe ich aber meinen Freibetrag um ca.800€ überschritten. Ich kein Geld aus dem Vormaten übertragen immer das Kont zum ende hin auf 0 gefahren. Werden mir die ca. 800€ von ende Oktober auch in denn Monat November übertragen. Habe Sie Erfahrung mit der N26 Bank ob die das alles auch richtig machen oder ob es zu Problemen kommen kann. Mit freundlichen Grüßen Tobias S.


    ANTWORT: ja, leider betrifft auch Ihre Frage das Thema Moratoriumsbeträge (siehe roter Kasten am Ende des Artikels). Bitte schauen Sie mal unter dem dort angegebenen Link nach. In dem verwiesenen Artikel finden Sie unter Ziffer 16 nähere Darlegungen zur Behandlung von Moratoriumsbeträgen. Ich kann an dieser Stelle hier keine Fragen zu Moratoriumsbeträge mehr beantworten, Sie können aber unterhalb des verwiesenen Artikels gerne Fragen stellen, falls noch Bedarf bestehen sollte.

  16. Mir wurde das Konto vor 3 Monaten gepfändet. Kontostand meines P-Kontos war damals ca. 500 Euro. Es wurde also nichts davon überwiesen. Im Glauben, das dieses Geld geschützt wäre, weil es unter dem monatlichen Freibetrag war, liess ich es auf dem Konto um Daueraufträge zu bedienen. Nun waren diesen Monat noch knapp 300.- Euro davon übrig. Dieses wurde nun gepfändet und überwiesen. Man sagte mir, das Geld stamme aus den Vormonaten und sei deshalb nicht mehr geschützt. Ich war der Meinung, da es weniger als mein monatlicher Pfändungsfreibetrag sei und kein weiterer diesen Freibetrag überschreitenden Eingang gab, sei es automatisch, immer wieder vom aktuellen Freibetrag geschützt. Ist das nicht so? Danke, Frank


    ANTWORT: ich kann das auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht abschließend beantworten. Die Bank hätte aber nur dann recht, wenn Sie von den Übernahmebeträgen im jeweiligen Folgemonat weniger ausgegeben hätten, als Sie vom Vormonat mit hinüber genommen haben. Also beispielsweise: Nachdem die 500 € in den Folgemonat übernommen worden sind, müssen Sie im Folgemonat mindestens 500 € ausgeben. Geben Sie nur 300 € aus, sind im übernächsten Monat 200 € voll pfändbar. Es kommt also darauf an, wie Sie mit den Übernahmebeträgen im jeweiligen Folgemonat umgegangen sind. Dazu gehört auch, dass man über längere Zeit auf dem Konto ein Guthaben nur halten kann, wenn in den Folgemonaten auch wieder Eingänge erfolgen. Sie können also ein einmal geschütztes Guthaben nicht über mehrere Monate auf dem Konto erhalten, ohne dass Kontoeingänge stattfinden.

  17. Hallo hätte da mal eine frage. Habe vom jobcenter eine Nachzahlung vom 2600 Euro erhalten, habe aber ein p-konto. Kann kein Geld mehr abhenen, kann man mir die 1702 Euro pfänden. Oder wie komme ich an das Geld ran.


    ANTWORT: ich habe, da es doch sehr zugenommen hat, eine Übergangszeit lang Anfragen zu Moratoriumsbeträgen unter diesem Artikel beantwortet, obwohl im roten Kasten unterhalb des Artikels eindeutig darauf hingewiesen wird, dass es hierum in diesem Artikel nicht geht und entsprechende Fragen unter einem Artikel gestellt werden sollen, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Ich muss jetzt leider einen Schlussstrich ziehen und konsequent sein, denn es macht mir viel Mühe, wenn ich jedes Mal neu darauf hinweisen muss.

