Dresdner Volksbank droht Kündigung an – was soll ich tun?

Leserfragen - Hier: P-Konto führt zur Kontokündigung? - Wehren Sie sich!

FrageFrage: Hallo! Ich habe Ihre Beiträge zur Volksbank gelesen und das nachfolgende Schreiben erhalten, mit dem mir die Kündigung meines Kontos angedroht wird. Ich hatte ein P-Konto eingerichtet. Ich habe mich telefonisch an die Bank gewandt. Die Bearbeiterin, die das Schreiben auch unterzeichnet hat, gab mir zu verstehen, dass ein P-Konto zur Arbeit mit dem Konto ist und nicht vor Pfändungen schützt oder schützen soll. […] Was soll ich tun? Jens-Ingmar M. (Dresden)*

Antwort: Ein P-Konto ist (allein!) dazu da, um vor Pfändungen zu schützen! Bitte geben Sie nicht auf. Denn darauf – das ist inzwischen meine feste Überzeugung – spekuliert die Bank. Man sollte eigentlich mehr erwarten dürfen von einer Bank, die ihr “Unternehmensleitbild” vollmundig so beschreibt: “Durch die fachlich kompetente und persönliche Beratung gewinnen wir ihr Vertrauen und bauen so eine langfristige Partnerschaft auf.”[1] – Wenn das ausgerechnet nicht mehr gelten soll, wenn ein Kunde sich in einer schwierigen Situation befindet, was hat ein solches Leitbild dann für einen Wert?

Der einzige Grund, warum wir hier zum wiederholten Male die Geschäftsgebahren der Dresdner Volksbank erwähnen müssen ist der Umstand, dass diese seit mehr als einem Jahr auf diese unglaubliche Weise Kunden kündigt oder sie unter Druck setzt, nur weil diese von ihrem Recht auf ein P-Konto Gebrauch machen. Mir ist weit und breit derzeit keine andere Bank bekannt, die in dieser Weise und so unerbittlich gegen ihre eigenen Kunden vorgeht.

Der Text des Schreibens, das Sie Ihrer Anfrage beigefügt haben, ist der uns schon seit März 2014 bekannte, was auch unsere schon häufiger geäußerte Vermutung stützt, dass die Bank hier Bausteintexte verwendet.

Leider kann man derzeit nicht sehr viel mehr tun, als die Ombudsstelle der Bank anzurufen und die Schreiben (gern auch anonym) an die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. weiterzugeben. Die Ombudsstelle haben wir in einigen dieser Fälle schon eingeschaltet. Das ist rechtlich leider nichts anderes, als eine höfliche Bitte, denn rechtlich durchsetzbar ist gar nichts, solange es kein einklagbares Recht auf ein Konto gibt. Erst unlängst hatte der Ombudsmann in unserem Sinne entschieden, und die Volksbank Dresden erklärte darauf einfach, dass sie sich an den Spruch ihrer (eigenen!) Ombudsstelle nicht gebunden fühlt. Was man dagegen machen kann? Rechtlich nichts. Und so ist es immer noch: Alles unverbindlich. Eine globalere Lösung lässt sich derzeit nur durch Abmahnungen der Verbraucherschutzzentrale erreichen, die hier in der Vergangeheit schon sehr viel erreicht hat. Deshalb sollte man neben der Beschwerde bei der Ombudsstelle immer auch die Weitergabe an den Verbraucherschutz erwägen.

Ich empfehle trotz der rechtlichen Unverbindlichkeit, eine Beschwerde bei der Ombudsstelle einzureichen. Und zwar aus folgendem Grund: Wir konnten dadurch in den meisten Fällen erreichen, dass die Bank die Kündigung zurücknimmt (wie sie selbst betont “im Einzelfall” – und natürlich auch nur, weil es sich um wenige Einzelfälle handelt). Der von uns bislang erhoffte Effekt, dass die Bank aufgrund zunehmender Beschwerden ihre Praxis von sich aus überdenkt, hat sich bislang nicht eingestellt. Die Bank scheint resistent gegen jede Kritik zu sein. Dies liegt sicher auch daran, dass sich zu wenige betroffene Kunden wehren. Im schlimmsten Fall ist der Bank die Beseitigung von (vorgeblich) unrentablen Kunden aber einfach nur wichtiger als ein guter Ruf. Oder doch nicht? Immerhin versucht sie neuerdings, die Berichte hier auf unserer Seite zu zensieren.

Wir hoffen sehr, dass sich in Zukunft weitere Betroffene melden werden, da nur dies bewirken kann, dass die Bank den Begriff “Kundenfreundlichkeit” neu definiert.

Rückblick 2013:

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* Name geändert, Text der Anfrage wurde zusammengefasst. Stand 21.11.2014.
[1] Nachtrag 2017: Inzwischen ist dies auf der Seite der Bank nicht mehr auffindbar.

 

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