  18. Hallo, ich habe folgende Frage: im August habe ich 500 Euro eingezahlt. Dieses Geld ist auch nicht am Ende von September verbraucht. Wenn ich jetzt am 30. September um 23:55 Uhr das Geld abhebe und es zehn Minuten später, also am 1.Oktober wieder einzahle, ist das Geld wieder geschützt, oder nicht? Ist es wieder für 2 Monate geschützt? Kann ich das wieder dann am 31. Dezember usw weiter machen, oder gibt es eine Grenze? Gibt es irgendwelche Möglichkeit das Geld dauerhaft anzusparen. Ich ALG 2 Empfänger und möchte das Geld für die Erstausstattung für den Führerschein ansparen.


    ANTWORT: ja, natürlich können Sie so vorgehen. Denn durch die Abhebung im Folgemonat sind die Gelder banktechnisch gesehen noch im Schutzzeitraum der Übernahmebeträge (im 2. Monat) verbraucht worden. Die neue Einzahlung wird dann im darauf folgenden Monat als Neueingang bewertet, der auch wiederum den vollen zeitlichen Schutz genießt. Die Frage ist natürlich, ob man solche Verrenkungen machen muss. Nur wenn es keine anderen Eingänge auf dem Konto gibt, ist es die einzige Möglichkeit, das Geld über längere Zeit auf dem Konto zu erhalten. Die Übernahmebeträge ermöglichen regelmäßig ein Ansparen, ohne dass man die Gelder abheben und neu einzahlen muss. Das setzt aber voraus, dass die im Folgemonat eingehenden Gelder den Übernahmebetrag erreichen und ausgegeben werden. In dem Fall entstehen die Übernahmebeträge dann jeden Monat neu, ohne dass man etwas abheben muss. Wenn aber kein weiterer Eingang vorhanden ist, müsste stets so verfahren werden, wie Sie es vorgetragen haben. Das funktioniert zwar, aber wäre es dann nicht einfacher, diese Beträge abzuheben und zu Hause in die Keksdose zu tun?

    Beachten Sie aber unbedingt auch: die Eingänge dürfen monatlich insgesamt nicht Ihren Freibetrag übersteigen. Die oben genannten Ausführungen gelten also wirklich nur, wenn/ soweit es sich um geschützte Beträge im Eingangsmonat handelt (nur dann liegen ja Übernahmebeträge im technischen Sinne vor).

  19. Guten Morgen, bei mir scheint es für alle sehr kompliziert zu sein. Ich bin privat und über das Land Krankenversichert. Es läuft eine Bezügepfändung, also direkt vom LBV an den Gläubiger. Ich bin im vorzeitigen Ruhestand und chronisch krank. Das heißt das ich natürlich Medikamente usw. erstmal selber zahlen muss, denn reiche ich Rechnungen von Ärzten ein, komme ich nicht an das Geld um die Ärzte zu bezahlen. Ich werde langsam verrückt. Ich habe mich bereits mit einem Rechtspfleger des Amtsgerichts in Verbindung gesetzt der meinen Freibetrag und die verbliebene Summe auf meinem Konto zur Bezahlung der Ärzte und der Erhöhung des Freibetrags durchsetzt. Ich verstehe nicht warum das zu einem so riesigen Problem gemacht wird!!! Haben Sie noch einen Tip für mich? Vor allem werden die Ärzte mittlerweile sehr ungehalten und mir ist es außerdem auch sehr unangenehm.


    ANTWORT: die Frage passt leider überhaupt nicht zum Thema des obigen Artikels. Aber ich will es gleichwohl kurz beantworten. Die für die Krankenversicherung nötigen Gelder lassen sich regelmäßig freistellen, auch die Rückzahlungen der Krankenversicherungen. Leider geht das immer nur durch einen entsprechenden Freigabebeschluss, denn automatisch wäre das nur möglich, wenn die einkommenszahlende Stelle diese Dinge bereits berücksichtigen könnte. Das ist dem von Ihnen geschilderten Fall gerade nicht möglich. Dass Sie sich zwecks entsprechender Antragstellung an das Gericht gewandt haben, ist also der richtige Schritt.

  20. Frage 1 zum P-Konto : Ich habe zum ersten Mal eine Vollzeitstelle und Kratze am Pfändungsfreibetrag. Vorher hatte ich nur Teilzeitjobs und kam höchstens beim Weihnachtsgeld in die Nähe. Jetzt schiebt die Bank mein Geld in jeden Monat und die Summe wächst. Mit Unterhalt und Kindergeld, habe ich ein Einkommen je nach Schicht und Zulagen, um die 1700Euro-1800 Euro Netto. Mit 2 Kindern und einmal Unterhaltsvorschuss bin ich gesamt bei 2388 Euro Gesamteinkommen. Nun ist es so, dass seit 5 Monaten Geld in diesen Höhen, mal weniger, Mal mehr eingeht und jedesmal wird das Geld in den nächsten Monat übertragen. Ich bekomme mein Gehalt am 15., am ersten werden meine Gesamten Abzüge abgezogen,in Form von DA. Jetzt werden morgen 2000 Euro in den Oktober mitgenommen, vom September und nun hoffe ich, das morgen meine Sachen bezahlt werden können und das das Geld nicht gepfändet wird. Sollte das so sein stehe ich bis zum 15. ohne Geld da. Können sie mir das näher erklären ??

    Frage 2: Ich habe einen Gläubiger, bei dem ging es um eine Hauptforderung von 49 Euro. Ich meldete einen Fehler, worauf nie reagiert wurde.stattdessen sofort ans Insolvenzbüro mit denen war gleich gar kein reden. Dieser Verein hat wohlwissend per eidesstattliche Versicherung, mich mindestens 6 Mal Gepfändet, inclusive Arbeitsamt, Finanzamt und meine Mietkaution. Trotz Unwirksamkeit meines P- Kontos und 2 Mal Lohn meiner befristeten Teilzeitbeschäftigungen. Ich habe 2 Jobs wegen diesem Verein verloren uns innerhalb von kurzer Zeit wurden aus 49 knapp 800 Euro, ist sowas rechtens ?


    ANTWORT: um es gleich vorweg zu nehmen, ich kann keine der beiden Fragen befriedigend beantworten. Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass Ihre 1. Frage mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Übernahmebeträge betrifft. Nur um diese geht es in diesem Artikel. Vielmehr scheint es so, dass es sich bei den durch die Bank einbehaltenen Beträgen um den Teil handelt, mit dem der monatliche Freibetrag auf dem Konto überstiegen wird (sog. Moratoriumsbeträge, siehe dazu bitte auch den roten Kasten am Ende des Artikels). Ob der Freibetrag jetzt schon so hoch ist, wie er sein könnte (durch Antragstellung beim Gericht zur Gewährung des gesamten unpfändbaren Einkommens gemäß § 850k Abs. 4 ZPO), kann ich aus dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt nicht beurteilen. Das sollten Sie aber dringend prüfen. Was die 2. Frage betrifft, ist es so, dass der Gläubiger nach Belieben jede Pfändungsmöglichkeit nutzen kann. Das ist also nicht verboten. Die Pfändung des Einkommens stellt auch keinen Kündigungsgrund dar, allerdings ist mir auch bekannt, dass gerade im Zeitraum der Probearbeit keine Begründung für eine Kündigung nötig ist, sodass mittelbar derartige Umstände auch dazu führen können, dass man Probleme bei der Arbeitstätigkeit hat. Nur, wie gesagt, dass ändert leider gar nichts daran, dass der Gläubiger die Pfändung gleichwohl durchführen kann. Sinnvoll ist es ja für ihn auch nicht, wenn der durch die Pfändung die Möglichkeit verringert, jemals zu seinem Geld zu kommen. Umgekehrt ist es natürlich auch nicht verboten, wenn Sie sich an den Gläubiger wenden und versuchen, eine Lösung zu finden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, empfehle ich Ihnen dringend, sich an eine Schuldnerberatung zu wenden und Ihren Fall dort einmal vorzutragen. Zur ersten Frage lesen Sie bitte auch unseren spezielleren Artikel, der sich auch mit Moratoriumsbeträge beschäftigt: P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis.

  21. Guten Tag,ich habe ein P- Konto und wollte am letzten (30.09.) des Monats den restlichen Betrag abheben. Da dieser Tag ein Sonntag war, wurde mir am Automaten kein Geld ausgezahlt. Guthaben 130 EUR, verfügbarer Betrag 0 Euro. Das Geld wird an Gläubiger ausgezahlt. Wie kann es sein,dass ich am letzten Tag des Monats nicht mehr über mein Konto verfügen kann,nur weil es ein Sonntag ist und die Bank wahrscheinlich freitags Monatsabschluss macht?


    ANTWORT: ich nehme an, dass es sich dabei um Übernahmebeträge handelt, die Sie im Laufe des Folgemonats nicht ausgegeben haben. Ansonsten wäre es kaum erklärbar, weshalb die Bank jetzt dieses Geld an Gläubiger überweist. Wenn es wirklich so sein sollte, dann muss man allerdings sagen, dass es leider an Ihnen liegt, genau aufzupassen, dass Sie das Geld rechtzeitig verbrauchen. Wenn der letzte Tag des Monats ein Sonntag ist und an diesem Tag keine Überweisungen mehr möglich sind (was allerdings auch einschließen müsste, dass die Bank an diesem Tag keine Überweisungsaufträge entgegennimmt), dann erfolgt eben das Ausgeben/ die Überweisung nicht mehr im Laufe des Monats.

  22. Ich wollte letzte Woche 200 Euro von meinen Konto Abheben (p Konto) handelt sich um das Kinder Geld. Ich habe diesen Monat ( September ) 300 Euro auf Meinem Konto gehabt plus die 200 Euro. Ich kann das Geld nicht abheben die Sparkasse sagt Mir mein Freibetrag wäre voll.
    Ich hat darauf gefragt das ich diesen Monat ja erst So und soviel Geld bekommen hätte und die Dame sagte sie rechnen aus August an. Ich versteh das nicht Lg


    ANTWORT: Ich verstehe es leider auch nicht. Sie schreiben, dass in diesem Monat 500 € eingegangen sind, die Bank bzw. Sparkasse aber behauptet, dass Sie Ihren Freibetrag schon ausgeschöpft haben. Also, wenn Sie diesen Monat noch kein Geld ausgegeben haben oder die Ausgaben unter Ihrem Freibetrag auf dem P-Konto lagen, gibt es keine ersichtliche Grundlage dafür, Gelder zurückzuhalten. Dann liegt es nahe, dass die Sparkasse etwas verkehrt gemacht hat.

  23. Guten Tag, ich mache derzeit eine Umschulung und bekomme das Arbeitslosengeld rückwirkend, wie bekannt am Monatsende, der Zahlungseingang ist also nicht für den Folgemonat gedacht. Ich kann also am Monatsende nicht einfach mein Konto auf “Null” bringen, um die Einbehaltung etwaiger Übernahmebeträge zu verhindern. Außerdem liegt mein Einkommen bei ca 800,00 Euro, also weit unter dem Freibetrag. Jetzt habe ich die Situation, dass die Bank 200,00 Euro einbehält, und ich nicht nachvollziehen kann, wie es dazu kommt. Ich habe noch 220,00 Euro angezeigtes Guthaben, und kann nur über 2 Euro verfügen. Im nächsten Monat soll das dann “abgeführt” werden. (“Wir haben aus August 200,00 Euro einbehalten, die sie nicht verbraucht haben. Das ist schon korrekt so, wir haben ein Computer-Programm am Laufen, das stimmt immer. Welche Übernahme-Beträge sich hier aufaddiert haben, kann ich Ihnen so direkt nicht sagen.”) Die Aussage in Klammern ist sinngemäß zusammengefasst die Information der Bank auf telefonische Nachfrage. Ich habe darum gebeten, mir schriftlich zu erklären, wie die Einbehaltung der 200,00 Euro zustande kommt. Nun meine Fragen: Muss ich immer alles eingehende Geld im selben Monat auch ausgeben (also ca 800 Euro), um zu vermeiden, dass sich Beträge ergeben, die dann auf einmal nicht verfügbar sind? Spielt es dabei irgendeine Rolle, dass mein Einkommen deutlich unter dem Freibetrag liegt? Ich habe dabei auf Ihrer Seite an anderer Stelle folgendes gelesen: “Ist das eingehende Einkommen aber so niedrig, dass es den Freibetrag nicht erreicht, werden die Mehrbeträge jeden Monat benutzt, um die Differenz zwischen Freibetrag und tatsächlichem Eingang im jeweiligen Monat aufzufüllen. Aufgrund der Fiktion des späteren Eingangs entsteht hier das Problem des dritten Monats nicht (anders bei Übernahmebeträgen, s.o. sub 13).”
    (https://www.schuldnerhilfe-direkt.de/p-konto-fragen-und-antworten-aus-der-praxis/comment-page-5/)

    Was bedeutet das genau?

    Was würden Sie mir empfehlen, um in meiner Situation den Überblick zu behalten? Es scheint ja doch komplizierter zu sein, oder die Bank möchte sich nicht äußern… Ich wäre Ihnen sehr dankbar über eine erhellende Auskunft. Vielen Dank für Ihre Mühen! MfG


    ANTWORT: die Frage, ob die Einkommenszahlung für die nächsten Monat bestimmt ist oder nicht, spielt beim P-Konto keine große Rolle. Es kommt lediglich darauf an, in welchem Monat der Eingang erfolgt. Das bedeutet, dass die Eingänge am Ende des Monats in jedem Fall als Übernahmebetrag des Folgemonats verwendet werden können. Das Zitat, dass Sie anführen, betrifft nicht Übernahmebeträge, sondern Moratoriumsbeträge. Hier gilt etwas anderes. Sollte die Bank Ihnen Übernahmebeträge nicht in der hier dargestellten Form freigeben und gar verlangen, dass Sie die monatlichen Eingänge immer im Eingangsmonat selbst verbrauchen, verhält sich die Bank rechtswidrig. Das ist schlichtweg falsch und fehlerhaft. Sollte es an der Software der Bank liegen, dann muss die Bank die Software ändern. Das ist nicht das Problem des Bankkunden. Falls es sich bestätigen sollte, dass Ihre Bank bei ihrer fehlerhaften Vorgehensweise bleiben will (“Auf-0-Bringen” des Kontos am Ende des Monats) bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als gegen die Bank vorzugehen.

  24. Hallo, ich habe ein P-Konto bei der Berliner Volksbank. Seit Mai 2018 bekomme ich am Ende des Monats ALG II (416 €) auf mein Konto. Letztes Gehalt (1.290,-€) kam am 27.04. Am 28.6. wurde Geld an den Gläubiger überwiesen, was sicher richtig war. Dann wurde wieder am 1.8. Geld an den Gläubiger überwiesen, sodass mein Kontostand und der onlineverfügbare Betrag gleich war. Ende August blieb nun eine Summe von 141 € übrig, welche mit in den September ging und sofort von meiner Bank gesperrt wurde, ich kann über diese Summe nicht mehr verfügen. Jetzt wurde mir von meiner Bank mitgeteilt, dass ich am Ende des Monats immer mein gesamtes Geld abheben soll, sonst passiert das immer wieder, das wäre so automatisch im System eingestellt. Hat das seine Richtigkeit? Falls nicht, wie kann ich dagegen vorgehen?


    ANTWORT: genau kann ich Ihnen die Frage leider nicht beantworten, da man schon genau wissen müsste, wie die Eingänge bei Ihnen waren. Aber, angenommen es war genauso, wie Sie hier schildern, dann ist mir schon die Eingangssituation völlig unklar. Ihr letztes Gehalt von 1.290 € kam am 27. April. D. h. nun, wenn in diesem Monat keine weiteren Eingänge erfolgt sind, dass (sofern keine Erhöhung Ihres P-Konto-Schutzes erfolgt ist) die Bank alles über 1.133,80 € als Moratoriumsbetrag einbehalten hat. Der Rest aber, also die 1.133,80 € konnten im Folgemonat Mai vollständig ausgegeben werden, ohne dass sie mit den Eingängen aus dem Monat Mai zusammengerechnet werden durften. Wenn im Mai nur noch 416 € eingegangen sind, dann heißt das allerdings ohnehin, dass die Bank Ihnen auch den als Moratoriumsbetrag einbehaltenen Rest aus April hätte auszahlen müssen, und es hätte auch kein weiterer Einbehalt stattfinden können, da Sie insgesamt im Mai den Freibetrag nicht mehr erreicht haben. Weshalb gleichwohl am 28. Juni Geld überwiesen wurde, ist mir daher unklar. Die einzige Erklärung wäre, dass Sie die Übernahmebeträge in dem Folgemonat nicht ausgegeben haben. Also angenommen, Sie haben den Freibetrag von April in Höhe von 1.133,80 € vollständig in den Mai mit hinüber genommen, dann haben Sie im Mai mindestens über 1.133,80 € verfügen müssen. Der Teil, über den Sie nicht verfügen, wäre nämlich tatsächlich im darauf folgenden Monat (dem sog. 3. Monat) voll pfändbar. In Ihrem Fall wäre das der Juni, und so würde die Geschichte einen Sinn machen. Wenn es so war, muss man sagen, dass man das hätte vermeiden können. Aber dann hätte es auch seine Richtigkeit. Warum dann wieder im August an den Gläubiger überwiesen wurde, ergibt sich aus Ihrer Darstellung nicht. Und deshalb, und jetzt kommen wir zum Knackpunkt, kann ich auch nicht wissen, was es mit den 141 € auf sich hat. Aber: Wenn diese 141 € aus den Eingängen des laufenden Monats stammten, die auf Ihrem Konto geschützt sind, dann kann die Bank diese Gelder nicht einbehalten. Das kann man mit Sicherheit sagen. Man kann auch mit Sicherheit sagen, dass die Auskunft der Bank, dass Sie Ihr Konto am Ende des Monats auf “0” bringen müssen, nicht nur grob falsch ist, sondern auch von völliger Unkenntnis des Pfändungsrechts zeugt.

  25. Guten Tag, ich weiß nicht ob die Frage schon gestellt worden ist, aber: Sind Übernahmeguthaben (nicht Moratoriumsbeträge), die ich zum Monatswechsel auf dem Konto gelassen habe ZUSÄTZLICH zu meiner Pfändungsfreigrenze von 1560 € im nächsten Monat verfügbar? Meine Bank sagt nein, aber dann müsste ich ja jeden Monatsende das Konto leerräumen, um die Pfändungsfreigrenze ausnutzen zu können. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Gottes Segen.S.W.


    ANTWORT: Übernahmebeträge sind im Folgemonat voll verfügbar, ohne dass sie dann mit den Eingängen verrechnet werden. Das ist die Besonderheit bei Übernahmebeträgen, deren Sinn es ist, den Ausgabezeitraum für geschützte Beträge über den Eingangsmonat hinaus zu verlängern. Das wäre nicht möglich, wenn diese Beträge im Folgemonat auf den Eingang angerechnet würden (wie es bei Moratoriumsbeträgen der Fall ist). Sie haben also recht, wenn Sie sagen, dass Übernahmebeträge im Folgemonat zusätzlich in voller Höhe zur Verfügung stehen müssen, ohne dass also eine Zusammenrechnung mit den Eingängen des Folgemonats stattfindet. Man muss hier immer nur darauf achten, dass man im Folgemonat mindestens so viel ausgibt, wie man vom Vormonat mit hinüber genommen hat. Wenn Ihre Bank sich weigert, die Übernahmebeträge in dieser Weise zu behandeln, verstößt sie eindeutig gegen die rechtlichen Vorgaben. Als die P-Konto-Regelungen noch relativ neu waren, gab es solche Fehler häufiger. Aber es ist schon bedenklich, wenn derartige grobe Fehler heute noch gemacht werden. Meist sind es einzelne kleine Sparkassen mit schlecht geschulten Mitarbeitern, wo so etwas hin und wieder noch passiert. Manchmal ist es aber auch nur so, dass ein Bankangestellter am Schalter eine Auskunft in diese Richtung gibt, und dort ist erfahrungsgemäß die Kenntnis des Kontoschutzrechts – vorsichtig gesagt – eher sehr gering. Falls es also lediglich eine Auskunft am Schalter gewesen sein sollte, würden bei mir noch nicht die Sirenen erklingen.

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